Mein Mann arbeitet in einem 4-Schicht-System - 7 Tage Früh, 2 Tage frei, 7 Tage Nacht, 2 Tage frei, 6 Tage Spät, 3 Tage frei und dann fängt das Ganze wieder von Vorne an.
Er und alle Kollegen, die weniger als 10 Jahre da sind, haben nur 24 Tage Urlaub - der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub laut Firma. Ist man länger als 10 Jahre da, hat man 34 Tage Urlaub.
Ist das denn auch in einem 4-Schicht-System rechtens so? Immerhin muss man sich da, wenn man z.B. die Früh-Woche Urlaub haben will, gleich 7 Tage Urlaub nehmen. Ich muss mir z.B. nur 5 Tage Urlaub nehmen, um eine Woche frei zu haben.
Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass das bei der Arbeitszeit von 48 bis 60 Stunden die Woche wirklich nur so wenig Urlaub sein kann. Weiß da jemand mehr?
-----------------
""
Wie viel Urlaub?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Im Bundesurlaubsgesetz steht:
§ 3 Dauer des Urlaubs
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
Demnach kann für einen Sonntag kein Urlaubstag angerechnet werden. Der Mindesturlaub beträgt vier Wochen.
Jetzt bleibt die Frage, ob hier ein Tarifvertrag gilt, in dem das anders geregelt ist.
-----------------
""
Danke. Also muss er den Sonntag immer so frei bekommen ohne einen abgezogenen Urlaubstag?
Der Tarifvertrag, tja... das ist ein "Haus-Tarifvertrag", den sich die Firma selbst irgendwie zurechtgestrickt hat und da stehen wohl einige Sachen drin, die nicht so ganz sauber sind.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Der Sonntag darf nicht mitgerechnet werden. Sonst würde der Urlaubsanspruch ja auch geringer sein als gesetzlich vorgesehen. Und von den 4 Wochen Mindesturlaub darf ein Arbeitgeber nicht abweichen.
-----------------
""
quote:
Der Tarifvertrag, tja... das ist ein "Haus-Tarifvertrag", den sich die Firma selbst irgendwie zurechtgestrickt hat
Welche Gewerkschaft hat den unterschrieben?
Hallo,
ich hole dieses Thema noch einmal hoch, weil ich eine Frage dazu habe:
Wenn ich in einer Woche Urlaub haben möchte, in der ich 2 Tage Freischicht habe, muss ich dann 3 oder 5 Tage Urlaub nehmen? Muss ich also immer nur das einsetzen, was tatsächlich mit Arbeit "belegt" ist?
Und wiederum in einer Woche, in der ich für sechs Tage eingeteilt bin, muss ich da sechs Tage nehmen?
Danke für die Hilfe!
-----------------
"In dubio...Prosecco!"
/// Muss ich also immer nur das einsetzen, was tatsächlich mit Arbeit "belegt" ist?
exakt. Denn nur für die Zeit, in der du betriebsüblich arbeiten musst, musst du auch Urlaub beantragen.
Und noch zurück auf Anfang: Deine Frau schreibt von 48 bis 60 Wochenstunden. Konkret in der einen oder anderen Woche sind 60 h möglich, aber dann muss es auch Ausgleichswochen geben. Im Durchschnitt einer Periode dürfen höchstens 48 Wochenstunden sein.
Anmerkung: Ein TV setzt immer einen Tarifpartner voraus, also eine zuständige Gewerkschaft. Es kann aber sein, dass die Firma nur einen Haustarif hat - das ist aber was Anderes. Also bei Gelegenheit den Tarif und seine Bestimmungen von einem Kundigen prüfen lassen.
-----------------
""
Hamburgerin schreibt ja,dass Sonntage nie mitgerechnet werden dürfen. Wie ist es denn, wenn ich in einer Woche Mo, Do, Fr und So für die Schicht eingeteilt bin und ich die ganze Woche frei haben möchte? 4 Tage Urlaub oder 3?
-----------------
"In dubio...Prosecco!"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
9 Antworten
-
5 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
16 Antworten
-
9 Antworten
-
11 Antworten