Wie seriös ist GFKL Proceed Collection? - Fragen zu einer Forderung

1. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12331.08.2017 19:57:40
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Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)
Wie seriös ist GFKL Proceed Collection? - Fragen zu einer Forderung

Hallo liebe Community,

ich habe hier schon einiges zum Inkasso-Unternehmen GFKL Proceed Collection Services gelesen und habe jetzt auch selbst eine Frage zur Seriösität dieser Firma und meines weiteren Vorgehens.

Folgender Fall:

Ende Juli 2015 bekomme ich aufeinmal (ich hatte noch nie etwas mit denen zu schaffen) ein Schreiben von denen bzgl. "Adressvalidierung", dass man versucht habe mir bei einer uralten Anschrift (10 Jahre her) ein Schreiben zuzustellen, das aber nicht angekommen wäre. Nach einer Adressrecherche hätte sich nun meine neue Anschrift ergeben und man würde mir in ein paar Tagen das besagte Schreiben noch einmal neu zustellen. Um was es sich überhaupt handelte stand dort nicht.

3 Wochen später erhielt ich das "übliche" Standardschreiben, ich solle sie doch bitte in einer äußerst dringlichen Angelegenheit kurzfristig zurückrufen, was ich natürlich NICHT getan habe!

Wieder 2 Wochen später (Anfang September) hieß es dann aufeinmal in einem Schreiben, dass man trotz mehrfacher Versuche mit mir in Kontakt zu treten, bislang keine Zahlung feststellen konnte (ja für was auch bitte...).

Dann wird ein Betrag von EUR 2.190,- eingefordert, den ich doch bitte innerhalb von 2 Wochen bezahlen oder eine Ratenzahlungsvereinbarung mit ihnen treffen soll.

Daraufhin habe ich dieser Inkasso-Firma erstmal ein Schreiben geschickt in dem ich sie aufforderte mir überhaupt mal mitzuteilen, um was es sich hier bei dieser Forderung handeln würde. Außerdem habe ich sie aufgefordert mir nachweisbar im Detail eine Vollmacht des Gläubigers im Original, Vertrags-/Rechnungskopie, Titelkopie etc. zuzusenden.

Mein Schreiben hatte sich dann wohl mit deren 2wöchigen Frist zur Beantwortung gekreuzt, denn am 22.9. bekam ich dann wieder ein vorgefertiges Schreiben, ich hätte schon wieder nicht reagiert und man würde mir jetzt noch eine Woche zur Bezahlung geben, ansonsten prüfe man eine Beauftragung des zuständigen Gerichtsvollziehers zur Betreibung der Forderung.

Dann kam gestern nun doch noch eine Antwort auf mein Schreiben ;-) in dem man mir mitteilte, dass sie von der Sparkasse aus einem Ort in dem ich vor 15 Jahren lebte, eine Forderung aufgekauft hätten und die Sparkasse diese an sie abgetreten hätte. Ich erinnerte mich an ein altes Girokonto, das damals mit EUR 1.150,- im Minus war und das ich zu der Zeit leider in keinster Weise ausgleichen konnte. Dieses wurde dann gekündigt. Soweit ich mich erinnere (ist jetzt schon so lange her und ich habe leider auch keine Unterlagen mehr), wurde seitens der Sparkasse damals kein rechtskräftiger Titel erwirkt und ich habe auch keine Mahnungen/Mahnbescheide bekommen.

Ich bin zwar in der Zeit öfters innerhalb Deutschlands umgezogen, lebe aber seit über 7 Jahren jetzt an derselben Anschrift.

Proceed schickt mir nun gestern eine Fax-Kopie (!) von 2004 der dortigen Sparkasse auf der nur meine damalige Kundennummer/Anschrift/Girokonto-Daten/Sollbetrag inkl. Zahlungsfrist laut Kündigungsschreiben (Februar 2004) vermerkt sind und das ich einen SCHUFA-Eintrag dadurch habe. Ich kann mich erinnern, dass dies im Augenblick auch der einige SCHUFA-Eintrag ist den ich habe (das habe ich vor ca. 8 Jahren mal gesehen, als ich mir den Auszug habe in einer Filiale der Schufa habe zeigen lassen, seither ist auch nichts dazu gekommen). Ich habe nun zwar vor 2 Wochen einen neuen Auszug angefordert, diesen aber leider noch nicht bekommen.

