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Wie verhalten bei fristloser Kündigung?

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Wie verhalten bei fristloser Kündigung?

Guten Tag,
ich habe eine Frage:

Meine Frau arbeitet auf 400€ Basis als Trainerin in einem Fittnessstudio.
Die Dauer des Arbeitsverhältnisses beträgt 5-6 Jahre. Desweiteren muss erwähnt werden das sie schwanger ist (4.Monat),-was dem Arbeitgeber auch bekannt ist.

Gestern bakam meine Frau per Post, ohne Vorankündigung und nennung von Gründen ihre "Fristlose Kündigung" die in ihrer Form so nicht rechtswirksam ist, was uns wohl bekannt ist.

Die Frage ist nun -ganz konkret, -wie muss sie sich nun verhalten?
Sie müsste Heute Abend einen Kurs halten.
Da die Kündigung aus verschieden Gründen unwirksam ist (Formfehler, Mutterschaftsschutz, keine Angabe von Gründen) stellt sich uns die Frage ob Sie heute zur Arbeit gehen muss -um Ihrer Pflicht nachzukommen und um zu Zeigen, das sie die Kündigung nicht anerkennt?

Vielen Dank im Voraus
Gruß SFG



von SFG am 31.10.2007 11:47
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>Wie verhalten bei fristloser Kündigung?
Hallo,

ja, ich würde das so machen. Schaden kann es nicht. Die Ablehnung sollte möglichst unter Zeugen und noch besser schriftlich geschehen.

Am Montag dann natürlich fix zum Anwalt und Kündigungsschutzklage einreichen!



-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"


von guest-12319.11.2008 09:24:21 am 31.10.2007 11:57
Status: Unsterblich (1623 Beiträge)
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>Wie verhalten bei fristloser Kündigung?
Ich sehe hier keine Notwendigkeit, dass Deine Frau heute abend dort hinfährt und versucht, den Kurs zu halten. Das bringt nichts außer weiterem Ärger.

Die fristlose Kündigung wirkt zunächst einmal. Nach einer Kündigungsschutzklage kann dann ein Gericht die Unwirksamkeit feststellen was zu einem rückwirkenden Anspruch auf Lohnzahlung führt.

Das einzige Mittel, um zu zeigen, dass die Kündigung nicht anerkannt wird, ist die Kündigungsschutzklage. Ein schriftlicher Einspruch hat ebenfalls keine rechtliche Relevanz.

Im übrigen schützt eine Schwangerschaft nicht vor einer fristlosen Kündigung. Die Gründe für die Kündigung müssen auch nicht im Kündigungsschreiben genannt werden. Spätestens im Gerichtsverfahren müssen die Gründe vom AG jedoch dargelegt und auch bewiesen werden.

Einen Formfehler kann ich daher nicht erkennen. Als Formvorschrift gibt es nur die Schriftformerfordernis, die hier aber wohl eingehalten wurde.

Zu beachten ist zudem, dass in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren in der ersten Instanz auch dann die eigenen Anwaltskosten selbst getragen werden müssen, wenn man den Prozess gewinnt. Wenn die Kündigung völlig grundlos erfolgt ist, dann solltest Du daher über eine Klageerhebung ohne Unterstützung eines Rechtsanwaltes nachdenken. Man erhält dafür Unterstützung vom Rechtspfleger beim zuständigen Arbeitsgericht.


von hh am 31.10.2007 12:16
Status: Tao (23496 Beiträge)
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>Wie verhalten bei fristloser Kündigung?
quote:
Spätestens im Gerichtsverfahren müssen die Gründe vom AG jedoch dargelegt und auch bewiesen werden.

Hallo hh, bei ner fristlosen wird man wohl nicht so lange warten müssen.

