Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer

Wie kann man eine Schenkung rückgängig machen?!

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

1005 Aufrufe

Wie kann man eine Schenkung rückgängig machen?!

Hi!

Ich hab ein riesengroßes Problem.
Meine Großeltern haben, ihr Haus, meiner Tante vererbt bzw. geschenkt.
Meine Tante und ihr Ehemann belästigen meine Oma massiv. Sie drohen ihr und beleidigen sie extrem (der Ehemann meiner Tante hat sogar zu meiner Oma gesagt: "DICH BRING ICH NOCH UNTER DIE ERDE" )
und er meinte: "Wenn du nicht so alt wärst würde ich dir in die Fresse hauen...!" Das is ehrlich das letzte!!!!!
Mein Opa ist vor einem Monat gestorben und meine Oma hat nicht mal die Chance ihre Trauer richtig auszuleben. Sie hat Angst um ihr leben und sie ist total depressiv.
Ich weiß, das man eine Schenkung wegen groben Undanks rückgängig machen kann. Jetzt wollte ich mal fragen, ob denn Drohungen, beleidigungen und natürlich Extreme Belästigung (meine Oma kann keine nacht mehr richtig schlafen sie leidet an totalem Stress) kein Grund sind, die Schenkung rückgängig zu machen!!!!!!!! Der Anwalt meiner Oma meinte zumindest, das meine Oma erst geschlagen werden müsste, um die Schenkung rückgängig zu machen!
Das ist doch total absurd! Ich finde diesen Seelischen Stress und diese Beleidigungen schrecklicher als jeden SCHLAG!!!!!

Bitte gebt mir antwort!!!!!
(

MrsManiac


-- Editiert von MrsManiac am 19.10.2004 14:30:16


von MrsManiac am 19.10.2004 14:29
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Wie kann man eine Schenkung rückgängig machen?!
Das ist sicherlich ein Grenzfall, bei dem ich mich nicht traue zu beurteilen ob die Schenkung wegen grobem Undank zurück gefordert werden kann.

Den Versuch sollte man jedoch machen. Schon ein Brief vom Anwalt mit der Drohung einer Rückfiorderung wird doch sicher Eindruck machen.


von hh am 19.10.2004 17:28
Status: Tao (23496 Beiträge)
Userwertung:  4,0  (von 368 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


Antwort schreiben


123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97936
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online