Nun, also ausser dieser Faxkopie (aus der in keinster Weise hervorgeht, dass die Sparkasse die Forderung an Proceed abgetreten hat!) gibt es nur noch eine interne Aufstellung der Proceed mit den aufgelaufenden Zinsen seit 2011 (über 1000,- ;-) ).

Nun meine Fragen:
Was kann man davon halten? Das sieht mir doch nicht so aus, als ob Proceed die Forderung wirklich aufgekauft hat, oder? Sonst würde man mir doch ganz andere Unterlagen zusenden? Auch diese Drohgebärden (mit Gerichtsvollzieher etc.) erscheinen mir alles andere als seriös.

Soll ich noch einmal darauf hinweisen, dass mir keine wirklichen Nachweise zugeschickt wurden? Soweit ich weiß ist die Forderung doch auch schon verjährt? Soll ich da vielleicht gleich dazu eine Verjährungseinrede geltend machen? Oder spielt das noch gar keine Rolle, solange Proceed mir nicht wirklich nachweisen kann, dass sie die Forderung wirklich übernommen haben? Theoretisch können die ja auch eine Schufa-Abfrage gemacht haben und gesehen haben, das da noch etwas offen ist?

Vielleicht kann mir jemand dazu etwas sagen, das wäre sehr nett, vielen Dank!

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29 Antworten
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#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Noch EINMALIG die Titelkopie anfordern,
da dies schon geschehen ist und Sie davon ausgehen das kein Titel existiert gleichzeitig die Einrede der Verjährung erklären.

Als Anmerkung können Sie noch beifügen, dass wenn Ihnen weiterhin die Daten verweigert und auf der Forderung bestanden wird, Sie von einem Betrugsversuch ausgehen müssen und neben der Beschwerde beim Aufsichtsgericht eine Strafanzeige und negative Feststellungsklage einreichen werden.

p.s.

Zitat:
Wie seriös ist...


Ich hoffe die Frage war ironisch gemeint ;)

-- Editiert von spatenklopper am 01.10.2015 14:58

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Kurze Frage: Warst du zufällig seitdem jemals wieder Kunde bei genau dieser Sparkasse?

Ich würde denen schreiben "Wertes Inkasso. Sie haben mir verweigert, eine Titelkopie vorzulegen, sowie eine Abtretungsurkunde. Ich erhebe daher zum einen Einrede der Verjährung. Zum zweiten kündige ich an, bei weiteren Belästigungen ohne weitere Vorwarnung auf ihre Kosten einen Anwalt und ein Gericht hinzu zu ziehen (negative Feststellungsklage), sowie Beschwerde beim Aufsichtsgericht einzulegen und ggf. Strafanzeige zu erstatten. Sollten Sie mir die Titelkopie und eine Abtretungsurkunde vorlegen, werde ich gerne den Sachverhalt prüfen und unaufgefordert auf Sie zurückkommen. Bis dahin empfehle ich Ihnen, mich in Ruhe zu lassen. Im Übrigen sind die Zinsen ganz grundsätzlich zum Großteil verjährt."

Könntest du denn die Hauptforderung mittlerweile bezahlen?

Das Schreiben, was ich da formuliert habe, würde die Situation ja ggf. etwas eskalieren, so dass sie danach ggf. auch nicht auf einen Vergleich aus sind.

-- Editiert von mepeisen am 01.10.2015 17:07

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#3
 Von 
guest-12331.08.2017 19:57:40
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für eure schnellen Antworten!