<font color=red>'Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.'</font>

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__626.html

MfG


von venotis am 31.10.2007 14:06
Status: Tao (9605 Beiträge)
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>Wie verhalten bei fristloser Kündigung?
... und immer wieder: die 'fristlose' setzt ein dermaßen gravierendes fehlverhalten gegenüber den pflichten aus dem av voraus, dass zusammenarbeit 'von jetzt auf gleich' unzumutbar sein muss. gegen die fristlosigkeit wird sie sich wehren können. eine ordentliche scheidet derzeit wegen der schwangerschaft aus - es liegt diskriminierung wegen des geschlechts in der luft.


von blaubär49 am 31.10.2007 14:07
Status: Tao (7536 Beiträge)
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>Wie verhalten bei fristloser Kündigung?
Ob hier eine fristlose Kündigung ausscheidet wissen wir nicht, da wir über die Gründe nicht informiert sind. Alleine wegen der angeführten Formfehler ist hier, wie hh schon sehr gut erklärt hat, die Wirksamkeit dieser fristlosen Kündigung nicht ausgeschlossen.

Auch der Hinweis von venotis widerspricht dem nicht, da ja der gekündigte AN bisher nicht verlangt hat, ihm die Gründe zu nennen.

b


von brainpower am 31.10.2007 16:00
Status: Legende (228 Beiträge)
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>Wie verhalten bei fristloser Kündigung?
Hallo,
vielen Dank für die schnellen und sehr informativen Antworten!

Wir werden nun als erstes den Arbeitgeber auffordern die genauen Gründe für die fristlose Kündigung zu nennen.
Desweiteren werden wir umgehend eine Kündigungsschutzklage einreichen.

Da der Arbeitgeber meiner Frau noch im Kündigungsschreiben Ihr Engagement, Ihre Zuverlässigkeit, Ihre Einsatzbereitschaft und Ihre Flexibilität besonderst gelobt hat, fallen mir spontan keine Gründe ein, die eine Fristlose Kündigung rechtfertigen könnten. (Es sei denn die Dummheit des Arbeitgebers wäre ein Grund.....)

Gruß SFG


von SFG am 31.10.2007 19:22
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>Wie verhalten bei fristloser Kündigung?
Da der Arbeitgeber meiner Frau noch im Kündigungsschreiben Ihr Engagement, Ihre Zuverlässigkeit, Ihre Einsatzbereitschaft und Ihre Flexibilität besonderst gelobt hat,

Das ist wirklich kurios!

Viel Erfolg und Spass mit *Baby*. Eine Rückmeldung über den Ausgang der Dinge, wäre nett!



-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

-- Editiert von Apothekenpferd am 31.10.2007 19:49:45


von guest-12319.11.2008 09:24:21 am 31.10.2007 19:49
Status: Unsterblich (1623 Beiträge)
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>Wie verhalten bei fristloser Kündigung?
In dem Lob liegt wahrscheinlich die Unzumutbarkeit!

Das können wir unseren anderen MA nicht zumuten, daß Sie soviel besser ist.



von SVielha am 01.11.2007 07:40
Status: Philosoph (661 Beiträge)
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>Wie verhalten bei fristloser Kündigung?
Hallo,
wie wir gerade feststellen mussten, hat der AG meiner Frau Ihr noch ausstehendes Gehalt nicht überwiesen !

Kümmert sich das Arbeitsgericht bei einer Kündigungsschutzklage auch um noch ausstehende Zahlungen ?

Oder müssen wir diese separat einfordern?

Vielen Dank im Voraus,
Gruß SFG




von SFG am 01.11.2007 08:51
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>Wie verhalten bei fristloser Kündigung?
Ich würde hier nicht ausschließen, dass dem AG gar nicht bekannt ist, dass für 400€-Kräfte die gleichen Kündigungsschutzvorschriften gelten, wie für 'normale' Angestellte auch.

Vielleicht hat er einfach fristlos gekündigt, weil er der Meinung war, dass er das so machen dürfe.

So etwas passiert inzwischen bei 400€-Kräften so häufig, dass viele AG und auch AN der Meinung sind, das wäre gesetzlich zulässig.

Ausstehende Gehaltsforderungen werden typischerweise in einem Kündigungsschutzprozess nicht behandelt, können aber durchaus Teil eines Vergleiches sein, der häufig am Ende so eines Prozesses steht.


von hh am 01.11.2007 09:02
Status: Tao (23496 Beiträge)
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