Erblasser X ist 2016 verstorben. Es gibt ein notariell beglaubigtes Testament: A erbt als Alleinerbe alles was sich noch in meinem Besitz befindet. Das Testament ist von 1999. Nun gibt es Probleme: das Grundbuchamt akzeptiert den Erben nicht als Eigentümer. Da weder im Testament das Grundstück konkret aufgeführt worden ist. Ebenso sagt das Grundbuchamt , es könnten ja noch danach geschriebene Testamente auftauchen und jemand ganz anderes kann Erbe sein. Oder beschenkt worden. Wie beweist man denn nun, dass einen das Grundstück gehört?
Wie gelingt der Eigentumsnachweis an ein Grundstück nach Erbe
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll, in dem A als Alleinerbe eingesetzt ist, reicht als Erbnachweis aus. Auf der Basis muss das Grundbuchamt den Erben als Eigentümer eintragen.
Das reicht dem Grundbuchamt nicht, da das Grundstück im Testament nicht aufgeführt ist
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Ein Erbschein könnte helfen.
Das Grundstück muss nicht im Erbschein aufgeführt sein. Das Verhalten des Grundbuchamtes kann ich daher nicht nachvollziehen.
Ein Erbschein mag helfen, kostet aber erhebliche Zusatzgebühren.
Gibt es gesetzliche Erben, die durch dieses Testament enterbt werden?
Gehen diese gegen das alte Testament vor?
Ich würde mal mit dem Notariat sprechen, das damals die Beglaubigung gemacht hat.
-- Editiert von gaga92 am 26.09.2017 09:17
Zitat:Ich würde mal mit dem Notariat sprechen, das damals die Beglaubigung gemacht hat.
Eher mit dem Nachlassgericht, bei dem das Testament eröffnet wurde.
Das Grundbuchamt kann man auf den § 35 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 GBO und das BFH-Urteil vom 08.10.2013 (AZ: XI ZR 401/12 ) hinweisen und nochmal genau fragen, warum das Grundbuchamt der Auffassung ist, dass ein Testament mit Eröffnungsprotokoll für diesen Fall nicht anwendbar sei. Das Grundbuchamt möge darlegen, welche Zweifel an der Erbfolge bestehen. Dass das Grundstück im Testament nicht aufgeführt ist, begründet jedenfalls keinen berechtigten Zweifel.
Erst mit einer genauen Begründung der Ablehnung kann abschließend beurteilt werden, ob die Ablehnung berechtigt ist.
-- Editiert von hh am 26.09.2017 09:44
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