Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer

Wie falsche Überweisung rückgängig machen?

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

35590 Aufrufe

Wie falsche Überweisung rückgängig machen?

Ich hatte das schon im "Spotlight" Forum gepostet, da hat man mich an euch empfohlen, also nochmal:
Meine Frau hat vor etlichen Wochen ca. 100 € versehentlich an einen falschen Empfänger überwiesen, d.h. sie hatte irgendwie der richtigen Kontonummer noch 2 Zahlen vorangestellt. Der eigentliche Empfänger, ein Versandhaus, hat das Geld nie gesehen, natürlich gemeckert und wir mussten das nochmal überweisen. Bei der Bank haben wir einen Nachforschungsauftrag gestellt, der nun ergab, dass die Empfängerbank uns mitgeteilt hat dass der Betrag dem angegebenen (falschen) Konto gutgeschrieben wurde. Obwohl der Empfängername auf der (Online-)Überweisung nicht mit der Kontonr. übereinstimmt. Der Empfänger reagiert nicht auf Anschreiben und hat auch kein Telefon. Was können wir noch tun? Die 100 € in den Wind schreiben? Warum übeweist die Bank, obwohl Empfängername und Kto.-Nr. nicht übereinstimmen? Die Hotline der Bank (Postbank) ist extrem unfreundlich (O-Ton: "Warum sollten wir uns darum kümmern?"). Hinfahren scheidet aus, ist zu weit. Der Empfängername ist kein typisch deutscher, evtl. können die das garnicht verstehen.

Ideen?

Carsten




von cebe2004 am 21.12.2004 09:23
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Wie falsche Überweisung rückgängig machen?
Hallo,

früher war es so, dass die Bank des Empfängers sich unter Umständen schadenersatzpflichtig gemacht hat. Es ist nämlich gängige Rechtsprechung, dass die Banken eigentlich nur nach Namen buchen dürfen. Sie hätten also "eigentlich" die Ungleichheit von Kontoinhaber und Empfänger bemerken müssen.

ABER : Aktuell ist es so (auch da soll es wohl schon Urteile geben), dass bei Überweisungen, die der Auftraggeber komplett selbst bewirkt (online) die Banken nicht mehr für nicht bemerkte Fehler haftbar gemacht werden können. Die aktuelle Rechtslage ist ziemlich unübersichtlich.

Ich würde Dir empfehlen, hier mal unter "Rechtsberatung" zu fragen, dort bekommst Du einen fachlich kompetenten Rat schon für ein paar Euro.

Gruss Hans-Jürgen
***


von hjbartel am 21.12.2004 10:31
Status: Legende (221 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Wie falsche Überweisung rückgängig machen?
Hilfe,ich habe so ebeb erfahren das ich seit monaten meine mieten u.mietsschulden an eine falsche kontonr.überwiesen habe.Es sind fasst 6000 Euro.Jetzt habe ich die Kündigung u.Räumungsklage bekommen.Ich brauche dringend einen rat.Kann ich das Geld zurückbekommen irgendwie?Warum hat sich bloss niemand gerührt was soll ich jetzt machen?Ich bin nur eine eifache ALG2 empfängerin.
Bitte geben Siemir einen Rat.




von hatice am 16.09.2008 01:14
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Wie falsche Überweisung rückgängig machen?
> Kann ich das Geld zurückbekommen irgendwie?

Ja, aber wenn der Kontoinhaber sich stur stellt, geht das nicht auf die Schnelle.

> Warum hat sich bloss niemand gerührt

Du willst behaupten, dein Vermieter habe dir in über 6 Monaten nicht einmal gesagt 'wo bleibt die Miete'?


von Leibgerichtshof am 16.09.2008 09:00
Status: Unsterblich (2392 Beiträge)
Userwertung:  2,2  (von 123 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Wie falsche Überweisung rückgängig machen?
Hatte mal eine frische Überweisung rückgängig machen wollen. Die Bank erklärte, sobald das
Geld schon überwiesen ist, ist es für das
Stoppen schon zu spät.

