Wie komme ich an meine Kaution wenn der Vermieter verschwunden ist?

7. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
SHADDIK
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)
Wie komme ich an meine Kaution wenn der Vermieter verschwunden ist?

Hallo,

es geht nun seit Jahren das ich versuche meine Kaution zurückzubekommen.
Ich habe damals eine Wohnung angemietet, im Jahre 2011, dafür habe ich auch Kaution bezahlt.
Leider musste ich eines Tages feststellen dass das ganze Personal verschwunden ist inkl. meinem sog. Vermieter.
Dieser wurde von der Polizei gesucht und hat sich nach Polen abgesetzt.
Das Problem ist nun das ich ohne seine Unterschrift nicht an das Konto komme bzw keine Freigabe bekomme.
Mit Rücksprache der Bank sollte ich das mit dem eigentlichen Eigentümer der Immobilie klären.
Dieser sollte mir lediglich eine Bestätigung ausstellen mit Grundbuchauszug, das er der Eigentümer ist, keine weiteren Forderungen offen sind und die Kaution freigegeben werden kann.
das wurde mir über die letzten Jahre immer wieder versprochen und angeblich wurden die Papiere auch zur Bank geschickt nur die Bank weiss nix davon.

Gibt es weitere Möglichkeiten an mein Geld zu kommen und wenn ja wie sehen diese aus?
Bin ja offensichtlich auf mich allein gestellt.

Vielen dank schon mal.

Besten Gruß
Stefan B.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Ist das Geld denn noch da? Versuche das erstmal festzustellen.

Läuft das Mietverhältnis noch bzw. wann und wie wurde es gekündigt?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SHADDIK
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)

Das Mietverhältnis wurde von mir gekündigt....da ist auch nicht das Problem. Das Geld liegt immer noch auf dem Mietkautionskonto. Die Problematik bezieht sich nur auf die Freigabe. Ich könnte theoretisch einfach mal ne Anzeige machen wegen Unterschlagung um rauszufinden bei wem denn nun die Verantwortung liegt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Ich bin ein bischen überrascht, was der eigentliche Eigentümer mit der Sache zu tun haben soll. Oder war der bei Beendigung des Mietvertrages dein Vermieter? Verantwortlich dir gegenüber ist meiner Meinung nach derjenige, welcher zum Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses der Vermieter war. Wenn der entflohende Vermieter Eigentümer der Wohnung war und dieses Eigentum an jemanden anderen überging (während des Mietverhältnisses), so ist der Neueigentümer der Verantwortliche (Kauf bricht nicht Miete, § 566 BGB ).

Wenn du auf dem kurzen Weg nichts erreichst und auch keine Adresse vom ehemaligen Vermieter mehr hast, wird man vermutlich die Zustimmung zur Kautionsfreigabe einklagen müssen. Ohne bekannte Adresse wird das wohl über eine öffentliche Zustellung gehen müssen. Da bin ich jedoch überfragt, vielleicht kann ein anderer da weiterhelfen.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
SHADDIK
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)

Der Eigentümer ist seit Jahren der gleiche, mit diesem habe ich mich jetzt jahrelang auseinandergesetzt.....wie mir Bank empfohlen hat. Wie schon erwähnt...er sollte die Unterlagen fertig machen und dann wäre die Freigabe erfolgt....leider lügt dieser mich offensichtlich an...er habe das abgesendet und hätte auch mit denen telefoniert nur die Bank weiss nichts davon.
Der Vermieter hattte damals die gesamte Immobilie vom Eigentümer angemietet....über Jahre....und plötzlich war er weg. Mit dessen sog. Nachfolger war nicht viel zu bereden.... er sagte mir lediglich das er mir da nicht helfen kann.

-- Editiert von SHADDIK am 07.01.2016 18:40

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

und warum "den Eigentümer die Freigabe absenden lassen"?

Was spricht dagegen einfach nochmal mit einem vorbereiteten Freigabe-Wisch der Bank bei diesem Eigentümer vorbeizumarschieren, sich das Ding unterschreiben zu lassen, es sofort wieder mitnehmen und selbst auf die Bank zu bringen?

