>Wie lange darf der Vermieter die Kaution behalten?
Hallo, wenn du vielleicht noch einmal genau den Beitrag von D.J. Lamotte liest! Ich denke daraus geht alles hervor.
"Die meisten Gerichte entscheiden , dass die Kauton nach 6 Monaten zurückgezahlt werden muss".
Hier ein Beispielurteil:
Mietkaution . Rückzahlung der Kaution
Landdgericht Kiel 2003
Spätestens nach 6 Monaten muss der Mieter sein Geld bekommen, sofern es keine rechtlich nachvollziehbaren Gründe für die Zurückzahlung der Kaution gibt. Fazit aus aus einem Urteil des Landgerichts (LG) Kiel unter Aktenzeichen
10 S 5/00.
Wichtig: der Hauswirt ist nicht berechtigt, Außenstände des Mieters-Bsp. noch nicht gez.Nebenkosten-mit der Kaution zu verrechnen.
Solche Aussenstände kann der Vermieter nur über den Rechtsweg hereinholen
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setze deinem Vermieter noch einmal eine Frist, vielleicht verweist du auf Urteile zum
Thema und drohe ihm ansonsten rechtliche
Schritte an. (Vielleicht wirkt ´s)
Odil
von Odil am 15.07.2004 09:55
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