@spatenklopfer:
Naja irgendwie war das schon ernst gemeint ;-) aber vermutlich illusorisch von mir ;-)

@mepeisen:
Danke für das Musterschreiben!
Zu deinen Fragen: nein, ich war nie mehr Kunde bei dieser Sparkasse, da ich gar nicht mehr in der Nähe dieses Ortes gewohnt habe, und ja, mittlerweile könnte ich die Hauptforderung irgendwie aufbringen...
... allerdings sicherlich nicht an ein Inkassobüro, das sich die Forderung erschleichen möchte (falls das der Fall ist). Ich frage mich nur, wenn die Sparkasse die Forderung ganz rechtens an dieses Inkasso abgetreten hat, warum gibt es dazu keine eindeutigen Unterlagen die man mir einreichen könnte?!

Noch eine andere Frage: wenn ich die Einrede der Verjährung einbringe, dann bleibt der Eintrag in der Schufa trotzdem weiterhin bestehen, oder?! Die Forderung wurde dann ja trotzdem nicht bezahlt, sondern ist "nur" verjährt...?!

Vermutlich werde ich einen etwas entschärften Brief zurückschreiben ;-) aber immerhin doch klar und deutlich.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ich frage mich nur, wenn die Sparkasse die Forderung ganz rechtens an dieses Inkasso abgetreten hat, warum gibt es dazu keine eindeutigen Unterlagen die man mir einreichen könnte?!

So etwas passiert oft in großen Stückzahlen. Da hat man dann nicht unbedingt einzelne Abtretungserklärungen. Das würde ja sonst auch viel zu viel Aufwand sein. Daher druckst man oft herum. Ändert aber für dich nichts. Stur bleiben und gut ist.
Noch ein Tipp: Wenn die Schuld abgetreten wurde, muss der Titel 8auf Kosten des Inkassos) auf selbiges umgeschrieben werden. Sobald man eine Titelkopie bekommt, würde ich auch auf dieser Umschreibung bestehen.

Zitat:
wenn ich die Einrede der Verjährung einbringe, dann bleibt der Eintrag in der Schufa trotzdem weiterhin bestehen, oder?!

Eigentlich müsste es dann gelöscht werden. Aber die Verjährungseinrede dient ja eher dazu, die unter Druck zu setzen. Du weißt, dass es einen Titel geben müsste. Also ist die Verjährungseinrede ja albern rein rechtlich gesehen. Das Inkasso kommt nur dadurch in Zugzwang mal die Karten offen zu legen ;-)

Zitat:
Vermutlich werde ich einen etwas entschärften Brief zurückschreiben ;-)

Ja, gerade wenn man anschließend noch spekuliert auf einen Vergleich, ist eine entschärfte Variante durchaus angebracht. Sagte ich ja :-)

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12331.08.2017 19:57:40
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Eigentlich müsste es dann gelöscht werden. Aber die Verjährungseinrede dient ja eher dazu, die unter Druck zu setzen. Du weißt, dass es einen Titel geben müsste. Also ist die Verjährungseinrede ja albern rein rechtlich gesehen. Das Inkasso kommt nur dadurch in Zugzwang mal die Karten offen zu legen ;-)


Wer veranlasst eine solche Löschung bei der Schufa? Müsste ich das dann beantragen?

Und apropos Titel... normalerweise behalte ich wichtige Dokumente, gut in den 15 Jahren, besonders am Anfang sind wir sehr viel umgezogen und da kann auch mal was verloren gehen, aber soweit ich mich erinnere habe ich von seiten der Sparkasse nie einen Mahnbescheid oder ähnliches erhalten... (nur schriftliche Kündigung des Kontos) daher denke ich, dass es gar keinen Titel gibt und die Verjährungseinrede ja dann doch durchaus rechtens ist, oder?

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#6
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Mach die Verjährungseinrede, wenn das Inkasso danach dir eine Kopie des Titels zukommen lässt, dann die Adresse überprüfen, an die der MB / VB damals gesendet wurde, warst du zu diesen Zeitpunkt dort gemeldet, ist der Titel in der Welt, dagegen kann man dann nichts mehr machen.
Man muß sich dann evtl auf einen Vergleich einigen.

Die Schulden stammen aber nicht ais einen Kreditvertrag?