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von SHADDIK):
Der Eigentümer ist seit Jahren der gleiche, mit diesem habe ich mich jetzt jahrelang auseinandergesetzt.....wie mir Bank empfohlen hat. Wie schon erwähnt...er sollte die Unterlagen fertig machen und dann wäre die Freigabe erfolgt....leider lügt dieser mich offensichtlich an...er habe das abgesendet und hätte auch mit denen telefoniert nur die Bank weiss nichts davon.
Der Vermieter hattte damals die gesamte Immobilie vom Eigentümer angemietet....über Jahre....und plötzlich war er weg. Mit dessen sog. Nachfolger war nicht viel zu bereden.... er sagte mir lediglich das er mir da nicht helfen kann.
-- Editiert von SHADDIK am 07.01.2016 18:40


Warum um alles in der Welt sollte der Eigentümer irgendwelche Erklärungen abgeben? Er müsste mit dem Klammerbeutel gepudert sein...
Nach dem Sachverhaltsvortrag war er nicht Vermieter und die Kaution wurde demzufolge auch nicht zu seinen Gunsten verpfändet. Er kann also auch nicht wissen, ob dem Mieter die Kaution ueberhaupt zusteht.

Dass die Bank die Kaution mit der Freigabe Erklärung eines Nichtberechtigten auszahlen will, kann ich mir nicht vorstellen.

Vorstellbar ist nur, dass die Bank den Vermieter - in Verkennung der Sachlage - als Verwalter betrachtet, der als Bevollmächtigter des Eigentümers gehandelt hat. Auch das wird für die Bank möglicherweise noch ein gewagtes Spiel sein.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Einziger Ausweg, den ich sehe:

Den Ex-Vermieter auf Rückzahlung der Kaution verklagen (bzw. auf Zustimmung zur Auszahlung des Kontos).
Wenn der Wohnort nicht zu ermitteln ist, erfolgt öffentliche Zustellung (Aushang), dann (vollstreckbares) Versäumnisurteil.
Mit diesem Titel gehst du dann zur Bank (entweder wegen der vom Gericht erzwungenen Zustimmung oder im Wege der Pfändung).

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Warum so kompliziert - zumal die Verfahrenskosten mit ziemlicher Sicherheit am Kläger hängenbleiben werden?

Der TE hatte geschrieben, dass die Bank die Erklärung will.
Er muss sich doch nicht den Kopf darüber zerbrechen warum und ob das der Bank reichen darf.
Und vom der Eigentümer werden ja lediglich zutreffende Aussagen verlangt.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

4x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
SHADDIK
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke für die vielen Antworten. Denke auch das ein offizieller Rechtstreit über einen Anwalt die Höhe der Kaution im Handumdrehen verschlingt.
Theoretisch kann man doch den vermieter auch wegen Unterschlagung der Kaution anzeigen.
Sollte doch zum gleichen Ergebnis führen nur ohne Verfahrenskosten o.ä.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat (von SHADDIK):
Der Vermieter hattte damals die gesamte Immobilie vom Eigentümer angemietet....über Jahre....und plötzlich war er weg. Mit dessen sog. Nachfolger war nicht viel zu bereden.... er sagte mir lediglich das er mir da nicht helfen kann.
-- Editiert von SHADDIK am 07.01.2016 18:40


Was ist denn unter "Nachfolger" zu verstehen? Wurde das Mietverhältnis mit dem Nachfolger weiter geführt? Hat dieser die Verträge seines Vorgängers übernommen od. wurden neue Verträge gemacht?

Mal unterstellt das ein Gebäude verkauft wird, dann übernimmt der neue Eigentümer doch die bestehenden Verträge (mit allen Rechten, aber auch mit allen Pflichten).
Wieso sollte dann der neue Vermieter nicht auch die Verbindlichkeiten des alten Vermieters übernehmen od. hab ich da gerade einen Denkfehler drin?


Ps.: Man kann den ehemaligen Vermieter wegen Unterschlagung anzeigen, das Problem ist jedoch das man aus dem strafrechtlichen Verfahren keine zivilrechtlichen Ansprüche (hier die Auszahlung der Kaution) herleiten kann.

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