Wieder Abmahnung Urheberrecht Musikupload
Hallo,
ich habe heute eine Abmahnung der Kanzlei Schalast und Partner bekommen. Konkret wird mir zur Last gelegt, daß ich ein Lied über Bittorrent von dem Album Bravo 73 zum Download angeboten habe. Irritiert bin ich über die Aussage, "Gewerbliches Ausmaß" im Paragraphen
§ 101 Abs. Satz 1 UrhG.
Wie schwer dieses Ausmaß tatsächlich ist, kann ich genau darlegen, da es im Bittorrentprogramm ein Protokoll gibt.
Das komplette Album Bravo Hits 73 wurde für exakt 2442 Sekunden zum Download angeboten. In dieser Zeit wurden 3,76 MB aus meinem Netzwerk hochgeladen, bzw. von anderen runtergeladen.
Gemessen an dem Übertragungsvolumen, entspricht dieses gerade mal ein halbes Lied. Nun gibt es aber Besonderheiten bei Bittorrent, auf die später noch mal eingehen werde. Die aktuelle Bravo 73 CD enthält 43 Tracks und kostet bei Amazon 16,95 Euro. Ein halbes Lied, bzw. eine halbe mp3, die nie jemanden in der kompletten und in abspielbarer Form erreicht hat, würde gemessen am Verkaufspreis bei Amazon, 20 Cent wert sein. Das Landgericht hat aber einen Streitwert von 3.000 Euro ermittelt. Die Kanzlei Schalast macht mir ein Vergleichsangebot von 390,-- Euro, wenn ich mich weigern sollte, will diese Schadenersatz von 10.000,-- Euro + ihre anwaltlichen Gebühren haben.
Meiner Meinung nach, hätte das Landgericht gar keinen Beschluß fassen dürfen, daß meinen Provider verpflichtet, meine Anschlußdaten der Kanzlei Schalast preis zu geben, denn von einem gewerblichen Ausmaß, kann wohl nicht die Rede sein. Ich habe mit dem entsprechenden Richter am Landgericht gesprochen. Ihn interessiert es überhaupt nicht. Mit dem Beschluß, daß meine Verbindungs- und Inhaberdaten vom Provider herausgegeben werden, ergeht automatisch eine richterliche Anerkennung, daß es sich um eine Urheberrechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß handelt. Ich bin über die Leichtfertigkeit dieses Beschlusses sehr enttäuscht, denn sie gibt den skrupellosen Abmahnungskanzleien den Nährboden.
Ich möchte mich persönlich ausdrücklich davon distanzieren, daß ich Softwarepiraterie unterstütze. Ich persönlich habe sogar meinen Job verloren, weil ich als verantwortlicher IT-Leiter, den Einsatz illegaler Software nicht unterstützen wollte. Auch unterstütze ich nicht den Einsatz von illegaler Software als Privatperson.
Danke für Ihre/Eure Anmerkungen
Klaus
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-- Editiert am 05.07.2011 16:41
von Klaus_66 am 05.07.2011 16:38
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>Wieder Abmahnung Urheberrecht Musikupload
quote:
Gewerbliches Ausmaß ist erfüllt
IMO ja. Wie die Gerichte das sehen, ist unklar.
quote:
somit steht dem Künstler Schadenersatz in Höhe von 10.000,-- Euro zu?
Nö. Schaden müßte er ja konkret nachweisen. Das *Unterlassungsinteresse* wird mit 10.000 EUR (oder mehr) bewertet, das ist dann der Streitwert für das Unterlassungsverfahren und damit Grundlage der Anwaltskosten für die Abmahnung.
Unterlassungsinteresse und Schaden haben nichts miteinander zu tun.
Beispiel 1:
Der A zerstört die Mona Lisa des B. Unterlassungsinteresse Null, weil B keine weiteren wertvollen Bilder besitzt. Schaden unermeßlich.
Beispiel 2:
Der A bietet im Internet billige Imitationen von Rolex-Uhren an. Es kommt zu keinem Verkauf.
Konkreter Schaden für B (Rolex) schwer nachweisbar, da sich nicht ermessen läßt, wie sich dies auf den Ruf der Marke auswirkt.
Unterlassungsinteresse sehr hoch, weil jedes solche Angebot die Marke schädigt (auch wenn der konkrete Schaden nicht nachweisbar ist, ist doch klar, daß solche Angebote dazu führen, daß Leute entweder statt dem Original eine Fälschung kaufen *oder* die Leute den Eindruck bekommen "die Teile sind doch maßlos überteuert, im Internet habe ich die für 50 EUR gesehen").
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von Snoop Pooper Scoop am 07.07.2011 15:08
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