Wie verbindlich ist ein Dienstplan

12. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
coletrickle
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 6x hilfreich)
Wie verbindlich ist ein Dienstplan

coletrickle/vor 2 Minuten


Hi wie Verbindlich ist eigentlich ein Dienstplan?

Zu diesem Thema habe ich schon viel im Internet recherchiert, grundelegend gilt ja nach meiner Suche folgendes:

1. Unbillige Änderungen am Dienstplan sind nach §315 BGB unverbindlich. Zwar hat der Arbeitgeber den Zeitpunkt der vertraglich vereinbarten Arbeit gemäß §106 GewO zu bestimmen. Doch mit der Herausgabe eines Dienstplanes hat er dieses Recht verbraucht.

Nun darf der Arbeitgeber, dass habe ich so gelesen bei bestimmten Anlässen den Dienstplan ändern, ein Beispiel wäre hier z.B. die Krankheit eines Arbeitnhemers/Mitarbeiters. Hier gibt es im Netz noch einige konkrete Aussage wie, dass eine Änderung spätestens 4 Tage vor dem Dienst zu erfolgen hat und bekannt gegeben werden muss. Ob das stimmt kann ich nicht sagen.

Nun zu meinem Fall

Ich arbeite bei einem größeren Lebensmitteldiscounter als Gleitzone, bin Student. Mein Vertrag sieht in der Regel 12h die Woche, aber maximal 20h die Woch vor.

Unser Dienstplan wird ca. einen Monat vorher ausgehangen. In der Regel, also wirklich seit einem halben Jahr wird dieser ständig verändert.

Bsp.

Woche 1

Mo 14-18 Dienst Die Frei Mi 18-22:15 Dienst Do Frei Fr Frei Sa 17-22:15 Dienst

Nun schaue ich schon 2 mal in der Woche auf den Plan, das letzte mal z.B. am Mittwoch. Nun passiert es aber eigentlich jedes mal, dass z.B. am Do mein Plan für Samstag geändert wird, ich z.B. schon 15 Uhr anfangen muss, weil sich jemand krank gemeldet hat. Da ich in diesem Beispiel ja Do und Fr Frei habe fahre ich nicht extra noch mal zur Arbeit um zu schauen, es wird aber mir aber auch nicht gesagt z.B. telefonisch.

Seit einem halben Jahr ist es wirklich so, dass jede Woche die Pläne ca. 2 Tage vor dem eigentlichen Dienst komplett verändert werden, es wird getauscht durch die Chefs, weil sie wieder vergessen haben die Verfügbarkeiten von Einzelnen zu berücksichtigen, etc.

Krankheiten von Mitarbeitern ist hier auch so ein Thema, viele Studenten sind mittlerweile mit dem Studium fertig und haben aufgehört bei diesem Lebensmitteldiscounter zu arbeiten. Der Chef hat diese aber nicht ersetzt, da er so die Kosten senken kann und seine eigene Gewinnbeteiligung natürlich steigt. Deswegen reicht es schon, wenn von 40 Kassieren 2 krank sind, dass wirklich nichts mehr funktionert.

Mir bringt es nicht einen Dienstplan zu haben der für 4 Wochen geht, wenn jede Woche fast jeder Dienst verändert wird, dazu noch 1-2 Tage davor, ohne Bescheid zu geben.

Gerade als Student nimmt man sich ja auch an freien Tagen etwas vor z.B. "lernen". Ich habe die Chefs auch schon mehrmals drauf hingewiesen, dass man vorher mal fragen oder zumindest Bescheid geben könnte. Diese Veränderung betreffen so ziemlich alle Kassierer, letztens ist einer auf Arbeit gekommen, obwohl er frei hatte, da Sie Ihm einen Tag vorher den Dienst gestrichen haben. Bei 6h Dienst kann es auch passieren das uns keine Pause gewährt wird, da es eben zu voll ist, wir durchziehen sollen oder ohne zu Fragen einfach eine Stunde länger arbeiten sollen.

Daher meine Frage wie verbindlich nun der zu erst ausgehängte Dienstplan ist.

