Wie funktioniert eine Verfahrensrüge nach § 295 ZPO in erster Instanz?

10. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Was tun?
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 1x hilfreich)
Wie funktioniert eine Verfahrensrüge nach § 295 ZPO in erster Instanz?

Hallo zusammen,

habe als Kläger nachträglich von der Gegenseite eine Verfahrensrüge vorgelegt bekommen.

In der Erwiderung war noch alles in Ordnung, meine Klage ist "nur" bestritten worden.

Nachdem auf mein Replik das Gericht Zeugen für den mündlichen Termin geladen hat, macht die Gegenseite eine Verfahrensrüge geltend, weil die Klage nun plötzlich nicht schlüssig sei und daher abzuweisen ist. Außerdem wären die Zeugen nur ein Ausforschungsbeweis.

Leider hatte ich noch nie mit einer Verfahrensrüge zu tun.
Mir wurde das vom Gericht zugeschickt, aber ohne Fristsetzung. Die Gegenseite hat aber noch eine "offene" Frist zum 15.11.17.
Wie läuft diese Verfahrensrüge nun ab? Ist diese in erster Instanz überhaupt zulässig? Entscheidet das Gericht darüber? Kann das Gericht die Zeugen wieder abladen? Oder muß ich dazu Stellung nehmen?

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1 Antwort
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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