Wie genau muss die Leistung auf einer Rechnung beschrieben werden?

28. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Klausthal
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)
Wie genau muss die Leistung auf einer Rechnung beschrieben werden?

Hallo,

ich muss demnächst als Selbstständiger meine erste Rechnung schreiben, bin mir aber noch im Unklaren darüber, wie genau ich meine Leistung darauf beschreiben muss.
In meinem ersten Auftrag habe ich jetzt an einer Erweiterung zu einem Computerspiel gearbeitet, allerdings auch nur an den Teilen, die meinem persönlichen Fachgebiet entsprechen (es ist also nicht die gesamte Erweiterung von mir).

Wie gibt man so etwas auf der Rechnung an? Es heißt, es solle für das Finanzamt nachvollziehbar sein.
Das interpretiere ich als "Es darf nicht zu allgemein aber auch nicht zu spezifisch sein".

Sowas wie "Dienstleistung" wäre sicher zu allgemein. Wie sieht es mit "Software-Entwicklung" aus?
Oder muss ich haarklein angeben, dass ich an den Teilen A, B, C des Erweiterungspakets X zum Hauptspiel Y gearbeitet habe?
Darf ich branchenspezifische Fachbegriffe verwenden, auch wenn die dem Finanzamt sicher kein Begriff sein werden (und sich u.U. auch nicht ohne Weiteres recherchieren lassen)?

Ich habe leider im Netz keine Informationen dazu gefunden. Vielleicht kann mir jemand aus eigener Erfahrung berichten.
Bin für jeden Tipp dankbar!

Freundliche Grüße
Klaus

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Klausthal):
Wie sieht es mit "Software-Entwicklung" aus?

Wärr Ok.

Oder auch "Erstellung der Software gemäß Vertrag XY / Pflichten- und Lastenheft XY"



Zitat (von Klausthal):
Darf ich branchenspezifische Fachbegriffe verwenden, auch wenn die dem Finanzamt sicher kein Begriff sein werden

Klar.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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