
Bei dem Schulverweis handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Wenn der Schüler oder seine Eltern davon überzeugt sind, dass der Schulverweis rechtswidrig ist, so können sie dagegen zunächst Widerspruch einlegen. Vorher besteht noch die Möglichkeit einer formlosen Beschwerde. Falls auch dann eine Rücknahme der Verweisung durch die Schulverwaltung nicht erfolgt, so kann der Schüler bzw. seine Eltern dagegen vor dem Verwaltungsgericht klagen. Die Rechtmäßigkeit der Verweisung kann dann von Richtern überprüft werden.
