Wieder arbeiten nach Elternzeit

3. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
ayki79
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 4x hilfreich)
Wieder arbeiten nach Elternzeit

Hallo,
wie sieht es rechtlich aus mit dem Arbeiten NACH der Elternzeit?

Ich (A) würde gerne Teilzeit arbeiten und habe auch schon einen Teilzeitantrag mit verschiedenen Zeitvorschlägen gestellt (auch für in der Elternzeit).

Für in der Elternzeit hat mein Arbeitgeber (B) mir eine Stelle in einer anderen Abteilung angeboten, zu einem niedrigeren Gehalt und unvorstellbaren Arbeitszeiten (2 Std. pro Tag - unmöglich mit zwei Kleinkindern - 1,5 und 3,5 Jahre - wegen der Unterbringung). Den hatte ich abgelehnt und arbeite zur Zeit ca. 5 Std. pro Woche in einer anderen Firma. Übe dort die Tätigkeit aus, die ich auch gelernt habe (Mediengestaltung).

Mein Arbeitgeber (B) meinte, er würde sich rechtzeitig bei mir melden, um einen Termin für ein Gespräch zu vereinbaren.

Ich wäre auch bereit, wieder eine VOLLE Stelle anzunehmen. Wie sieht das aus mit Schichtarbeit? Habe vorher Schicht gearbeitet - müßte ich das dann wieder machen? Oder könnte ich das auch in einen Fulltimejob von ca. 30 Std. pro Woche ändern (ca. 9-16 Uhr/Tag)?

• Muss ich den komischen Vorschlägen bzgl. einer Tätigkeit in einer anderen Abteilung mit komplett anderen Aufgabenbereichen zustimmen?
• Wie sieht es mit der Bezahlung aus?
• Was kann passieren, wenn ich den Vorschlag von B ablehene?

Das hatte ich noch vergessen: In der Zwischenzeit wurde jemand voll übernommen, der die gleiche Tätigkeit ausübt wie ich. Ist das generell überhaupt erlaubt? Diese Person hatte vorher einen befristeten Vertrag. Sie hätten ihr also kündigen können.... Hätte der Betrieb nicht wenigstens mal nachfragen können, ob ich zurückkommen will nach der Elternzeit? Schließlich kann ich nicht auf meinen alten Job verzichten, nur weil ich Kinder habe - und sie jemand anderen genommen haben... Oder?

Über Antworten und viele Infos würde ich mich total freuen, denn ich möchte mich einfach vorher informieren und nicht ins kalte Wasser springen...

LG, Cosma2202.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Wie sieht das aus mit Schichtarbeit? Habe vorher Schicht gearbeitet - müßte ich das dann wieder machen?


Hallo cosma, das kommt drauf an, was in deinem ursprünglichen Vertrag dazu geregelt ist.

quote:
Oder könnte ich das auch in einen Fulltimejob von ca. 30 Std. pro Woche ändern (ca. 9-16 Uhr/Tag)?


30 h sind ja nun nicht Fulltime. Ob du mit einem Teilzeitbegehren Erfolg hättest, kommt auf die Mitarbeiterzahl der Firma an.

quote:
Muss ich den komischen Vorschlägen bzgl. einer Tätigkeit in einer anderen Abteilung mit komplett anderen Aufgabenbereichen zustimmen?


Nö.

quote:
Wie sieht es mit der Bezahlung aus?


Die richtet sich nach Tätigkeit und Stundenzahl.

quote:
Was kann passieren, wenn ich den Vorschlag von B ablehene?


Nichts. Was soll da passieren?

quote:
Ist das generell überhaupt erlaubt?


Klar ist das erlaubt. Der AG kann einstellen wen er will und wofür er will.

quote:
Hätte der Betrieb nicht wenigstens mal nachfragen können, ob ich zurückkommen will nach der Elternzeit?


Die Dauer der Elternzeit wird doch im voraus festgelegt. Natürlich gehen die davon aus (wenn du nichts anderes sagst bzw. kündigst), dass du wieder kommst.

quote:
Schließlich kann ich nicht auf meinen alten Job verzichten, nur weil ich Kinder habe - und sie jemand anderen genommen haben... Oder?


Du hast ein Anrecht auf eine Tätigkeit entsprechend deinem ursprünglichen Vertrag. Das heißt aber nicht zwangsweise auf die selbe Tätigkeit.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

sorry Doppelposting

-- Editiert von venotis am 04.01.2006 02:23:47

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Sie haben keinen Anspruch auf denselben Arbeitsplatz.

Der Arbeitgeber muß Sie zwar beschäftigen, doch kann er Sie - so Ihr alter Arbeitsplatz nicht mehr verfügbar ist (den muß er nicht freihalten), an einen anderen setzen. Ihr Einkommen und Arbeitszeit richten sich dann nach diesem neuen Arbeistplatz

-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

nochmal:
wenn der AN nach der Elternzeit wieder Vollzeit zurückkommt bzw. eine Reduzierung der Arbeitszeit nach dem TzBfG verlangt, hat der AN auch Anspruch auf die gleiche (bei Teilzeit natürlich anteilige) Entlohnung.

0x Hilfreiche Antwort

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