Wie kommen wir schnellstmöglichst an? einen Verwalter

13. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
M.W.
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 89x hilfreich)
Wie kommen wir schnellstmöglichst an? einen Verwalter

Hab hier ein Problem, dass einer schnellen Lösung bedarf.

Ich bin Miteigentümerin an meinem Elternhaus (Miteigentumsanteil 1/3) aber aufgrund der Teilungserklärung zu 50% entscheidungsbefugt.

Bislang gab es weder einen Verwalter noch in irgendeiner Form eine geregelte Verwaltung. Wir haben immer einen Nebenkostenabschlag an meine Eltern gezahlt, den diese über ihr Privatkonto abgerechnet haben, am Jahresende wurde von einer Firma eine Nebenkostenabrechnung erstellt. Es gab keinerlei Hausgeldzahlung.

Nun werden wir unsere Wohnung aufgrund des Kleinkriegs zum Jahreswechsel verkaufen und möchten die Wohnung ordentlich übergeben, was für uns heisst, dass schnellstmöglichst ein Verwalter her muss, der alles in geregelte Bahnen bringt. Meine Eltern weigern sich jedoch, einen Verwalter zu akzeptieren. Sie sind der Meinung, wenn wir erstmal weg sind könnte alles so weiterlaufen wie die letzten Jahre (keine Eigentümerversammlung, kein Hausgeld, nur Nebenkosten, kein Hausplan ect.)

Gibt es eine Möglichkeit, sie dazu zu zwingen einen Verwalter zu akzeptieren? Wie schaut es mit dem Rechtsweg aus? Gibt es eine Möglichkeit, einen Verwalter in einem juristischen Eilverfahren zu bestellen?

Ich habe bereits Angebote von Hausverwaltungen eingeholt und sie meinen Eltern vorgelegt. Leider erfolglos...

Danke!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

Gibt es eine Möglichkeit, sie dazu zu zwingen einen Verwalter zu akzeptieren?

nein

Gibt es eine Möglichkeit, einen Verwalter in einem juristischen Eilverfahren zu bestellen?

s.o.

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#2
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Wenn wir die Eltern jetzt mal nur als Miteigentümer betrachten, dann hast Du das gleiche Problem wie ich es hatte....

Wohnung gekauft, Verwalter war nicht vorhanden (passiert mir so schnell nicht wieder!).

Die Miteigentümer müssen keinen neutralen Verwalter bestellen bzw. akzeptieren. Sie können durch einfache Mehrheit beschließen, selbst zu verwalten, und das hat in der Regel nichts mit den MEA zu tun, sondern es geht nach dem Kopfprinzip, ABER:

Nach WEG hat jeder Miteigentümer das Recht auf ordnungsmäßige Verwaltung. Dazu gehören die jährliche ETV, Protokollführung, Wirtschaftsplan, Hausordnung, Rücklagenbildung, etc., etc., etc.

Weigern sich die Miteigentümer, ordentlich zu verwalten, könnte man versuchen, mit Hilfe einer einstweiligen Verfügung vom Gericht einen Notverwalter bestellen zu lassen. Das kostet der WEG eine Menge Geld, und bis sich die Miteigentümer geeinigt haben bleibt der Notverwalter. Es soll also eine vorübergehende Lösung sein. Nicht immer geht das, denn es muss klar sein, dass es einen wichtigen Grund gibt. Daher würde ich von nun an diesbezüglich nur noch schriftlich darüber diskutieren, also Beweise sammeln dafür, dass es ein Problem ist, welches nur mit Hilfe eines Notverwalters gelöst werden kann.

Ihr habt bereits einen Käufer? Wenn ja, dann lasst die Finger von der Sache mit dem Verwalter. Damit darf sich der neue Eigentümer befassen, so wie ich das tun musste.

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Zuerst muss doch geklärt werden, ob es sich tatsächlich um eine echte WEG handelt.
Du schreibst von "Elternhaus" - ist das denn tatsächlich so richtig mit Grundbuch und allem in eine WEG umgewandelt worden?
Wenn das tatsächlich so ist, dann würde ich einfach aufhören zu zahlen (an die "anderen Eigentümer"), denn es gibt ja keinen Beschluss wie und was gezahlt wird.
Dazu müßte klar sein, auf wen die Rechnungen gehen.
Stehen die anderen Eigentümer als Rechnungsempfänger (so aus alten Zeiten) drauf, dann müssen die auch zahlen oder steht als Empfänger ggf. WEG ...straße - dann können die Geldempfänger sich an jeden Eigentümer, der im Grundbuch aufgeführt ist, wenden und es ist dann eine Binnen-Frage, wie man sich sein Geld von den anderen Eigentümern holt.

Ein anderer Ansatz - wieso gibt es das jetzige Konstrukt? Können deine Eltern "euren" Anteil zurückkaufen und wieder wirklich "Herr im eigenen Haus" werden und schalten und walten, wie sie wollen?
Ein neuer Eigentümer würde womöglich auf Rückabwicklung klagen, weil es nur zum Streit kommt - dass drüftet ihr also ggf. nicht verschweigen.

