Wie viel Unterhalt steht mir zu? Wie lange dauert so ein Prozess?

16. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
südstädter91
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie viel Unterhalt steht mir zu? Wie lange dauert so ein Prozess?

Hallo, ich bin so langsam am verzweifeln wie viel Unterhalt mir jetzt wirklich zustehen würde. Kenne zwar die Düsseldorfer Tabelle, aber weiß nicht wie ich das genau berechnen könnte mit Warmmiete,Ausbildungsvergütung etc. Ich bin 19 Jahre alt ziehe jetzt gerade zuhause aus in eine kleine 2 Zimmer Wohnung. Diese wird mich 360 Euro warm kosten. Kann mir das momentan alles noch leisten, da ich Vollzeit arbeite. Ab August aber fange ich mit meiner Ausbildung an, wo ich im ersten Jahr 550, im zweiten 650 und im dritten 700 Euro netto verdienen werde. Das erste Jahr wird jetzt natürlich am schwierigsten. Meine Eltern wollen mir nichts Zahlen, da lässt sich auch nicht mehr drüber reden. Denen ist egal ob ich über die Runden komme oder nicht. Deshalb habe ich nun vor sie auf Unterhalt zu verklagen (was auch noch ein paar mehr Gründe hat). Laut Düsseldorfer Tabelle stehen mir 562-586 Euro zu (weiß den Verdienst meines Vaters nicht ganz genau, Selbstständig). Wer kann mir weiterhelfen und mir sagen wie viel Geld mir monatlich zur Verfügung stehen würden, wie viel Unterhalt die mir nun genau zahlen müssten.. Und kann mir vielleicht auch irgendwer noch sagen wie lange so ein Prozess in der Regel dauert bzw wie teuer das ungefähr werden kann für mich?? Habe im Netz leider nichts wirklich auf meine Situation zutreffendes gefunden. Danke schonmal im voraus. Mit freundlichen Grüßen Thomas

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Hallo Thomas,

als Azubi mit eigener Wohnung hast du einen Unterhaltsanspruch von 670,- monatlich, auf den deine Azubi-Vergütung (-90 € ausbildungsbedingte Kosten, je nach OLG) sowie das dir zustehende Kindergeld angerechnet werden.
Wären also 550 - 90 = 460 + 184 = 644, also sinds 26 €, die dir von deinen Eltern noch zustehen würden. Da lohnt die Klage allerdings nicht.

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"gruß azrael"

-- Editiert am 16.03.2011 21:15

-- Editiert am 16.03.2011 21:21

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#2
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend,

den Ausführungen von azrael stimme ich vollumfänglich zu. Mit Beginn des zweiten Lehrjahres bestünde kein Anspruch mehr.

Zitat:
Deshalb habe ich nun vor sie auf Unterhalt zu verklagen (was auch noch ein paar mehr Gründe hat).


Welche Gründe sind das denn? Möchtest Du Mama und Papa noch ordentlich einen reinwürgen? Das mit dem Verklagen lass mal lieber. Für 312€ in Jahr lohnt sich das wohl eher nicht.

LG nero

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-- Editiert am 16.03.2011 21:49

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#3
 Von 
guest-12317.03.2011 09:39:12
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 17x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo,

meines Erachtens sind diese 90€ nicht mehr abzugsfähig.

Azubi wohnt nicht mehr zu Hause!!

Also stehen ihm 670€ zu.
In seinem Fall wären das 734€ die er zur Verfügung hat - wenn und davon gehe ich aus, das Kindergeld an ihn gezahlt wird.
550€ + 184€= 734€ = 64€ über dem Badarf!

Also nix mit Unterhalt usw....

Er muss ggf. sogar aufpassen, dass er mit seinem Einkommen nicht sein Kindergeldanspruch( in Gefahr bringt.Aber ab 2012 gibt es ja eine andere Regelung bzgl. des Kindergeldes....hat er Glück.

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