Wie lange bis zur Scheidung? (Versorgungsausgleich)

7. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
trixi
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)
Wie lange bis zur Scheidung? (Versorgungsausgleich)

Hallo!

Meine Fragen:

Wie lange dauert eine Scheidung, muss man da immer auf den Termin warten, den der Richter festsetzt? und kann die Ex innerhalb dieser 2 Jahresfrist dann immer noch verweigern ,selbst wenn ein Termin feststeht, denn sie will sich grundsätzlich nicht scheiden lassen!
Kann der Anwalt auf Dringlichkeit die Scheidung beantragen oder überhaupt einen schnellen Scheidungstermin?
Was bedeutet Versorgungsausgleich? Ist damit gemeint, die Papiere zusammen zustellen für den Rentenausgleich?
Wenn ja, das haben beide Seiten bereits erledigt! (Bei der LVA?!) SIE allerdings wohl erst nach mehrmaliger Aufforderung! Denn die Richterin hat dies veranlasst. Ist das ein gutes Zeichen?

Bin für jeden Tipp und jede Antwort dankbar

Trixi

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
Deine Ex kann sich noch einen Tag vor der Scheidung"umentscheiden". Insgesamt hat sie inkl. Trennungsjahr 3 Jahre lang das Recht dazu, wenn sie sich nicht scheiden lassen will.
Genau, wie du beschrieben hast, bedeutet "Versorgungsausgleich" die Berechnung des Rentenausgleiches.
Was meinst du mit Dringlichkeit ? Es gibt Gründe, die eine Härtefallscheidung begründen, allerdings nur in Ausnahmefällen. Da solltest du dich aber von deinem Anwalt beraten lassen.
Anna

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
trixi
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo!

Mit Dringlichkeit meinte ich eine schnelle Scheidung, denn sie läßt nichts aus, um meinen LG in der Öffentlichkeit und bei Ämtern bloß zu stellen! (kann der Anwalt das stellen?)

Und das Schlimmste, diese Geldgier! Er ist Beamter, und somit eine melkende Kuh!
Sie arbeitet zwar, aber angeblich nur für 100 €, obwohl sie tgl 6Std im Laden steht!
Sie erhält auch keine Leistungen mehr vom AA, wegen falscher Angaben!
Es sieht fast so aus, als führt sie Ihre Bedürftigkeit mit Absicht herbei!
Sie hat auch zu Ihrer damaligen Freundin gesagt, dass sie ihn finanziell "nackig" machen werde, dass keine andere Frau mit ihm auf einen grünen Zweig kommt!
Und sie hat ihn nicht ohne Grund geheiratet, weil sie weiß, was bei einer Scheidung auf ihn zu kommt und er sich wg. dem Geld es dreimal überlegen würde, ob er sie verläßt!
Aber das interessiert ja wohl kein Gericht, oder?

LG Trixi

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Hallo Trixi,

sind denn Kinder aus der zerrüttenen Ehe hervorgegangen ?

nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
trixi
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja ein Kind.
Er ist inzwischen 15 Jahre und kommt dies Jahr aus der Schule und geht in die Lehre!

LG Trixi

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Trixi.....
finaziell " nackig machen " wollen erstmal alle. Das ist ein menschliches, natürliches Denken, wenn man verletzt ist. Das kann sie aber auch nach der Scheidung. dafür braucht sie diese nicht hinauszuschieben.
Sie war 15 Jahre mit ihm verheiratet, nur wegen des Geldes ? Iss dein LG Minister oder was?
Sie macht ihn in der Öffentlichkeit schlecht...... du machst sie hier auch grad schlecht ! Ist das bei einer Scheidung / Trennung nicht auch normal ?? - Soll keine Entschuldigung sein... ist nur immer so eine subjektive Denkweise, die man immer wieder hört. Wenn man die andere Seite anhört, hört sich das meist ganz anders an.
Aber egal- ein Grund für eine Härtefallscheidung dürfte das auch nicht sein. Zumal : Wer sagt dir, dass sie hinterher damit aufhört ? Macht doch alles nur noch schlimmer. Denk doch auch mal an das Kind !
Dein Mann ist leider nicht der einzige, der " gemolken " wird. das ist aber nicht Schuld der Ex, sondern die Gesetze sind hierfür verantwortlich. Wobei zu überlegen ist, ob er wirklich " gemolken " wird oder sie nur das bekommt, was ihr auch zusteht.
Der gemeinsame Sohn ist 15, also unterliegt sie einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Sie hat nur noch Anspruch auf EU für einen Übergangszeit. Danach muss sie höchstwahrscheinlich selbst für ihren Unterhalt aufkommen. Und auch Sohnimanns Einkommen wird mit in die KU Berechnung einbezogen. DAnn kanns doch gar nicht mehr so wild sein mit den Zahlungen, die dein Mann nun einmal zu verrichten hat, da du nicht seine einzige FAmilie bist, sondern da auch noch eine frühere existiert, die immer seine Familie bleiben wird, da sie ein gemeinsames Kind haben. Wer weiss, wie schnell DU eine " Exfrau " sein wirst. Also bedenke mal beide Seiten !!!
Wenn die Beschuldigungen und die Geldgier wirklich so schlimm sind, dann schreib mal Details hierher, damit man sich ein Bild machen kann. Ansonsten wird eh nur spekuliert !
Anna

-----------------
""Die Zahl meiner Postings zeugt von Fleiss - und nicht von Expertentum ;-)) "
aldi_nord@gmx.de
"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
trixi
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Anna,

ich hatte schon mal das Gröbste in dem Thema:"Brauchen dringend Rat..." zusammengefasst!

