Wie viel darf eine Erstberatung maximal Kosten?
Hallo,
nach einer rein mündlichen Erstberatung bei Anwalt A, muss B nach Information seitens des A mit Kosten hierfür von 215.-€ rechnen.
Da als Streitwert (Streit über mögliche Eigentumsklage, wobei das Eigentum keinen festen Vermögenswert hat), werden hierfür anscheinend ein Wert (ex lege) von 3000.- € angesetzt. Ist das korrekt? Wo gibt es hier die entsprechende Rechtsgrundlage?
Wenn dem so ist, müssten es aber (lt. Prozesskostenrechner & RVG 0.55 Gebühren des A von ca. 123.-€ sein.
B hat zudem mal gelesen, dass eine Erstberatung max. 150.-€ berechnet werden darf. (Gut, die RVG wurde ja erhöht. Aber trotzdem so eine Differenz? Ist die Kostennote hier zulässig?
Vielen Dank fürs posting.
Gruß,
law_and_order
-- Editiert von law_and_order am 08.09.2008 14:13:26
von law_and_order am 08.09.2008 13:36
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