Wie lange genau gilt Garantie?

9. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
randomtask
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie lange genau gilt Garantie?

Mein PC gab 6 Tage vor Ablauf der Garantie den Geist auf.
Dies wurde unverzüglich dem Hersteller berichtet und um schnellstmögliche Reparatur gebeten.
Dem Hersteller war es allerdings nicht möglich den PC innerhalb dieser 6 Tage abzuholen.
Habe ich auf die Reparatur noch Garantieanspruch, da der Defekt ja noch innerhalb der Garantie vorlag und gemeldet wurde?
mfg
Chris

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Prinzipiell ist das schon noch in der Garantiezeit, nur stellt sich die Frage, kannst du auch nachweisen, dass du das ganze noch innerhalb dieser Zeit beim hersteller angemeldet hast? Sprich du hast nicht nur eine Mail oder einen einfachen Brief geschrieben, sondern das Ganze schön als Einschreiben gemacht was man in solchen Fällen auch achen sollte?
Oder hast du eine Antwort seitens des Herstellers erhalten in Briefform?

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#2
 Von 
randomtask
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Nein, leider lief alles nur in Form von eMails.
Ich hab aber heute beim Hersteller angerufen & da wurde mir auch nochmal gesagt, dass es in ihrer Datenbank steht dass ich mich am 28.12 bei ihnen deshalb gemeldet habe.
Garantie, war bist zum 03.01.
1 Tag vor Garantieablauf wurde ich dann gebeten den Kassenbon per eMail einzuschicken, was ich getan habe.
Draufhin wurde sich für die Einsendung der Rechnung bedankt & ich erhielt die Versandinformationen.
Dann habe ich den PC verschickt und 5 Tage später bekam ich einen Kostenvoranschlag mit der Begründung "out of warrity".


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#3
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
1 Tag vor Garantieablauf wurde ich dann gebeten den Kassenbon per eMail einzuschicken, was ich getan habe.


Dann wirst du damit das Geltendmachen des Anspruchs im Garantiezeitraum vermutlich beweisen können.

Nur das Geltendmachen ist rechtlich relevant.

Auf das Einschickdatum kommt es hingegen nicht gesondert an.

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