Im Mai 1999 wurde einen Miteigentümer mittels einstimmigen Beschluß gestattet einen Terassenausgang zu seinem Sondernutzungsrecht (Garten) zu bauen.
Jetzt nach 15 Jahren und mehreren Eigentümerwechseln nimmt der Miteigntüme diese Arbeten vor.
Ist das rechtens?
Gilt dieser Beschluß noch?
Es sind nur 7 Eigentümer.
3 haben gewechselt, 1 Wohnung befindet sich seit mehr als 10 Jahren im Versteigerungsverfahren.
Es gibt nur noch 3 Eigentümer, die dies beschlossen haben, wovon einer der Ausführende ist.
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Wie lange gelten Beschlüsse über bauliche Veränder
25. August 2014
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Frage vom 25. August 2014 | 19:08
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 19x hilfreich)
Wie lange gelten Beschlüsse über bauliche Veränder
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
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#1
Antwort vom 27. August 2014 | 12:43
Von
Status: Praktikant (789 Beiträge, 585x hilfreich)
Ein Beschluss ist und bleibt gültig, solange er nicht durch rechtskräftiges Urteil für ungültig erklärt ist.
(§ 23 Abs. 4 WEG
)
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