Wie geht es weiter nach Aussteuerung

4. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
zermatt
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)
Wie geht es weiter nach Aussteuerung

Hallo,

ich werde am 24.02.2010 von der Krankenkasse ausgesteurt nach circa einem Jahr Krankengeldbezug. Vorher habe ich wegen Elternzeit keines bekommen.

In 05/10 bis 07/10 ist eine BVB über den Rententräger geplant und auch schon schriftlich zugesagt. Ab 09 oder 10/10 soll ich dann eine dreijährige Umschulung in Teilzeit machen. Auch hier liegt die Zusage schon vor.

Um die Zeit jetzt bis 05/2010 zu überbrücken war ich heute bei der Arbeitsagentur und habe ALG I beantragt.

Die waren erstmal etwas hilflos haben dann aber zumindest meine Grunddaten aufgenommen und mit alle Antragsformulare mitgegeben. Wenn die vollzählig sind soll ich dann einen Termin ausmachen.

Weiterhin haben die mich sofort zum med. Dienst geschickt. Dort alles ausgefüllt incl. Befreiungen für meinen Hausarzt und Onkologen. Sie würden sich dann melden.

Mein Gedanke war ja jetzt, dass die Agentur bis zum Beginn des BVB leistet. Die Maßnahmen werden übrigens vom Rententräger bezahlt und von dort nerhalte ich auch mein Übergangsgeld. Hier habe ich die letzten Tage immer wieder von bestimmten Leistungsparagraphen gelesen und das man darauf achten sollte.

Leistet die Arbeitsagentur einfach so obwohl ich dem AM nicht zur Verfügung stehe und auch keinen Rentenantrag gestellt habe?







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19 Antworten
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#1
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

Du wirst, so wie es aussieht ALG1 nach §117 bekommen und musst dem Arbeitsmarkt im Rahmen deiner Möglichkeiten zur Verfügung stehen.

Denn von einer "Restarbeitsfähigkeit" ist auszugehen, da du ansonsten keine Umschulung bekommen würdest.

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"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"

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#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Zermatt

Nur ergänzend zu @Fulgoras Ausführung: du stehst dem Arbeitsmarkt ja zur Verfügung, warum sollte die AfA nicht zahlen müssen?
Stehst du aber *nur* Teilzeit zur Verfügung (wie für die Massnahme) dann erhältst du natürlich nur anteilig entsprechend das ALG1.

Viel Erfolg bei der Umschulung.

Sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

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#3
 Von 
zermatt
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

die Maßnahme wird hauptsächlich in Teilzeit durchgeführt damit ich nicht überlastet werde.

Aber das hat sich anscheinend eh erledigt.

Der Krebs ist wieder da und am Dienstag kommt die Brust ab. Ob Chemo folgt weiß ich noch nicht. Wie es weiter geht auch nicht. Wenn alles schlimmer wird dann wird wohl ein Rentenantrag folgen.

Wenn alles "folgenlos" verläuft steht der Maßnahme nichts im Wege. Die wird übrigens die drei Monate in Vollzeit erfolgen.

Dann müsste doch auch 'ALG I voll geleistet werden, oder?

Bekommt man auch ALG I wenn ma Krankschreibungen vorlegt. ICh schätze bis circa Anfang Mitte März krank geschrieben zu werden wenn ales gut läuft. Der Anspruch ALG I beginnt ab dem 24.02.2010.

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#4
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Zermatt

Das tut mir leid.

Wenn du im ALG1 Bezug NOCH krank bist, ist für dich SGBIII, §125 zuständig.

Krankmeldungen wären dann fatal, da du dem Arbeitsmarkt (vorerst und voraussichtlich, so musst du es zunächst darlegen) 6 Monate NICHT zur Verfügung stehen wirst. der benannte § ist per se die Nicht Verfügbarkeit.
Klingt doof, aber an deiner Stelle würde ich der AfA NICHT sagen, dass du voraussichtlich bald arbeitsfähig bist.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über 6 Wochen hinaus während des Leistungsbezuges hat die gleichen Folgen wie während einer Gehaltsfortzahlung. Nämlich dass du nach 42 Tagen ins Krankengeld verwiesen würdest.
Ja, leider auch bei Aussteuerung. Dann ginge ein Trara mit Eilanordnung beim Sozialgericht los, das würde ich mir versuchen, zu ersparen.