Vor kurzem hatte ich aufgrund Fehlangabe von
Zahlungsempfänger eine Obline Überweisung mit unidentischen Kontonummer und -inhaber getätigt. (Zum Glück sind die Empfänger in einer und dieselben Familie, dass sie unter sich regeln können !)
Die Überweisungsorder richtet die Bank nur noch nach Kontonummer und BLZ. - Logischerweise einfacher für die Bank, aber
viel gefährlicher für die Überweiser. Also
kann nicht im Sinne der Geschäftsleistung sein.


Analog zur Gerichtsurteil über Hinweispflicht des Bieters/Auftragnehmers bei unrichtigen Auftrag/Ausschreibung,
hätte die Bank den Kunden auf unklaren Überweisungsauftrag hinweisen sollen, und die Überweisung zurückhalten.

Denn sonst könnte Zahlung vortäuscht werden durch absichtlichen *Empfängermißbrauch*
...
Manoman.




von icecycle am 19.09.2008 08:47
Status: Unsterblich (4149 Beiträge)
Userwertung:  2,1  (von 71 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Wie falsche Überweisung rückgängig machen?
> Denn sonst könnte Zahlung vortäuscht werden durch absichtlichen *Empfängermißbrauch*

Verstehe ich nicht.


von Leibgerichtshof am 19.09.2008 10:50
Status: Unsterblich (2392 Beiträge)
Userwertung:  2,2  (von 123 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Wie falsche Überweisung rückgängig machen?
Zur Vermeidung von Mißbrauch wird hier nicht näher erklärt. > Denk` tiefer.





von icecycle am 19.09.2008 12:42
Status: Unsterblich (4149 Beiträge)
Userwertung:  2,1  (von 71 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Wie falsche Überweisung rückgängig machen?
Kann mir da keine brauchbare Situation vorstellen. Es gibt doch nur vier, wenn A an B zahlen muß (sei K die Kontonummer von B und K´ eine Kontonummer des C):

1. A überweist an B mit Kontonummer K => alles OK, Zahlung erfolgt.

2. A überweist an C mit Kontonummer K´ => offensichtlich keine Zahlung an B erfolgt

3. A überweist an B mit Kontonummer K´ => offensichtlich keine Zahlung an B erfolgt

4. A überweist an C mit Kontonummer K => Zahlung an B erfolgt, alles OK.

Oder meinst du folgende Situation:

A kauft etwas bei B. A verhält sich wie bei (4), B verschickt die Ware, da die Zahlung bei ihm eingeht. Dann reklamiert A bei seiner Bank, er habe an C überweisen wollen und die Bank müsse das rückgängig machen. Dann hat A die Ware und B kein Geld.

Das klappt aber eben nicht, weil die Bank nicht stornieren wird.


von Leibgerichtshof am 19.09.2008 14:25
Status: Unsterblich (2392 Beiträge)
Userwertung:  2,2  (von 123 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Wie falsche Überweisung rückgängig machen?
So war es nicht gemeint, Du hast leider in falsche Richtung gedacht.

Aber wie geschrieben, ist es nicht gut hier die die Mißbrauchsmöglichkeit zu zeigen.
Wozu willst Du das genau wissen ?



von icecycle am 20.09.2008 12:19
Status: Unsterblich (4149 Beiträge)
Userwertung:  2,1  (von 71 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Wie falsche Überweisung rückgängig machen?
Weil ich verstehen möchte, was da überhaupt für ein Mißbrauchspotential liegen soll, von dem ich in all den Jahren noch nie gehört habe.

Und weil ich vermute, daß dem nur ein Mißverständnis deinerseits zugrunde liegt (du hast ja hier bisher schon des öfteren etwas kreative bis abwegige Meinungen vertreten).


von Leibgerichtshof am 20.09.2008 19:54
Status: Unsterblich (2392 Beiträge)
Userwertung:  2,2  (von 123 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Wie falsche Überweisung rückgängig machen?
...ein Mißbrauchspotential, von dem ich in all den Jahren noch NIE gehört habe.

nie, weil zuvor sowas auch nie ermöglicht wurde.




von icecycle am 20.09.2008 21:17
Status: Unsterblich (4149 Beiträge)
Userwertung:  2,1  (von 71 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

« Zurück | Seite: 1 2 | weiter »