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Wie lange darf der Vermieter die Kaution behalten?

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Wie lange darf der Vermieter die Kaution behalten?

Hallo,

vielleicht hat jemand eine Antwort. Wie lange darf mein ehemaliger Vermieter die Kaution einbehalten? Ich wohne in der Wohnung schon seit fast 12 Monaten nicht mehr.
Ich habe den Vermieter auch schon angeschrieben. Der Vermieter verweisst darauf, dass er die Kautiohn mit der Nebenkostenabrechnung verrechnen will. Darf er das? Ich meine es ist schon ein sehr langer Zeitraum verstrichen. Die Abrechnung müsste doch schon längst erfolgt sein.
Es sind keine weiteren Posten offen und die Wohnung ist schon seit fast 12 Monaten wieder von neuen Mietern bewohnt.

Vielen Dank

Gruß

Lofty



von lofty am 13.07.2004 19:56
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>Wie lange darf der Vermieter die Kaution behalten?
Hallo Lofty,

der Vermieter muß 6 Monate nach Vertragsende die Kaution auszahlen.

Grüße

tomtom

-----------------
"Wer einen Fehler begangen hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen weiteren Fehler."


von tomtom82 am 13.07.2004 21:21
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>Wie lange darf der Vermieter die Kaution behalten?
--- editiert vom Admin


von guest123-2399 am 14.07.2004 00:19
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>Wie lange darf der Vermieter die Kaution behalten?
Hallo,

jetzt noch eine Dritte Meinung (da ist aber für jeden was dabei): Nach Ansicht der meisten Gerichte muss der Vermieter die Kaution spätestens 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses auszahlen (vgl. z.B. LG München, LG Kiel). In begründeten Einzelfällen kann die Frist nach Ansicht einzelner Instanzgerichte sogar kürzer sein; das Amtsgericht Aachen hat 1988 z.B. mal 4 bis 5 Monate anstatt der sonst üblichen 6 Monate als angemessenen Abrechungszeitraum festgesetzt. Die meisten Gerichte billigen dem Vermieter dabei auch hinsichtlich der Nebenkostennachforderung keine längere Anrechnungsfrist zu.
Vermieterfreundlicher ist da das Landgericht Saarbrücken: Grundsätzlich 6 Monate, aber wegen der möglicher Nebenkostennachforderung kann der Vermieter die Kaution bis zu 9 Monate zurückbehalten. Um die Kaution länger als 12 Monate zurückzubehalten, muss er schon besondere Gründe haben.




von RA Dirk J. Lamottke am 14.07.2004 18:37
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>Wie lange darf der Vermieter die Kaution behalten?
Hallo,

vielen Dank für die Antworten.
Im Schreiben meines Vermieters steht:

Vorsorglich möchten wir Ihnen mitteilen, dass der Vermieter laut § 556 BGB, Abs 3, spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraumes, in diesem Fall des Wirtschaftsjahres 2003, Zeit hat, eine Betriebskostenabrechnung zu erstellen.

Muss er mir jetzt trotzdem die Kaution nach einem Jahr ausbezahlen?

Vielen Dank

Gruß

Lofty


von lofty am 14.07.2004 21:20
Status: Praktikant (17 Beiträge)
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>Wie lange darf der Vermieter die Kaution behalten?
Hallo, wenn du vielleicht noch einmal genau den Beitrag von D.J. Lamotte liest! Ich denke daraus geht alles hervor.

"Die meisten Gerichte entscheiden , dass die Kauton nach 6 Monaten zurückgezahlt werden muss".

Hier ein Beispielurteil:


Mietkaution . Rückzahlung der Kaution
Landdgericht Kiel 2003

Spätestens nach 6 Monaten muss der Mieter sein Geld bekommen, sofern es keine rechtlich nachvollziehbaren Gründe für die Zurückzahlung der Kaution gibt. Fazit aus aus einem Urteil des Landgerichts (LG) Kiel unter Aktenzeichen 10 S 5/00.
Wichtig: der Hauswirt ist nicht berechtigt, Außenstände des Mieters-Bsp. noch nicht gez.Nebenkosten-mit der Kaution zu verrechnen.
Solche Aussenstände kann der Vermieter nur über den Rechtsweg hereinholen
-------------------------------------------
setze deinem Vermieter noch einmal eine Frist, vielleicht verweist du auf Urteile zum
Thema und drohe ihm ansonsten rechtliche
Schritte an. (Vielleicht wirkt ´s)

Odil


von Odil am 15.07.2004 09:55
Status: Unsterblich (2191 Beiträge)
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>Wie lange darf der Vermieter die Kaution behalten?
Hallo zusammen,

ich bin zum 31. 08. 07 ausgezogen. Die Wohnung wurde ordnungsgemäß abgenommen, der beanstandete Mangel (1 Wand) wurde unter Beisein des Vermieters gestrichen. Die Mietnebenkostenabrechnung habe ich Mitte Oktober erhalten.

Der Vermieter behält sich dennoch vor, die Kaution zu überweisen, da laut seiner Angabe finanzieller Schaden seinerseits entstanden sei. Kurz dazu: Ich habe die Wohnung fristgerecht gekündigt und ettliche Male Interessenten OHNE die Anwesenheit des Vermieters durchgeführt, da dieser angeblich immer verhintert war. An einem Termin ist mir etwas dazwischen gekommen. Nun hält mir der Vermieter ständig vor, dass durch diesen einen Besichtigungsausfall 3 Monatsmieten entgangen seien. Aus sicherer Quelle weiß ich jedoch, dass die Wohnung nun wieder seit 2 Monaten bewohnt ist.

Meine Frage nun: Wie lange darf denn der Vermieter die Kaution einbehalten?? Darf er sie trotz Mietnebenkostenabrechnung, die schon Mitte Oktober war, trotzdem noch einbehalten?

Vielen Dank schonmal im Voraus für eine Antwort.


von d0lce am 19.12.2007 18:57
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Wie lange darf der Vermieter die Kaution behalten?
Die Mietnebenkostenabrechnung habe ich Mitte Oktober erhalten.

Für welches Jahr ?




von Morthingale am 19.12.2007 19:20
Status: Tao (5000 Beiträge)
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