Wie man sich als Beschuldigter im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren richtig verhält

Mehr zum Thema: Strafrecht, Ermittlungsverfahren, Beschuldigter, Schweigen, Akteneinsicht, Verteidiger, Vorladung
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Wichtige Information zu Schweigerecht, Vorladung, Recht auf einen Anwalt und Akteneinsicht

Strafrechtliche Ermittlungsverfahren sind für den Beschuldigten oft sehr belastend. Es ist wichtig, schon bei der ersten Konfrontation mit einem Tatvorwurf richtig zu Handeln, um die eigene Situation nicht zu verschlechtern. Wenn Sie einmal in diese unangenehme Lage geraten, empfiehlt es sich, ein wenig darüber informiert zu sein, wie man mit der Situation umgehen soll. Im Übrigen ist auch der „Normalbürger“ letztlich nicht davor geschützt, möglicherweise ja auch zu Unrecht, in die Mühlen der Justiz zu geraten.

Dieser Ratgeber soll Ihnen eine „Erste Hilfe“ sein.

Sie haben das Recht zu Schweigen!

Die erste goldene Regel für Sie lautet: "Sie haben das Recht zu Schweigen“ – Machen Sie davon Gebrauch.

Vorladung erhalten, muss ich nun zur Polizei?

Wenn Sie eine Vorladung zur Polizei erhalten, so sollten Sie den Vernehmungstermin nicht wahrnehmen. Hierzu sind Sie bei einer Vorladung der Polizei auch nicht verpflichtet!

Gleiches gilt, wenn die Polizeibeamten vor Ihrer Türe stehen sollten oder eine telefonische Kontaktaufnahme erfolgt. Auch hier gilt das oberste Gebot: Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch.

Sie haben das Recht auf einen Verteidiger!

Die zweite Regel lautet: "Sie haben das Recht auf einen Verteidiger" - Machen Sie von diesem Recht Gebrauch! Beauftragen Sie einen Strafverteidiger!

Wenn Sie nun einwenden, Sie könnten sich hiermit ja verdächtig machen, so müssen Sie sich vor Augen führen, dass Sie das für die Polizeibeamten bereits sind. Denn sonst wären Sie nicht Beschuldigter eines Strafverfahrens. Es geht in diesem Stadium nicht mehr darum, sich nicht verdächtig zu machen, sondern den bereits bestehenden Verdacht zu entkräften.

Einen Anwalt beauftragen ist kein Schuldeingeständnis!

Die Beauftragung eines Strafverteidigers ist kein Schuldeingeständnis, sondern Ausdruck von Professionalität. Auch wenn Sie meinen zu Unrecht einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ausgesetzt zu sein, sollten Sie von Ihren Rechten umfassend Gebrauch machen.

Der Strafverteidiger ist wichtig, da er ein Gegengewicht zu den Ermittlungsbehörden bildet. Er kann Sie objektiv beraten und Ihnen so zu richtigen Entscheidungen verhelfen.

Nur ein Anwalt kann für den Beschuldigten Akteneinsicht nehmen!

Zudem wird der von Ihnen beauftragte Strafverteidiger Akteneinsicht erhalten und somit in Erfahrung bringen, was Ihnen konkret vorgeworfen wird, welche belastenden Beweismittel vorliegen etc. Aufgrund dieser Informationen kann eine auf den konkreten Fall abgestimmte Verteidigungsstrategie entworfen werden. Nur so ist sichergestellt, dass Verdachtsmomente auch gezielt ausgeräumt werden können.

Achtung vor voreiligen Stellungnahmen!

Eine Stellungnahme zum Tatvorwurf ist IMMER auch nach der Akteneinsichtnahme möglich.

Vorschnelle Stellungnahmen, ohne vorherige Beratung und unter dem ersten Eindruck der Vernehmungssituation, sind geeignet das gesamte Verfahren zu Ihren Ungunsten zu beeinflussen.

Gerne übernehme ich Ihre Verteidigung. Ich bin im Strafrecht bundesweit tätig.

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