Alles Gute für dich. Zum Glück gibt es ja mittlerweile gute Aufbauoperationen und eine Frau definiert sich ja nun nicht über die Brust allein.

Sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

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#5
 Von 
zermatt
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

meist Du nicht die würden sich die Vermittlung vielleicht sparen weil ja die erste Maßnahme bei optimalem Verlauf am 01.05.10 beginnt sparen.

Die hatten seltsamerweise, obwohl ich das erste mal dort war, die Maßnahmen des RV schon im System.

Wäre doch echt Schwachsinnig für den Zeitraum 26.02.10 bis 30.04.10 noch in Ermittlung zu kommen! Alles wohlgemerkt bei optimalem KRankheitsverlauf jetzt.

Verstehe ich das richtig? Wenn ich Krankmeldungen über 6 Wochen abgebe stellen die nach 6 Wochen ein?

Und wenn ich überhaupt nichts sage bezüglich einer AU leisten die durch?

Wie soll ich mich am besten verhalten? Habe denen leider schon gesagt das ich wieder unters Messer komme.



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#6
 Von 
zermatt
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

wie soll ich mich jetzt verhalten. Am Montag habe ich Termin zur Abgabe der Unterlagen aber heute war schon eine Einladung des Arbeitsvermittlers in der Post!!!

Termin am Mittwoch. Ich bin ja weiterhin nicht arbeitsfähig!

Müssen die mir jetzt die die drei Monate bis Mai und Beginn Maßnahme Rententräger anstandslos zahlen oder nur sechs Wochen wenn ich weiterhin gelbe Zettel dort abgebe?

Wie soll ich mich verhalten?

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#7
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Zermatt

Antrag auf ALG1 und abwarten, welchen § der SB meint nach dem du es bekommen sollst.


Sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

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#8
 Von 
zermatt
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

Es geschehen anscheinend noch Wunder oder aber es wird mit Verstand gearbeitet.

Der erste Termin zur Antragsabgabe und Berechnung ALG I lief kurz und schmerzlos. Abgabe der Papiere, der SB tippt alles ein, nennt mir meine Anspruchshöhe ab Aussteuerung und fertig!

Der Termin beim Vermittler ähnlich. Dem lag schon das Amtsärztliche Gutachten vor, voll arbeitsfähig mit Einschränkungen und in meinem alten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr vermittelbar.

Er wusste schon von meinem Berufsvorbereitungslehrgang, Beginn 01.05.10, und wird für diese Zeit nichts anleiern.

Jetzt bin ich nur mal auf den Bescheid gespannt aber es spielt ja jetzt keine Rolle mehr nach welchem § ich ALG I erhalte. Puh und ich hatte solche Bedenken nach verschiedenen Beiträgen.

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#9
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Zermatt

Klingt gut. Ich schreib es ja oft, es ist gut informiert zu sein, aber es verwirrt, wenn man die Katstophen als Maßstab nimmt.

Danke, dass du uns auf dem laufenden hältst :)

Viel Erfolg bei der Umschulung

Sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

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#10
 Von 
zermatt
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

Seltsam seltsam, jetzt übershlagen sich alle um mir Gelder zukommen zu lassen!

Den Bewilligungsbescheid ALG I habe ich erhalten. Fast parallel erhielt ich einen Anruf der Deutschen Rentenversicherung. Diese teilten mir mit, dass ich ab Aussteuerung einen Anspruch auf:

Übergangsgeld nach Durchführung der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bis zum Beginn der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben habe

Der Satz liegt sogar 2,50 EUR /Tag höher als ALG I.

Weshalb haben die mir das früher nicht mitgeteilt? Jetzt hat die Arbeitsagentur für 02/2010 schon gezahlt.

Der Bescheid der Rentenversicherung weist eine Bewilligung vom 24.02.2010 bis 24.02.2010 aus!

Als Anlage haben die etwas ähnliches wie die Krankenkasse (für Krankengeld) beigelegt. Ist regelmäßig vom Hausarzt bei Arbeitsunfähigkeit zu unterschreiben und dann wird geleistet.

Hat da jemand Erfahrungen mit?

