Hallo,
ich hoffe es kann Jemand helfen. Mein Mann wurde im Dezember 2011 wegen schweren Diebstahls angezeigt. Schwer deshalb, weil in einem Altenheim passiert ist. Eins vorweg: Er hat es nicht getan! Er war dort nur zur Aushilfe als Nachtschicht und auch nicht als einziger. Keine Ahnung ob die Festangestellten auch angezeigt wurden. Er hat eine schriftliche Aussage bei der Polizei gemacht und 3 Monate später kam ein Schreiben vom Staatsanwalt. Das war im März 2012. Seitdem haben wir nichts mehr gehört! Irgendwann möchte man ja auch Mal damit abschließen. Etwas schriftlich haben, dass man unschuldig ist. Wie lange dauert es denn, bis man etwas hört?
Wie lange dauert das Ermittlungsverfahren noch?
17. März 2014
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Frage vom 17. März 2014 | 13:04
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 4x hilfreich)
Wie lange dauert das Ermittlungsverfahren noch?
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#1
Antwort vom 17. März 2014 | 13:25
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
quote:
Er hat eine schriftliche Aussage bei der Polizei gemacht und 3 Monate später kam ein Schreiben vom Staatsanwalt .
Aha, und was stand da drin, in dem Schreiben vom Staatsanwalt?
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
#2
Antwort vom 17. März 2014 | 13:38
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 4x hilfreich)
Nicht viel mehr als schon im Schreiben von der Polizei. Eben das die Ermittlung aufgenommen wurde.
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" "
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#3
Antwort vom 17. März 2014 | 13:49
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
quote:
Nicht viel mehr als schon im Schreiben von der Polizei. Eben das die Ermittlung aufgenommen wurde.
Ungewöhnlich. Solche Schreiben kommen in der Regel nicht. Dass Ermittlungen aufgenommen werden, ergibt sich ja bereits aus der polizeilichen Anhörung, wenn man dort bereits in Beschuldlgteneigenschaft vernommen wurde.
Vermutlich ist das Verfahren längst eingestellt. Einfach mal mit dem Aktenzeichen aus dem StA-Schreiben ...Js..../11 bei der StA nachfragen. So eine Einstellungsverfügung kann auch schon mal auf dem Postweg verlorgen gehen.
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