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12331.08.2017 19:57:40
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von andreas124):
Die Schulden stammen aber nicht ais einen Kreditvertrag?


Nein, das war ein normales Konto, das mit 1.150,- im Dispo war...

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zählt ebenfalls zu den Verbraucherdarlehen...

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#9
 Von 
guest-12331.08.2017 19:57:40
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zählt ebenfalls zu den Verbraucherdarlehen...


Und bedeutet für mich was?

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das bedeutet, dass ggf. bei der Verjährung eine Hemmung von 10 Jahren hin zu kommt. Damit verjährt die Schuld erst nach 13 Jahren. Das solltest du ggf. im Hinterkopf behalten, falls es keinen Titel gibt.
Im Moment aber erst mal klären, ob es einen Titel gibt. Die verjähren nämlich erst nach 30 Jahren...

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#11
 Von 
guest-12331.08.2017 19:57:40
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Das bedeutet, dass ggf. bei der Verjährung eine Hemmung von 10 Jahren hin zu kommt. Damit verjährt die Schuld erst nach 13 Jahren. Das solltest du ggf. im Hinterkopf behalten, falls es keinen Titel gibt.
Im Moment aber erst mal klären, ob es einen Titel gibt. Die verjähren nämlich erst nach 30 Jahren...


Ah ok... das wusste ich nicht (mit den 10 Jahren Hemmung), das mit den 30 Jahren bei Titel schon.

Danke für die Info!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12331.08.2017 19:57:40
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,
hab damals im Oktober 2015 nochmals die Titelkopie/Abtretungsurkunde bei denen angefordert und gleichzeitig eine Einrede der Verjährung gemacht.

Dann hab ich 4 Monate nichts gehört - doch jetzt melden Sie sich wieder:
dass die Sparkasse die bestehende Forderung an die Proceed verkauft und abgetreten hätte und im Anhang ist eine Kopie der Abtretungsanzeige.

Darin enthalten, Name/Anschrift der Sparkasse die anzeigt, dass sie mit einer Vereinbarung vom November 2011 die Gesamtforderung nebst hierfür bestellter Sicherheiten aus dem Vertrag mit mir (als Schuldner) und in der Hauptsache die EUR 1.150,- Hauptforderung zzgl. Zinsen, Nebenforderungen Kosten mit Stichtag 20.06.2011 einschließlich aller aus den zugehörigen Kredit- und Sicherheitenverträgen resultierenden Rechte an die Firma Proceed abtreten.

Die Abtretungsanzeige ist unterzeichnet im Dezember 2015 mit zwei Unterschriften und einem Stempel.

Allerdings steht oben bei

Schulder: mein Name mit Geburtsdatum
Hauptsache: die Hauptforderung
Titel: ist leer gelassen (ich hatte ja auch in Erinnerung das damals kein Titel erwirkt wurde...)

Meine Frage jetzt:
Das sie die Forderung von der Sparkasse gekauft haben, scheint somit geklärt zu sein, oder?
Proceed hat aber keinen Titel nur die Abtretungsanzeige - könnten Sie damit jetzt noch selbst einen Titel erwirken?

Zu meiner Einrede der Verjährung haben sie nichts gesagt, kann ich die denn jetzt überhaupt geltend machen? Mein Konto wurde damals von der Sparkasse Ende Januar 2004 gekündigt.

Die Zinsen, die sie mir aufdrücken wollten, sind ja wohl verjährt, wenn ich sonst auf einen Vergleich eingehen würde zur Hauptforderung, wieviel Prozent bietet man da dem Inkassounternehmen an, damit das evtl. Erfolg hätte?

Herzlichen Dank schon einmal für Ihre Antworten!

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde denen nochmals schreiben, dass die Schuld verjährt ist. Die Abtretung, die sie nun in 2015 unterzeichnet haben, ändert daran genauso wenig wie ein Verkauf der Forderung in 2011. Und ich würde auch den Satz dazu packen, dass sie nach wie vor die Titelkopie vorzulegen haben, ansonsten würde man gerne Maßnahmen gegen das Inkasso einleiten.