-- Editiert von sika0304 am 13.09.2008 14:18:08

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Die Wohnung kann man auch so verkaufen, in viele kleinen Häusern ist kein Verwalter.
Vor dem WEG gericht wird ein Verwalter bestellt, wenn sich die Parteien nicht einig werden, der ist teuer und das redziert den Verkaufspreis.

Also um was gehts - um Eltern ärgern. Ich denke mal die Ärgern sich bereits um die verpatzte Empfängnissverhütung in Ihrer Jugend

K. :engel:

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
M.W.
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 89x hilfreich)

@mustermann2000

Danke, sehr nett. Natürlich könnte ich die Wohnung auch so verkaufen, nur wer kauft sie, wenn er weiss, dass die Miteigentümer störrische, uneinsichtige Besserwisser sind?

Niemand! Also will ich vor dem Verkauf alles in geregelten Bahnen wissen eben um eine eventuelle Rückabwicklung zu verhindern.

Die Interessenten wissen, dass es familiäre Probleme gibt und ich kann nicht ausschliessen, dass meine Eltern ähnliches abziehen wie jetzt wenn neue Eigentümer da sind. Angedroht haben sie es jedenfalls schon.

Vor 4 Jahren ist eine komplette Teilung Wohneigentums erfolgt (natürlich mit Teilungserklärung und Grundbucheintrag). Meine Eltern haben keinerlei Rechte mehr an der Wohnung, die wir damals auf eigene Kosten ausgebaut haben.

Um es mal direkt zu sagen, wer hier denkt, wir würden das machen um meine Eltern ärgern zu wollen oder Kapital draus schlagen zu wollen der irrt. Wir müssen die Wohnung mit Verlust verkaufen, weil ein weiteres Zusammenleben nicht mehr möglich ist, ohne dass meine Familie und insbesondere meine kleine Tochter einen psychischen Schaden davonträgt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
M.W.
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 89x hilfreich)

Meine Eltern sind finanziell übrigens nicht in der Lage, die Wohnung zurück zu kaufen.....

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Nicht aufregen....:)

Also, Du hast 2 große Probleme... Die Miteigentümer sind die Eltern, und eine 2er WEG lässt sich auch selbst verwalten. Deswegen musst Du beim Gericht beweisen können, warum ein neutraler Verwalter nötig ist.

Interessenten kaufen eher eine ETW, die selbst verwaltet wird, als eine ETW, in der Krieg herrscht.

So hab ich die sture Miteigentümerin bei mir dazu überreden können, einen Verwalter zu beauftragen:

Als mir die Wohnung verkauft wurde wusste ich zwar, dass es keinen Verwalter gibt, keine Rücklagen gebildet wurden, etc., aber ich hatte den Eindruck, mit der Miteigentümerin klar zu kommen. Dass sie seltsam ist und mich nerven würde hätte ich mir nicht vorstellen können. Sie fing an, mich zu schikanieren, so wie sie es mit der Vorbesitzerin auch gemacht hat, aber so subtil, dass eine Rückabwicklung nicht möglich gewesen wäre.

Ich machte also auf doof und viel beschäftigt... Keine Zeit, als Verwalterin tätig zu sein. Die Miteigentümerin hatte zum Glück auch keine Lust und keine Zeit dafür, und ich teilte ihr mit Hilfe des WEG mit, wozu wir als WEG verpflichtet sind. Das alles bei einem Glas Wein... Ganz in Ruhe... Sie willigte schließlich ein, und dann ging es rund. Der Verwalter ist jetzt da, und sie merkt, dass sie nicht mehr zu schalten und walten kann wie sie es vorher konnte.

Dass Eltern und ihre Kinder nicht unter einem Dach leben sollten ist den meisten bewusst. Das allein reicht schon aus, um einen Verkauf zu rechtfertigen, sollte jemand fragen. Mit den eigenen Kindern gehen Eltern einfach anders um, als mit Fremden. Es kann also gut sein, dass sie sich anders verhalten, wenn neue Miteigentümer im Haus sind.

Wenn Du jetzt den Eltern einen Verwalter aufzwingst, dann wird die Situation nicht besser, und das bekommen Interessenten zwangsläufig mit, besonders wenn sie hören, dass ein Notverwalter eingesetzt wurde! Macht einen noch schlechteren Eindruck!

2 Möglichkeiten:

Es so lassen wie es ist und den neuen Miteigentümer selbst entscheiden lassen, ob er einen Verwalter möchte.

Auf die Zähne beißen und mit den Eltern auskommen, solange wie ihr dort wohnt! Vertragt euch, und bei Gelegenheit legt ihr denen vor, wozu ihr als WEG verpflichtet seid. Sie werden dann hoffentlich selbst sehen, dass es keinen anderen Weg gibt, als sich nach dem Gesetz zu richten. Das könnte ihnen zu kompliziert werden, und ein Verwalter wird ihnen schmackhaft gemacht.

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