Wie viele Reparaturversuche muß ich noch zulassen?

4. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Luki2201
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 3x hilfreich)
Wie viele Reparaturversuche muß ich noch zulassen?

Hallo zusammen.
Am 01.07.2006 habe ich bei Real im Angebot einen 42" Plasma-Fernseher für 1300 Euro gekauft. Nach bereits 2 Wochen fing das Teil an zu spinnen. Er speicherte nicht mehr meine vorgenommenen Einstellungen und das Bild ging immer wieder zeitweise weg.
Anruf bei Real und ca. 1 Woche später holte eine (von Real)beauftragte Radio- und Fernsehfirma das Gerät ab. Nach 6 Wochen (!!!) bekam ich das Gerät als geheilt wieder.
2 Wochen später wieder das gleiche Problem mit dem Verschwinden des Bildes. Der Speicher funktioniert zu dem Zeitpunkt ohne Probleme.
Wieder Anruf bei Real, wieder 10 Tage auf die Abholung gewartet. Es kam wieder der selbe Fernsehmann. Dieses mal dauerte die Reparatur allerdings 7 Wochen, da die Teile vom Hersteller nur sehr langsam geliefert wurden.
Jetzt läuft der Fernseher seit knapp 3 Wochen und seit 5 Tagen werden wieder einige meiner Einstellungen nicht mehr gespeichert. Ich habe keine Lust mehr!!!!
Muß ich mich auf weitere Reparaturversuche einlassen, oder kann ich jetzt direkt mein Geld zurückverlangen? Sollte ich etwas beachten? Gibt es rechtliche Dinge welche ich vorbringen sollte?
Ich bedanke mich schon jetzt für eure Hilfe.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

2-malige Reparaturversuche reichen. Jetzt kannst du Gelderstattung verlangen. Evtl. werden Nutzungsabzüge versucht. Rechne denen dann aber die wochenlangen Reparaturzeiten und ein Ersatzfernseher gegen.

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#2
 Von 
Luki2201
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 3x hilfreich)

So, jetzt war ich bei Real und der Marktleiter hat die Rückgabe mit der Begründung abgelehnt, dass ich auch einer 3. Nachbesserung bzw. Reparatur zustimmen muß.
Kann ich mich hier nun auf § 437 bzw 440 BGB berufen? Hier steht doch relativ eindeutig, dass ich dem Verkäufer nur 2 Versuche zur Nachbesserung geben muß.
Kann es ansonsten sein, dass sie der Verkäufer auf irgendetwas anderes berufen kann?


-- Editiert von luki2201 am 07.01.2007 10:33:41

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