Wie lange Kindesunterhalt rückwirkend fordern?
Hallo...
Hoffe, jemand von Euch kann mir fundiert weiterhelfen. Meine zwei Kinder (13 und 15) leben seit 10 Jahren bei mir. Die Kindesmutter hat zwar nie Unterhalt für die Kinder gezahlt, aber ich habe vor Jahren vorübergehend Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekommen, den sie nun wohl zurückerstatten muss.
Mittlerweile wird meine Gutmütigkeit aber ziemlich ausgenutzt, so dass ich am Überlegen bin, nun doch Unterhalt für die Kinder einzufordern, selbst wenn ich nicht darauf angewiesen bin.
Sachstand ist der, dass ich Anfang 2008, 2009 und 2010 aus verschiedenen Streitsituationen heraus jeweils per Einschreiben Unterhalt und Offenlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse eingefordert habe. Allerdings hat sich die Sache dann wieder beruhigt, so dass ich es dabei belassen habe. Zum 02.01.2011 habe ich nochmals per Einschreiben mit Rückschein KU eingefordert und um Offenlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse gebeten. Ich beabsichtige das jetzt auch durchzuziehen.
Kann mir jemand sagen, ob eine rückwirkende Forderung des KU auf Grund der schriftlichen Aufforderung möglich ist, oder ob da erst was geht, wenn der Anwalt tätig wird?
Sie ist neu verheiratet und arbeitet nur nebenbei. Ihr Mann schein gut zu verdienen (was jedoch allenfalls bei einem Taschengeldanspruch von Interesse sein dürfte). Ihr gemeinsames Kind ist über 3 Jahre alt, die Aufnahme einer Vollzeiterwerbstätigkeit durchaus möglich, weshalb ich von einer fiktiven Einkommensberechnung ausgehen würde.
Danke schon mal für fundierte Infos.
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"Leben und Leben lassen..."
-- Editiert am 15.01.2011 17:30
von MarkOh am 15.01.2011 17:28
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>Wie lange Kindesunterhalt rückwirkend fordern?
quote:
Sachstand ist der, dass ich Anfang 2008, 2009 und 2010 aus verschiedenen Streitsituationen heraus jeweils per Einschreiben Unterhalt und Offenlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse eingefordert habe.
Damit hast du die Kindesmutter wohl wirksam in Verzug gesetzt, so dass m.E. Unterhalt ab 2008 verlangt werden könnte.
Die Frage ist nur, in welcher Höhe dann auch Unterhalt gezahlt werden muss ... denn wenn sie in dieser Zeit ein Kind unter 3 Jahren zu betreuen hatte, dann könnte es schon sein, dass sie halt nicht leistungsfähig war.
Wenn die Kindesmutter jetzt eigenes Geld verdient, dann entfällt der Taschengeldanspruch gegen den Ehemann. Allerdings könnte ihr Selbstbehalt herabgesetzt werden, da sie ja in der Ehe versorgt ist.
Du könntest Klage auf Unterhalt einreichen und rückwirkend ab 2008 Unterhalt verlangen. Das würde ich dir sogar empfehlen, damit die Ansprüche geltend gemacht werden. Nur wenn nix zu holen ist, dann wirst du vielleicht erst einmal eine lange Nase machen. Eine Vollzeitstelle muss sie nicht annehmen, solange das Kind noch nicht in die Schule geht ... und wenn sie mit ihrem Nebenjob nicht viel verdient, dann ist die Frage, wie viel letzten Endes für den Unterhalt zur Verfügung steht ...
von Marcus2009 am 15.01.2011 18:04
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>Wie lange Kindesunterhalt rückwirkend fordern?
Den Link habe ich gelesen - Danke nochmal. So wie ich das sehe, habe ich wohl alles richtig gemacht. Meine ich jetzt mal. Die dort genannten Punkte habe ich jedenfalls berücksichtigt, wenngleich auch nur zufällig.
Ich denke mal, das Beste wird wohl sein, doch mal zum Anwalt zu gehen und das dort abklären zu lassen. Wollte nur mal eine Info, ob die rückwirkende Forderung der Ansprüche, wenn in Verzug gesetzt aber nicht durchgesetzt, noch Bestand hat. Ich werd mal eine Info reinsetzen, was der Anwalt meint.
Danke aber schon mal... ;-)
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"Leben und Leben lassen..."
von MarkOh am 15.01.2011 19:44
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>Wie lange Kindesunterhalt rückwirkend fordern?
Ob mein Einkommen nun zwei- oder dreimal so hoch ist wie das der KM, kann ich bis jetzt nicht beurteilen. Normaler Bürojob mit kleinem Einkommen, aber ohne Anspruch auf ALG II oder so.
Soweit ich weiß, ist mein Einkommen aber völlig uninteressant, weil ich meine Unterhaltsverpflichtung den Kindern gegenüber durch Betreuuung und Verpflegung entrichte. Ich könnte wohl auch 20.000 Euro im Monat verdienen und die KM wäre barunterhaltspflichtig - eben entsprechend ihres Einkommens. Ihre Unterhaltspflicht entfällt nicht nur, weil ich ein paar Euro mehr verdiene.
So dürfte sich die Sache auch so gestalten, dass ihr ein fiktives Einkommen angerechnet wird, da ihr anderes Kind über 3 Jahre alt ist. Ungelernt gehe ich mal von einem fiktiven Ansatz in Höhe von etwa 1000 Euro Netto aus. Zumindest hab ich sowas vorhin mal gegoogelt. Ob's stimmt, weiß ich nicht. Wird mir der Anwalt schon sagen.
Ihr Mann verdient allerdings gut (auch wenn er selbst nicht herangezogen werden kann), sie geht arbeiten, dann soll sie wenigstens etwas zahlen. Und sei es nur aus Prinzip. Auch wenn ich es nur für die Kinder auf Seite lege...
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"Leben und Leben lassen..."
-- Editiert am 15.01.2011 19:56
von MarkOh am 15.01.2011 19:50
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