MfG Cole


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-- Editiert coletrickle am 12.03.2012 08:28

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17468 Beiträge, 6499x hilfreich)

... du hast die Frage ja schon selber beantwortet: der D ist verbindlich und kann eigentlich nur noch einvernehmlich geändert werden. Die weitere Frage ist freilich: wie durchsetzen? Mir scheint, dass die Betroffenen, mindestens die vornehmlich Betroffenen gemeinsam vorgehen sollten.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38486 Beiträge, 14014x hilfreich)

Ich würde erst einmal den genauen Grund für die permanenten Änderungen eruieren. Denn es scheint ja mal geklappt zu haben? Häufig schleicht sich so etwas in die Planung ein, wenn der Planer/Chef beispielsweise zu großzügig ist, einigen Gruppen gegenüber. Ich meine etwa Mütter oder Alleinerziehende. Ich schreibs immer wieder, und werde regelmäßig beschimpft deshalb, auch hier. Beständigkeit und Fairness allen gegenüber funktioniert nur mit einer gewissen Konsequenz.

Gegen plötzliche Erkrankungen ist allerdings kein Kraut gewachsen.

Bei 6 Stunden Dienst muss auch keine Pause gewährt werden.

Du hast einen Arbeitsvertrag unterschrieben, welcher Flexibilität voraussetzt. Damit kann der Arbeitgeber grundsätzlich bestimmen, wann Du arbeitest.

Also mal die genauen Gründe rausfinden, außerdem ist für mich völlig indiskutabel, dass Ihr nicht vorher informiert werdet. Das geht m.E. ganz und gar nicht. Da sollte doch eine Lösung möglich sein!

wirdwerden

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#3
 Von 
coletrickle
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 6x hilfreich)

Wieso hat man bei 6h keinen Anspruch auf eine Pause, hier liegen sie falsch.

Das deutsche Gesetz schreibt vor, dass man nach maximal 6h Arbeitszeit Anspruch auf eine Pause hat.

Früher hat es mal geklappt weil wir einfach mehr Kassierer waren, leider wurden wie gesagt Leute die gegangen sind nicht ersetzt, dadurch ist es so schlimm geworden. Da ja immer mal jemand krank ist, also mindestens immer 1 oder 2 ist es so extrem geworden. Es geht ja nicht um Flexibilität, diese habe ich ja schon gewährleistet da ich rel. viele Verfügbarkeiten habe, es geht um die Verbindlichkeit eines Dienstplanes, wie auch die Überschrift zeigt...es kann ja nicht sein, dass jeden Tag ein Plan geändert wird, sowas hat auch nichts mehr mit Flexibiltät zu tun.

-- Editiert coletrickle am 13.03.2012 09:27

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)


erfahrungsgemäß beisst der einzelne auf granit, wenn er versucht, gepflogenheiten in einem betrieb per alleingang zu ändern

man verweigert ein paarmal kurzfristige änderungen, weil verstoß gg. die fristen des § 12 TzBfG oder weil "unbillig", wird dann aber letztendlich entsorgt werden, weil man solche "unruhestifter" nicht brauchen kann

man könnte einen betriebsrat gründen, der im rahmen seiner mitbestimmungsrechte andere möglichkeiten hätte, gegen ständige änderungen der dienstpläne vorgehen zu können

leider gibt es branchen oder betriebe, die bestimmte arbeitnehmerrechte vorsätzlich missachten,
warum sollte man sich auch daran halten, wenn bei nichtbeachtung bestimmter regeln keine gravierenden folgen zu befürchten sind

an einer roten ampel würden auch die wenigsten freiwillig stehenbleiben, wenn keine empfindlichen strafen drohen würden

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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"

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#5
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wieso hat man bei 6h keinen Anspruch auf eine Pause, hier liegen sie falsch. <hr size=1 noshade>


ArbZG § 4 Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

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0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
coletrickle
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 6x hilfreich)

Stimmt schon, aber ich bekomme keinerlei staatliche Hilfe (Bafög oder so), meine Eltern können mich auch nicht wirklich finanziell unterstützen, sie versuchen es zwar wo es nur geht, aber das reicht nicht zum leben bzw. für die ganzen Kosten (Uni-Gebühren, Fahrtkosten, etc.)

Der Lebensmitteldiscounter wo ich arbeite zahlt echt nicht schlecht, bin wirklich auf das Geld angewiesen, im Optimal Fall beende ich zum Ende des Jahres bzw. zum Anfang des neuen Jahres mein Diplom Studium.

Nur diese Änderungen behindern einem extrem bei lernen usw...

Übrigens haben wir einen Betriebsrat, nur leider ist der Betriebsratchef auch gleichzeitig der Chef des Kassenbüro, der eben die Dienstpläne erstellt.

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