Wie funktioniert das mit den Lohnsteuerklassen?

9. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
dabescht
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie funktioniert das mit den Lohnsteuerklassen?

Hallo,

wir haben dieses Jahr geheiratet und bereits gemeinsame Kinder. Aktuelle sind wir beide in Steuerklasse 1. Ich verdiene etwa 30% mehr als meine Frau. Außerdem habe ich noch Einkünfte aus Vermietung Verpachtung die aus steuerlicher Sicht bei der der nächsten Steuererklärung einen deutliches Einahmeplus bringen werden da hier kaum noch Erhaltungsaufwendungen anfallen die ich absetzten kann.

Wir haben grundsätzlich getrennte Kassen und möchten auch unsere Steuererklärung nach wie vor getrennt machen.
Möglicherweise entgeht uns da aber ein Haufen Geld?!

Wenn ich es richtig verstanden habe dann kommen wir jetzt nach der Heirat automatisch in Steuerklasse 4/4 was aber wohl keinerlei Änderung mit sich bringt weil das identisch ist mit 1/1 und Kindern (jeder hat einen vollen Kinderfreibetrag)

Wenn wir in 3 und 5 wechseln würden müssten wir uns da dann zusammen veranlagen? Oder kann man da wie bisher jeder seine Erklärung machen?

Grüße und schonmal danke für die Antwort



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Möglicherweise entgeht uns da aber ein Haufen Geld?!

Ja.

Zitat:
Wenn ich es richtig verstanden habe dann kommen wir jetzt nach der Heirat automatisch in Steuerklasse 4/4 was aber wohl keinerlei Änderung mit sich bringt weil das identisch ist mit 1/1 und Kindern (jeder hat einen vollen Kinderfreibetrag)

Der Steuerabzug vom monatlichen Lohn aus Arbeitnehmertätigkeit ist bei 4/4 gleich hoch wie bei 1/1. Aber das was man nach der Steuererklärung wieder zurück bekommt, wird bei 4/4 halt höher sein als bei zwei Einzelpersonenen mit Stkl. 1.

Zur Orientierung:
http://www.finanztip.de/einzelveranlagung/

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
dabescht
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Eugenie,

aber müssten wir dann für 2017 nicht bis zum 30.11.17 den Steuerklassenwechsel beantragen?

Und macht es einen finanziellen Unterschied ob jeder seine eigene Steuererklärung macht oder man zusammen veranlagt?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
aber müssten wir dann für 2017 nicht bis zum 30.11.17 den Steuerklassenwechsel beantragen?


Eigentlich solltet Ihr mit der Heirat automatisch in 4/4 umgestuft worden sein. Da allerdings die Steuerklassen 1 und 4 im Hinblick auf die Abzüge identisch sind, bemerkt man das ggf. gar nicht.

Eine Umstufung in 3/5 müsste bis zum 30.11.2017 beantragt werden, wenn sie noch für 2017 wirken soll. Die Kombination 3/5 mach aber erst Sinn, wenn ein Ehegatte mehr als, das 1,5-fache des anderen verdient. Das ist bei Euch nicht der Fall.

Zitat:
Und macht es einen finanziellen Unterschied ob jeder seine eigene Steuererklärung macht oder man zusammen veranlagt?


Die Zusammenveranlagung ist in fast allen Fällen günstiger. Dass bei Euch eine der seltenen Ausnahmen vorliegen könnte, ist nicht erkennbar. Wenn man für die Erstellung der Steuererklärung entsprechende Software einsetzt, dann rechnet diese Software den Unterschiedsbetrag im Regelfall auch aus. Mit der Wahl der Steuerklassen hat das nichts zu tun.

Der Verzicht auf die Zusammenveranlagung macht daher nur dann Sinn, wenn man sein eigenes Einkommen gegenüber dem Ehegatten verheimlichen möchte.

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