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#11
 Von 
guest-12320.04.2010 13:03:02
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
ich lese interessiert mit.
@ zermatt:
Schreibfehler oder richtig: .... eine Bewilligung vom 24,02.2010 bis 24.02.2010?
Ich war zur med, Raha im Aug/Sept 2009, bin jetzt krank, werde im Mai ausgesteuert. Berufliche Reha bereits zugesagt, beginnt im Juni oder Juli, also bei mir ähnlich. Von einem Übergansgeld wie du beschrieben, noch nicht gehört.
Viele Grüße aus Mainz

-- Editiert am 27.02.2010 19:21

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#12
 Von 
zermatt
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)


die Bewilligung erfolgt nur für den Tag der Aussteuerung. Der nachfolgende Zeitraum wird dann laut Rententräger und dem Bescheid jeweils nach Vorlage des "Zahlscheines" mit Unterschrift des Arztes bewilligt.

War ja auch schwer überrascht. Das wusste weder der Berater der KK (hatte ich vor drei Monaten ein Gespräch) noch hat die Arbeitsagentur was gewusst. Den das vom 'Rententräger wäre eine vorrangige Leistung.

Dann erkundige dich mal. Wenn ich den kompletten Wortlaut google stoße ich u.a. auf Seiten der Rentenversicherung:

Übergangsgeld nach Durchführung der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bis zum Beginn der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Halte hier auf dem laufenden wenn ich in drei Wochen den ersten Schein über den Arzt weg geschickt habe und dann Antwort von der Rentenversicherung erhalte.

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#13
 Von 
guest-12320.04.2010 13:03:02
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo.
Danke für weitere Aufklärung. Bin jetzt auch wieder etwas schlauer.
Habe bei DRV nachgelesen, also bei med. Reha wird in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Bei Teilhabe am Arbeitsleben jedoch nicht, ALG baut sich also hier nicht weiter(wieder) auf.

Für alle: Beste Wünsche zur Gesundheit.

Finkenpeter

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#14
 Von 
zermatt
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

Aber ich denke doch mal, dass der alte Anspruch auf ALG I dann bestehen bleibt?

Ich habe ja auch jetzt Anspruch auf die vollen 360 Tage gehabt obwohl ich nicht 12 Monate in den letzten 2 Jahren beschäftigt war. Zuletzt gearbeitet habe ich bis 07/2006, dann Mutterschutz und Erziehungsurlaub bis 12/08, dann Krankengeld bis 02/2010.



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#15
 Von 
guest-12320.04.2010 13:03:02
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Morgen.
Also trotz meines beachtlichen Bauchumfanges glaube ich, dass ich leider
bei Mutterschutz und Erziehungsurlaub nicht mitreden kann - bin ein OPA :-)

Ich schreibe aber mal was ich weiß, oder vermute es zu wissen:
Bestehender Arbeitslosengeldanspruch verfällt nach 4Jahren. 2Jahre hat man(oder Frau) "Bestandsschutz" auf die vorher erreichte Höhe des ALG. Also z.B. früher gut verdient, dann ALG, dann weniger verdient für z.B . befristet auf 1Jahr, dann trotzdem das ALG nach dem "gutem Gehalt".
Dies steht auch im Merkblatt Nr. 1 der Arbeitsagentur, ich habe das auch jetzt erst richtig verstanden, bilde es mir zu mindest ein.
Im Merkblatt der DRV "Berufliche Rehabilitation" steht auf Seite 25, dass Übergangsgeld unter bestimmten Voraussetzungen auch vor oder nach einer Leistung zur Teilhabe gezahlt werden kann. Dies ist vermutlich bei zermatt auf Grund der besonderen Situation/Krankheit der Fall.
Danke für eure Infos, durch diese, weiteres Nachlesen ergibt sich langsam ein besseres Verstehen der Zusammenhänge und Regeln.

Finkenpeter


-- Editiert am 03.03.2010 07:22

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#16
 Von 
zermatt
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

mal wieder Neuigkeiten aber leider keine positiven.

Da mein Krebs schon wieder da ist wurde der Bescheid über die Bewilligung zur Teilhabe am Arbeitsleben zum 30.04.2010 aufgehoben weil die Voraussetzungen (meine Gesundheit und Beginn der Maßnahme) nicht mehr gegeben sind.

Laut Anhörung kann das ganze aber jederzeit bei "Gesundheit" wieder aufleben. Ihc bin mal optimistisch und sage, dass meine Chemo, Strahlen, evtl. OP und AHB in einem Jahr abgeschlossen sind und ich dann die Umschulung beginnen kann!

