Egal, ob Sie durch widrige Umstände in eine missliche Situation geraten sind und/oder sich falscher Eindrücke der Umwelt erwehren müssen oder ob Sie aus welchen Motivationen auch immer tatsächlich den rechtschaffenen Weg verlassen haben: Als Beschuldigter in einem Strafverfahren haben Sie ein ernst zu nehmendes Problem, welches mit einer enormen Belastung einhergeht und nicht selten bedrohlich für Ihre Existenz sein kann oder sogar schon ist. Nirgends sonst bringt der Staat seine Machtmittel gegen die persönliche Freiheit und das Vermögen des einzelnen mit solcher Wucht zum Einsatz wie im Strafrecht.
Sobald Sie von einem gegen Sie als Beschuldigten gerichtetes Ermittlungsverfahren Kenntnis erlangt haben, ist Ihnen dringend geraten, sich einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens anzunehmen und diesen mit Ihrer Vertretung zu beauftragen.
Ein Rechtsanwalt, der seinen Fokus speziell auf das Strafrecht gelegt hat, kann der Polizei, der Staatsanwaltschaft, sowie den Finanzbehörden und den Gerichten angesichts der Vielzahl von ständigen Neuerungen effektiv standhalten und eine Verteidigung auf hohem Niveau entgegensetzen. Dabei werden die Weichen für einen möglichst günstigen Ausgang des Strafverfahrens bereits im Ermittlungsverfahren gestellt, in dem Strafverteidiger oder Nebenklagevertreter bereits entscheidend mitwirken können.
Die Aufgabe des von Ihnen gewählten Rechtsanwalts ist es, Ihnen in dieser schwierigen Situation beizustehen und Sie von dieser Last zu befreien bzw. diese zumindest zu mildern, vorurteilsfrei und diskret.
Gerade im Bereich des Strafrechts ist größter Wert auf Diskretion zu legen. Grundsätzlich findet die Tätigkeit daher so diskret wie möglich statt, um die mit dem Strafverfahren verbundene Belastung Ihres Rufes gering zu halten. In einzelnen Verfahren kann es jedoch sinnvoll oder sogar notwendig sein, einer negativen Berichterstattung in der Presse entgegenzuwirken.
Der Schutz durch den Strafverteidiger erschöpft sich nicht allein in der Betreuung seines Mandanten während des Hauptverfahrens. Als Wächter der Unschuldsvermutung ist er vielmehr auch Garant für die Durchführung eines fairen Verfahrens (fair trial) in Übereinstimmung mit den Regeln der Strafprozessordnung.
Je eher der Beschuldigte einen Strafverteidiger beauftragt, desto besser sind die Verteidigungsmöglichkeiten. Generell gilt: Geben Sie niemals irgendwelche Erklärungen zur Sache gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft ab! Nennen Sie nur Ihre Personalien! So lächerlich Ihnen die Angelegenheit auch erscheinen mag, eine einmal abgegebene Erklärung lässt sich nicht oder nur sehr schwer widerrufen und in der Aufregung und der Drucksituation einer Vernehmung kann es leicht passieren, dass Sie sich in Widersprüche verstricken. Sie sind nicht verpflichtet, den Ermittlungsbehörden in irgendeiner Weise bei den Ermittlungen gegen Sie behilflich zu sein. Egal was man von Ihnen verlangt, ob Fingerabdrücke, Speichelprobe, Mitwirkung bei einer Gegenüberstellung oder sonstige Maßnahmen, bestehen Sie darauf, zunächst mit einem Verteidiger zu sprechen.
Hinweis: Sofern Sie von der Polizei zu einer Vernehmung vorgeladen werden, besteht keine Pflicht, dieser Vorladung nachzukommen. Höflichkeitshalber sollte der Termin jedoch schriftlich oder telefonisch absagt werden.
Eine Pflicht des Beschuldigten zum Erscheinen besteht nur dann, wenn die Ladung zur Vernehmung ausnahmsweise von der Staatsanwaltschaft oder von einem Richter kommt. Hierbei ist es besonders wichtig, dass der Verteidiger an der Vernehmung teilnimmt. Erscheint der Beschuldigte zu einer solchen Vernehmung nicht, kann er sogar zwangsweise vorgeführt werden. Bei Verhinderung (z.B. wegen Krankheit oder geschäftlicher Termine) sollte deshalb über den Verteidiger versucht werden, eine Aufhebung/Verlegung des Termins zu erreichen.
In jedem Fall sollten Sie einen Strafverteidiger konsultieren. Nur der Verteidiger kann Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen, in der zum Beispiel Zeugenaussagen und Ermittlungsergebnisse der Polizei stehen. Nur mit diesen Informationen ist eine sachgerechte Verteidigung möglich. Die Entscheidung, ob Sie eine Erklärung zur Sache abgeben oder nicht, muss anhand eines jeden Einzelfalles gemeinsam mit Ihrem Verteidiger getroffen werden. Schweigen ist kein Schuldeingeständnis, sondern kann eine sinnvolle Verteidigungsstrategie darstellen.
Wenn Sie einmal im Netz gefangen sind, führen heftige und unüberlegte Reaktionen oft nicht zur Befreiung - egal wie groß und stark Sie sind. Eine effektive Verteidigung erfordert Besonnenheit und Überlegung, zu der man als Betroffener aufgrund der Ausnahmesituation verständlicherweise oft nicht in der Lage ist.
Sachliche Argumente, fundierte juristische Recherche und schlüssiger Vortrag sind die Maßnahmen, die ein Strafverteidiger auf allen Gebieten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts gewährleistet. Diese kann je nach Situation das gesamte Spektrum umfassen: von kompromissbereit und verbindlich bis hart und kämpferisch. Entscheidend ist, ein unter den jeweiligen Gegebenheiten optimales Ergebnis für Sie zu erzielen. Nicht der Strafverteidiger steht im Mittelpunkt, sondern die Wahrnehmung Ihrer Interessen.