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#14
 Von 
guest-12331.08.2017 19:57:40
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)

Okay, vielen Dank, dann mach ich das nochmal!

Ich hatte auch alle meine Unterlagen durchforstet und es gab damals einfach auch keinen Titel.... und es ist auch schon so lange her...

Könnten die mit der Forderungsabtretung denn selbst noch einen Titel erwirken bei mir, mit Mahnbescheid etc.? Oder würden die das eh nicht machen, weil zu teuer? Bzw. auch schon zu lange her?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Könnten die mit der Forderungsabtretung denn selbst noch einen Titel erwirken bei mir, mit Mahnbescheid etc.?

Könnten sie natürlich machen. Es ist nicht verboten, auch nachträglich selbst bei verjährten Forderungen einen Mahnbescheid zu beantragen.
Wenn du widersprichst, sind sie aber genauso weit wie vorher und müssen durch einen regulären Gerichtsprozess.
Es steht und fällt mit der Frage nach der Verjährung. Und ob sie sich sicher sind, dass damals erfolgreich gemahnt wurde (und sie das beweisen können). Denn wenn es das nicht wurde damals und sie das auch nicht beweisen können zieht die 10 Jahre Hemmung nicht und es ist verjährt. Ansonsten: Wenn sie es aber beweisen können, dass nicht nur gekündigt sondern auch erfolgreich gemahnt wurde, dann verjährt es frühestens Ende 2017.

Normalerweise aber sind solche Forderungen dadurch gekennzeichnet, dass auch die Bank und nun das Inkasso kaum noch Unterlagen hat. Sonst hätte die Bank das selbst eingetrieben und nicht für nen Apfel und ein Ei an ein Inkasso verschachert.

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#16
 Von 
guest-12331.08.2017 19:57:40
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)

Ah okay, danke für die ausführliche Antwort!

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
peterpeschel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 20x hilfreich)

gfkl geht über leichen fordert auch von bereits verstorbenen geld,fahren alles auf was geht haftbefehl schuldnerverzeichnis negativen schufa eintrag

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
ReNo-Fachangestellter
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 156x hilfreich)

Aus dem bereits geschlossenen Thread: gfkl-forderung mit faulen titeln

Zitat (von peterpeschel):
forderung ist verwirkt
mein leben auch habe haftbefehl ,eintrag ins schuldnerverzeichniss und negativen schufa eintrag
habe erfogreich eine vollstreckungsabwehrklage gegen gfkl erwirkt .gfkl kauft forderungen auf die verwirkt sind und haben damit erfolg.falls jemand probleme mit gfkl hat möchte ich gerne helfen damit solchen metoden endlich mal einhalt geboten wird
mfg


Mit der Verwirkung ist es wie mit der Verjährung, die Forderung ist solange nicht verwirkt/verjährt, solange man nicht die entsprechende Einrede gegen die Forderung erhebt.

6x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Im übrigen gibt es Haftbefehle nur wegen nicht abgegebener Vermögensauskunft. Wer sich nicht wehrt bei einer Forderung, stattdessen die Briefe, die da kommen, ignoriert, der riskiert so etwas.
Und ein Gläubiger oder ein Inkasso, dass Vollstreckungsmaßnahmen einleitet (dazu gehört der Antrag auf Vermögensauskunft), dem kann man keine Verwirkung vorwerfen.

Dass man erfolgreich war, kann ich daher nicht ganz glauben. Oder aber der werte peterpeschel wirft hier einige Begriffe durcheinander.

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#28
 Von 
Nanunanawashabenwirdennda
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 5x hilfreich)

Guten Abend, ist zwar 3 jahre her der thread, aber ich hab auch Probleme mit Gfkl bzw. Lowell ich soll zahlen für en eplus Vertrag von dem ich nichts weiß...

5x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Nanunanawashabenwirdennda):
aber ich hab auch Probleme mit Gfkl bzw. Lowell

Eigenes Problem, eigener Beitrag.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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