>Wie hoch dürfen Bäume an Grundstücksgrenze wachsen
Es ist schon seltsam, das Fragende nicht auf die Idee kommen erst einmal in ihrer Gemeinde nach zu fragen.
Grenzabstände von Bäumen ( je nach Art ) sollten nach meiner Kenntnis einen Abstand von 2 bis 4 m zum Nachbargrundstück haben. Falls diese schon 6 Jahre und länger da stehen spielt der Abstand keinen Rolle mehr.
Wenn der TE " schäzt " die Stehen ca. 1,5 m von seinem Grundstück
entfernt sollte er noch angeben wann diese Bäumchen von mittlerweile ca. 4 m Höhe gepflanzt wurden sind. Falls der Nachbar diese vor nicht länger als 6 Jahren gepflanzt hat, könne er dazu verpflichtet werden, jene die wirklich nur ca. 1,5 m zur Grundstücksgrenze stehen zu entfernen.
Aber bleiben wir sachlich lieber TE. Dein Nachbar könnte diese Bäumchen entfernen und anschliesend Neue im richtigen Abstand pflanzen.
Da er sicherlich keine "Kurzstämmchen" pflanzen wird, werden der Halbe oder 1m auch keinen Rolle spielen. Denn: auf die Grösse kommt es an.
( Mathematik, Dreiecksberechnung...)
Falls du ein Naturfreund bist, dann lass die Bäume da wo sie sind.
Wie gabimaus schon schrieb, einen kostenlose Beschattung im Sommer ist auch nicht zu verachten.
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von muran am 15.09.2009 12:26
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