Wie ist das Widerrufs- / Rückgaberecht bei Privatverkäufen bei Ebay

10. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
Morgaine
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie ist das Widerrufs- / Rückgaberecht bei Privatverkäufen bei Ebay

Mein Mann sagte mir heute er hätte irgendwo gelesen, das Widerrufsrecht / Rückgaberecht wäre von Europäischen Union auf 1 Jahr geändert ... so das angeblich ein Verkäufer bei Ebay damit rechnen muss seinen Artikel nach Monaten noch zurückzuerhalten.

Fragen:
1. stimmt das??
2. wenn nein, gilt es für irgendwelche Kaufsachen überhaupt?
3. Gibt es Unterschiede zwischen Neu- oder Gebrauchtware?
4. Was für Unterschiede gibt es dabei bei Privat- und Gewerblichen Verkauf

Für einen Rat wäre ich dankbar
Grüsse
Morgaine

Problem bei eBay und Co?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

Antwort zu 1: NEIN!
Antwort zu 2: NEIN!
Antwort zu 3: NEIN!
Antwort zu 4: Das Widerrufsrecht (auf die Dauer von 14 Tagen begrenzt - bei Belehrung der Widerrufsfolgen / ohne Belehrung ist das Widerrufsrecht bis zum Sankt-Nimmerleinstag) bzw. ein uneingeschränktes Rückgaberecht gibt es nur bei gewerblichen Verkäufern.

m. E. hat Ihr Mann das Thema Widerrufsrecht mit Sachmängelhaftung (Gewährleistung) verwechslt.

vgl. hierzu etliche Postings in diesem Forum.

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""Die Menschen verstehen weder ganz böse noch ganz gut zu sein." - Nicola Machiavelli"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Morgaine
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort :-)

0x Hilfreiche Antwort

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