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Wie finde ich den richtigen Rechtsanwalt? - 8/11
del vom 23.06.2000   |   96641 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Alles über Juristen

Wie entscheidet ein Anwalt, was er mir zu berechnen hat?

Nicht der Anwalt entscheidet, sondern das Gesetz. Für seine Tätigkeit erhält der Rechtsanwalt Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG, in Kraft ab dem 1.7.2004). Bis zum Juli 2004 war die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) einschlägig.
Die Höhe der Gebühr ist hauptsächlich abhängig vom Streitwert der Sache. Der Anwalt ist an das Vergütungsgesetz insoweit gebunden, als dass er die dort festgelegten Gebühren nicht unterschreiten darf. Ein höheres Honorar darf allerdings schriftlich mit dem Mandanten vereinbart werden, ein Erfolgshonorar ist jedoch unzulässig.
Weiterhin kann und wird ein Anwalt Ihnen die Aufwendungen berechnen, die ihm durch Ihren Fall entstanden sind (Telefonkosten, Porto etc.).
In außergerichtlichen Angelegenheiten dürfen Anwälte Pauschal- und Zeitvergütungen unterhalb der gesetzlichen Vergütung mit Ihnen ausdrücklich vereinbaren.

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