Hallo,
ich plage mich mal wieder mit der Steuererklärung für 2016 ab und benutze hierfür das WISO Programm, welches eigentlich recht nützlich ist. Allerdings hänge ich mal wieder am Thema "wechselnde Einsatzorte" fest und ich weis nicht wie ich meine wechselnden Arbeitseinsatzorte eintragen soll.
Bin über eine Leihfirma tätig und hatte im letzen Jahr mindestens 4 Einsatzorte....
Januar 2016 war ich bei Firma "A" (5 Km Entfernung zu Wohnort)
Ab Februar bis Ende August bei Firma "B" (22 Km Entfernung zu Wohnort)
Von September bis Knapp Ende November bei Firma "C" (13 Km Entfernung zu Wohnort)
Von Anfang Dezember bis Ende Dezember bei Firma "D" (24 Km Entfernung zu Wohnort)
Jetzt heißt es im Programm "erste Firma" als erste Tätigkeitsstätte einzutragen (also Firma "A") und die anderen unter "Reisekosten" bzw. "Auswärtstätigkeiten"? Kann das so stimmen?
Ich habe dann die Firmen unter "Fahrten- Übernachtungen- Reisenebenkosten" mit Zeitraum "von - bis" eingetragen und dann bei "Abwesenheit von über 8 Stunden" die Tage eingetragen, die ich in der jeweiligen Firma gearbeitet habe, da ich täglich von der Arbeit nach Hause gefahren bin (also keine Übernachtungen oder sonstiges).
Da ich nichts falsch machen möchte, kann ich das so stehen lassen? Oder muss ich es doch anders Eintragen? Im letzten Jahr habe ich es als "Tätigkeitsstätte 1" und "Tätigkeitsstätte 2" eingetragen und am Ende habe ich so gut wie nichts heraus bekommen.
Ich danke schonmal im Vorraus für die Hilfe!
Melli1981
Wie trage ich bei Steuererklärung mehrere Einsatzorte ein?
27. Mai 2017
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Frage vom 27. Mai 2017 | 15:28
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie trage ich bei Steuererklärung mehrere Einsatzorte ein?
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#1
Antwort vom 28. Mai 2017 | 14:28
Von
Status: Master (4892 Beiträge, 1176x hilfreich)
Die Frage, ob es jeweils erste Tätigkeitsstätten, die mit der Entfernungspauschale abgegolten werden, oder Auswärtstätigkeiten sind, hängt wohl von der vertraglichen Vereinbarung mit dem Leiharbeitgeber ab.
https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/beruf/zeitarbeit-und-leiharbeit-diese-kosten-koennen-sie-absetzen.html
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