ABER in der Zeit muss man ja von was leben. Also heute wieder Termin bei der Arbeitsagentur. Bewilligung wird laut SB nach §117 SGB III erfolgen. In Kürze Termin beim Vermittler, der schaltet dann med. Dienst ein und dann evtl Gewährung nach § 125 SGB III .


Weiterhin sagten mir die Damen und Herren der Agentur, dass sobald die Bewilligung nach § 125 SGB III erfolgt ich aufgefordert werden würde innerhalb eines Monats Reha oder Rente zu beantragen sonst keine Penunzen mehr.

Das ist ja schön und gut aber........wenn ich die beantrage und evtl. sogar bewilligt wird egal ob EU oder schon für immer ist meine Umschulung futsch. Und ich will echt wieder arbeiten gehen. Null Böcke mit 34 Jahren schon Rentnerin zu sein.

Aber wenn ich die Rente nicht beantrage gibt es kein Geld mehr und ich muss verhungern, habe keine KK mehr u.s.w.

Anscheinend habe ich bald also die tolle Auswahl zwischen Rente oder Verhungern und kann meine Ausbildung an die Backe schmiern oder hat hier jemand eine Idee?

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#17
 Von 
zermatt
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

so, lustig oder nicht lustig, dass steht in den Sternen bzw. liegt auf dem Konto Ende des Monats.

Leider lag ich wieder im Krhs weil Metastasen aufgetaucht sind. Mit meinem Arbeitsvermittler hatte ich jetzt öfter mal telefonisch Kotakt. Auf den 125er habe ich ihn angesprochen aber er meinte ich solle mir keine Sorgen machen.

Für den 125 er sehe er keine Veranlassung. Er würde meine KArteikarte hinten anstellen und mir einfach die vollen 12 Monate bezahlen ohne mich einzuladen. Bei Genesung würde mir ja wieder Übergangsgeld der DRV zur Verfügung stehen.

Nur meine Krankmeldungen soll ich hinschicken, was ich natürlich nicht tue :-)

Ich habe ihn auf die Problematik vieler hier im Forum angesprochen. Er meinte lediglich das hätte er noch nie so gemacht außer die Leute wären todkrank gewesen.

Ich lasse mich überraschen. Für vier Wochen habe ich schon ALG I bekommen. Wenn Ende des Monats wieder der volle Betrag fließt schein alles gut und wahr zu werden. Wenn nicht hat er mich bewußt angelogen und das wäre echt ein dickes Ding!


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#18
 Von 
RHW
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 105x hilfreich)

Hallo,
bei der Leistung handelt es sich um das sogenannte Zwischen-Übergangsgeld:
es wird zwischen dem Ende der medizinischen Reha und der beruflichen Reha gezahlt, wenn Arbeitsunfähigkeit besteht und kein Krankengeldanspruch (mehr) existiert. Die Bestätigung ist regelmäßig der Rentenversicherung im Original zuzuschicken. Bei Arzturlauben bzw. Wechsel zwischen ambulanter und stationärer Behandlung kann es hilfreich sein, sich den Blankobogen zu kopieren, damit 2 verschiedene Ärzte jeweils ihren Zeitraum bestätigen können.

Diese Zwischen-Übergangsgeld müsste bis zum 30.04. geazhlt werden. Am besten den Sachbearbeiter auf dem Schreiben anrufen (evtl. Tippfehler).

Grundlagen:
(

quote:
1) Sind nach Abschluss von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben weitere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich, während derer dem Grunde nach Anspruch auf Übergangsgeld besteht, und können diese aus Gründen, die die Leistungsempfänger nicht zu vertreten haben, nicht unmittelbar anschließend durchgeführt werden, werden das Verletztengeld, das Versorgungskrankengeld oder das Übergangsgeld für diese Zeit weitergezahlt, wenn
1.die Leistungsempfänger arbeitsunfähig sind und keinen Anspruch auf Krankengeld mehr haben oder
2.ihnen eine zumutbare Beschäftigung aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, nicht vermittelt werden kann.

Quelle: http://bundesrecht.juris.de/sgb_9/__51.html
Gruß
RHW

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#19
 Von 
RHW
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 105x hilfreich)

Sorry, ich hatte nicht bis zum Schluss gelesen!!!

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