Wegen dem Schlecht machen:
Ich kann ja nur unsere Seite schildern, und ich kenn diese Frau auch persönlich, und daher weiß ich, was sie für eine ist.
Ich bin auch schon ein paar mal verlassen worden, aber für mich waren diese Beziehungen dann auch beendet, denn wenn es nicht mehr geht, dann kann man da auch nichts mehr erzwingen. Sicher, mir taten die Trennungen auch sehr weh, da ich sehr oft betrogen wurde (eigentlich in allen Beziehungen) aber es war dann nun mal zuende!

Im Nachhinnein kommen meinem LG immer mehr Affären von seiner Noch-frau zu Ohren.
Sogar 2 Wochen vor der Hochzeit hatte sie einen One-night-stand im Ehebett!!
3 Monate nach der Hochzeit hatte sie eine bereits längerlaufende Affäre, die mein LG dann selbst aufgedeckt hat, weil sie nächtelang nicht nach hause kam und ihn mit dem Kind hat warten lassen.
Diese Affärre hat sie dann beendet, aber nach 2 Monaten war sie wieder bei diesem Typen (bereits bei ihm zuhause; hat mit den "neuen Schwiegereltern" gegrillt).
Dann hatte sie ein Techtelmechtel mit meinem damaligem Freund, was ich aber erst nach unserer Trennung von ihm erfuhr. Und es gibt da noch einige Beispiele.......
Dann hatte sie sich kurzfristig von meinem jetzigen LG getrennt, um mit einem anderen zusammen ziehen zu können, sie kam aber nach einem halben Jahr wieder zurück.
Mein LG sagt auch heute noch, wenn sie das alles nicht gemacht hätte, dann wäre er noch immer bei ihr, denn er hat sie wirklich geliebt! Aber als das damals (in der Ehe) mit dem einen rauskam, war ein Bruch drin.
Du siehst also, dass er nicht wirklich schlecht über sie redet!
Würdest Du aber Ihre Seite hören, dann hätte sie nie etwas gemacht!
Sicher ist sie jetzt verletzt, weil sie jetzt sieht, dass er endgültig weg ist. Und jetzt spürt sie vielleicht mal, wie ihm das alles weh getan hat.
Nun zu ihrer "Geldgier":
Sie hat:
- ihn angezeigt wegen angeblicher Körperverletzung
- ihm den Zoll auf den Hals gehetzt
- hat sämtl. Schlüssel und Papiere von ihm behalten, so kam er nicht in die Wohnung, und so hatte sie auch seine Autopapiere, und das Auto dann auf Ihren Namen umgemeldet. Dann hat sie versucht, es so hinzustellen, als wär das ihr Auto und ihr steht Geld zu! Wir haben geklagt-> erfolgreich, aber die vom Gericht festgesetzten Kosten zahlt sie nicht! MANN kommt trotz Beschluß vom Gericht nicht an sein Geld, da sie arbeitslos(angeblich) ist (wir wissen sie arbeitet schwarz, das haben wir auch schon angezeigt, aber wie es nun mal so ist, passiert wieder mal nichts in unserm Staat)
- sie beeinflußt den Sohn(15) so sehr, dass er sich gerade mal alle 4 Wochen meldet (das ist das Schlimmste für meinen LG)
- sie hat mit dem Autoschlüssel, den sie ja damals noch besessen hat, Sachen aus dem Auto gestohlen, während sie gesehen hat, dass wir spazieren waren ->Anzeige -> ohne Erfolg
-sie hat alles behalten (Wohnungseinrichtung, persönliche Gegenstände, wie z. B. Fotos) er kam nur mit einer Tüte voll Sachen, die er sich heimlich aus der Wohnung holte.
-sie hat selbst mich in der Öffentlichkeit tätlich angegriffen-> Anzeige ->ohne Erfolg
- sie schädigt ihn da, wo sie nur kann, ebenfalls Rufmord, kommt man bloß nicht gegen an
-sie hat selbst meine Eltern belagert, weil sie mit denen reden wollte, was ich doch für eine "Ehebrecherin" sei.
Obwohl sie ihn 14 Tage vor der Hochzeit mit 2 Männern betrogen hat. Und in der Ehe unzählige Male (selbst mit meinem damaligem Freund, als er mit mir zusammen war!)
-als sie raus bekam, dass er sich meinetwegen trennte, kam sie zu mir auf Arbeit und wollte mich abstechen. (Meine Arbeitskollegen mussten mich in einem extra Zimmer einschliessen, dass sie nicht an mich ran kommt)
- und ich könnte noch viel mehr erzählen.

Jedenfalls bekommt sie jetzt mtl. 500€ Trennungsunterhalt und 305€ Kindesunterhalt.
Durch diesen hohen unterhalt erhält sie keine Arbeitslosenhilfe mehr, und damit ist sie und das Kind auch nicht mehr krankenversichert.
Jetzt verlangt sie natürlich den finanziellen Ausgleich von ihm.

Wegen "denk doch mal an das Kind":
Mein LG macht nichts anderes als an sein Kind zu denken. Er wollte ihn von Anfang an da raus halten, aber sie zieht in mit rein. z. B als Zeugen für belanglose Dinge vor Gericht, sie zeigt ihm alle Briefe vom Anwalt, in denen er als der Böse da steht, deshalb meldet der Sohn sich nicht mehr! Und das zerrt am meisten an ihm!

Ich denke mal, dass reicht erstmal! Wenn ich alles schreiben soll, dann schreib ich morgen noch!

LG TRIXI

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.758 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen