Wie viel Unterhalt steht mir zu? Kann ich mich an das Jugendamt wenden?

4. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
zoehsworld
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie viel Unterhalt steht mir zu? Kann ich mich an das Jugendamt wenden?

Nach 3,5 Jahren Ehe habe ich mich von meinem Mann getrennt. Wir sind aber noch verheiratet. Unser gemeinsamer Sohn ist 3 Jahre alt.
Mein Mann verdient 4000 Euro netto monatlich und ich verdiene 900 Euro netto monatlich in meinem Teilzeitjob, da ich mich um unseren Sohn kümmere, kann ich keine Vollzeitstelle annehmen.
Mein Mann zahlt mir insgesamt 600 Euro monatlich.

Können Sie mir sagen wie viel Geld mir zusteht?

Er hat noch einen Sohn aus einer unverheirateten vorherigen Beziehung, der 6 Jahre alt ist, für den er ebenfalls zahlt.

An wen kann ich mich diesbezüglich noch wenden? Ich kann mir einen Anwalt leider nicht leisten. Kann ich mich hier an das Jugendamt wenden?

Vielen Dank!


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Morgen,

zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche des Kindes empfielt sich eine Beistandschaft beim Jugendamt. Das JA kümmert sich dann um die Einkommensauskunft, die Berechnung des Kindesunterhalts und die Titulierung dessen.

Wegen Trennungsunterhalt wird Dir nur der Weg zum Fachanwalt für Familienrecht bleiben. Dazu solltest Du Dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein besorgen. Damit ist ein erstes Beratungsgespräch beim Anwalt für Dich kostenlos. Im weiteren verfahren würde der Anwalt dann wohl PKH beantragen.

Ob nach dem Trennungjahr dann noch die Möglichkeit des Ehegattenunterhalts/Betreuungsunterhalt, besteht kann jetzt noch nicht beurteilt werden. Eigentlich sind Betreuungselternteile seit dem 01.01.2008 gehalten, ab dem 3. Lebensjahr des Kindes wieder selber für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Eine entsprechende Betreuung für das Kind vorausgesetzt. Die kurze Ehedauer sprich aber eher gegen einen Unterhaltsanspruch über das Trennungsjahr hinaus.

LG Nero

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#2
 Von 
zoehsworld
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort!!

Ich werde mir schnellstmöglich den Beratungsschein besorgen!



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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi Zoehsworld,

ich sehe auch keinen Raum für nachehelichen (Betreuungs-)Unterhalt. Du bist berufstätig, die Ehe war kurz und Betreuungsunterhalt kannst du über das 3. Lebensjahr des Kindes nur beanspruchen, wenn das Kind tatlsächlich einer erhöhten Betreuung bedarf.

Denk doch einmal gemeinsam mit dem Vater darüber nach, ob er nicht einen Teil der Betreuung übernehmen kann, um dir so einen Vollzeitjob zu ermöglichen. Das würde euch doch allen zugute kommen.

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"Viele Grüße mikkian"

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#4
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

ich schließ mich an: Trennungsunterhalt, ja. Nachehelich: eher nein. Sind Ganztags-Betreuungsnöglichkeiten vorhanden?

Durch den Steuerklassenwechsel, ich vermute, du hast die 5?, im Folgejahr nach Trennung verblieben dir auch bei einem Halbtags-Job ca. 1100€.

Du könntest dich aber auch gütlich mit deinem Mann einigen.

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert am 04.03.2010 18:03

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