Wie gehe ich als Bauherr bei Baumängeln vor?

Mehr zum Thema: Baurecht, Architektenrecht, Baurecht, Baumängel, Minderung, Nacherfüllung, Schadensersatz, Bauherr
4,33 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
3

Rechtswahrnehmung im Baugewährleistungsfall

Da freuen Sie sich auf Ihr neues Eigenheim, haben aber schon von Anfang an erheblichen Ärger mit dem Bauunternehmen.

Damit Ihr Immobilienbau nicht wirklich zum Albtraum wird, biete ich Ihnen ein paar Tipps dazu an.

Daniel Hesterberg
Partner
seit 2009
Rechtsanwalt
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: http://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail:
Arbeitsrecht, Erbrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Ausländerrecht
Preis: 60 €
Antwortet: ∅ 3 Std. Stunden

Folgende Vorgehensweise ist im Bereich des Baurechts anzuraten:

Die Rechte, die Sie hier bei Baumängeln geltend machen können, ergeben sich aus der Vorschrift des §§ 634 ff. BGB.

Danach können Sie, wenn das Werk mangelhaft ist, als Besteller, und wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist, 

1. 
Nacherfüllung gegenüber dem Bauunternehmen verlangen (zunächst vorrangig gegenüber 2. 3. und 4.), 

2. 
den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, 

3. 
von dem Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern und 

4.
Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. 

Sie sollten unbedingt:

- immer schriftlich mit dem Bauunternehmer verkehren; 

- stets für eine schriftliche und bildliche Dokumentation der Mängel samt Beweissicherung sorgen, Zeugen, Fotos, Schriftstücke etc.; 

- den Vertrag und die dortigen Gewährleistungsbestimmungen beachten, gegebenenfalls diese auf Ihre Wirksamkeit überprüfen lassen, wenn Sie Zweifel haben; 

- beachten, das es eine fünfjährige Frist für Baumängel gilt (ab Abnahme des Baus); 

- leicht verschärfte Regeln bei Vereinbarung der VOB/B Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen - steht dann im Vertrag, dass diese Anwendung finden soll; 

- bei beharrlicher Weigerung und Schlechtausführung sollten Sie erwägen einen Anwalt einzuschalten - die Anwaltskosten können regelmäßig als Schadensersatz der Gegenseite aufgebürdet werden.

Baurechtsfälle und -prozesse sind komplex, auch in rechtlicher Hinsicht, so dass Sie auch angesichts der fortschreitenden Zeit weiteren Rechtsrat schnell in Anspruch nehmen sollten.

Denn ab Streitwerten von über 5.000,- € müssen Sie aufgrund des geltenden Anwaltszwangs für eine zulässige Klage einen Anwalt sowieso später hinzuziehen - diese Wertgrenze ist bei vielen Bauprozessen überschritten.

Gerade aber auch im privaten Baurecht lassen sich außergerichtlich bereits viele wichtige - tatsächliche und rechtliche - Weichenstellungen vollziehen und damit letztlich Kosten einsparen - trotz Einschaltung eines Anwalts.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt


HSV Rechtsanwälte
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel.: 07 11 - 72 23 67-37
Fax: 07 11 - 72 23 67-38

E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
Internet: www.hsv-rechtsanwaelte.de
Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
Leserkommentare
von Heifin am 23.11.2012 15:45:28# 1
Wobei angemerkt sein sollte, in den Bauverträgen sollten Einzelabnahmen vereinbart werden. Der Erfahrungswert zeigt deutlich auf, 40 Prozent der Fehler bei einem Hausbau, stellen sich schon während der Planungsphase ein. 60 Prozent der Fehler passieren dann während der Bauphase.

Der Großteil der Baumängel ist Folge von "Pfusch". Wie zum Beispiel,
* die eindringende Feuchtigkeit wegen mangelhafter Abdichtung von Fundament und Keller
* fehlerhafte Drainagen...
* Befall mit Schimmelpilzen, weil unfertige Bauteile bei schlechtem Wetter nicht geschützt
werden können und der Bau später nicht richtig ausgetrocknet ist
* zu niedrige Räume vor allem tritt dies oft in den ausgebauten Dachgeschossen ein...
* mangelnder Schallschutz z. B. auch durch Fehler beim Einbau von Treppen und
Trennwänden
* falsch eingebaute Fenster
* schlecht abgedichtete Fugen
    
Das könnte Sie auch interessieren
Baurecht, Architektenrecht Pfusch am Bau - Bauherrenrechte werden gestärkt
Baurecht, Architektenrecht Baumängel beim Eigenheim