Wie gründet man eine GmbH ?
31.7.2000 | Ratgeber - Gesellschaftsrecht | 233812 Aufrufe Mehr zum Thema:GmbH, Gesellschaft, Gesellschaftsrecht
Zunächst müssen die zukünftigen GmbH-Unternehmer einen Gesellschaftsvertrag schließen, der von einem Notar beurkundet werden muss. In diesem Vertrag müssen mindestens Firma und Sitz der Gesellschaft festgelegt, das Betätigungsfeld angegeben und Auskunft über Höhe und Verteilung des Stammkapitals auf die Gesellschafter enthalten sein.
Mit der Beurkundung des Vertrages ist eine "Vor-Gesellschaft" entstanden, eine "GmbH in Gründung" oder "GmbH i.Gr.".
Dann muss der Geschäftsführer bestimmt werden.
Das geschieht meistens schon im Gesellschaftsvertrag, ansonsten aber im schriftlich dokumentierten Gesellschafterbeschluss.
Jetzt ist das Kapital fällig. Jeder Gesellschafter verpflichtet sich, wenigstens ein Viertel seiner Stammeinlage an den Geschäftsführer zu zahlen. Alle Gesellschafter zusammen müssen dabei mindestens 12.500,- € liefern.
Weiterhin meldet der Geschäftsführer die Gesellschaft beim Handelsregister an. Er hat den Gesellschaftsvertrag, eine Liste der Gesellschafter, die Legitimation des Geschäftsführers und die Versicherung, dass die Mindestzahlungen der Einlagen an ihn übergeben worden sind, vorzulegen.
Hat bis hierhin alles geklappt, wird die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen. Erst mit dieser Eintragung tritt die Haftungsbegrenzung der Gesellschafter in Kraft.
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