Hallo zusammen,ich bin in 2. Ehe verheiratet, habe 3 Kinder, genauso hat mein Mann 3 Kinder, gemeinsame haben wir nicht.Am Tag x werde ich wohl zus. mit meiner Schwester das Haus meiner Eltern erben.Wie kann ich sicherstellen, dass ich -sollte ich vor meinem Mann sterben- SEINE Kinder nicht vom Erbe meiner Eltern profitieren?Kann ich testamentarisch festhalten, dass mein Erbe dann nur an meine Kinder geht? Da es ja auch nur an mich vererbt werden wird.Ich habe Gründe für diese Entscheidung und wüßte nun gerne,ob das schon seitens meiner Eltern geregelt werden muss, oder ob ich das dann irgendwann einfach so festlegen kann.DankeSabine
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>Wie kann ich umgehen, ....
Deine Stiefkinder haben auf deinen Tod kein gesetzliches Erb- oder Pflichtteilsrecht. Diese könnten nur über den "Umweg" über deinen Mann erben (indem er Erbe würde).Bei einer Patchworkfamilie ist es empfehlenswert, sich beim Notar beraten zu lassen (vor allem im vorgegebenen Fall). Die Erstellung eines notariellen Testaments kostet zwar Gebühren, dafür benötigt man später keinen Erbschein mehr. Somit heben sich die Kosten in etwa gegeneinander auf.
Na dann bin ich ja froh, dass ich dir diese "Sensation" über/vermitteln durfte!!! http://dejure.org/gesetze/GBO/35.htmlNach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (XI ZR 311/04) sind ein Erbschein und die damit verbundenen Kosten unnötig, wenn die Erbfolge in einem notariellen Testament geregelt ist. Neben dem Testament müsse man dem Grundbuchamt und den Kreditinstituten nur noch ein Protokoll des Nachlassgerichts vorlegen, aus dem sich die Eröffnung des Testaments ergibt.
Das erklärt einiges; ich hatte gestern Abend nämlich dann auch noch erfolglos versucht, das AZ zu verlinken, und habe es schließlich entnervt sein gelassen.Salve