Wie fällt der Invaliditätsgrad hier aus ? Was zahlt die Unfallversicherung?

22. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
sweetangel381
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Wie fällt der Invaliditätsgrad hier aus ? Was zahlt die Unfallversicherung?

Was zahlt die Unfallversicherung?

Hallo Zusammen, ich hatte im Juni 2014 einen Unfall zuhause. Mir ist ein Karton mit 30kg Gewicht auf das rechte Handgelenk gefallen. ich hatte dann einen Kahnbeinbruch und meine Hand kam erst mal 12 Wochen in Gips. Danach blieben aber die Schmerzen. bei einem MRT der Hand kam raus das ich eine TFCC-Laison hatte und diese wurde dann operiert. Da die Schmerzen immer wieter blieben, wurde eine Denervierung ( kappung der Schmerznerven vorgenommen). Dann kamen Taubheitsgefühle in der Hand hinzu und kribbeln. Dann stellte der Neurologe fest das es sich als nebenwirkung zum Unfall und der OP ein Karpaltunnelsydrom hatte. Die Hand wurde erneut operiert. Im jahr 2015 erfolgte dann ein Gutachten. Dies konnte aber abschließend nicht gemacht werden, da die Hand erneut operiert werden sollte. Man riet mir zur Vollversteifung des handgelenkes. Da ich aber mit 35 jahren und Rechtshänder sehr jung bin, bekam ich erstmal eine Schiene und habe mich gegen die OP entschieden. In einem erneuten MRT stellte man fest das es in der Hand zystische Veränderungen und arthrosische Veränderungen gibt. Jedoch wollte ich das Verfahren mit der unfallversicherung zum Ende bringen. Damals nachdem Unfall hat man mich versucht mit einer Einmalzahlung von 3.000€ abzuspeiesen. Jetzt 3 jahre später ist die Hand kaputt und ich kann meinen Beruf als Hauswirtschafterin nicht mehr ausüben. Mich würde jetzt mal der Indivalitätsgrad interssieren. Auch wenn eine Vollversteifung noch nicht geschehen ist, wird es irgendwann darauf hinauslaufen. Wie kann man sowas eingrenzen. Ich habe eine invaliditätshöchstsumme (100%) von 262.500 € Eine Grundsumme von 50.000€. Ich würde gerne ungefähr wissen womit ich rechnen könnte.

Lieben Dank

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von sweetangel381):
Damals nachdem Unfall hat man mich versucht mit einer Einmalzahlung von 3.000€ abzuspeiesen.

Und?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sweetangel381
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

habe diese 3.000€ nicht angenommen da die Behandlung noch nicht abgeschlossen war

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Das sind eigentlich rein medizinische Fragestellungen, die hier im Forum gar nicht beantwortet werden können.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von sweetangel381):
habe diese 3.000€ nicht angenommen da die Behandlung noch nicht abgeschlossen war

Ok.
Das ist nämlich eine beliebte Falle, das mit solchen Zahlungen alles abgegolten wird.



Zitat (von sweetangel381):
Mich würde jetzt mal der Indivalitätsgrad interssieren.

Der wird durch Sachverständige nach Sichtung der Akten ermittelt.



Zitat (von sweetangel381):
Ich würde gerne ungefähr wissen womit ich rechnen könnte.

Mit starker Gegenwehr der Versicherung. Mit Gutachtern der Versicherung die Dich als Simulanten hinstellen und alles klein reden.
Eventuell auf ein Gerichtsverfahren wenn man sich gar nicht einigt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von sweetangel381):
Ich würde gerne ungefähr wissen womit ich rechnen könnte.


Dazu sollte man zunächst einen Blick in die Vertragsunterlagen zum Stichwort Gliedertaxe werfen.

Darin werden die einzelnen Gliedmaßen mit einem Prozentwert bewertet.

Nehmen wir an dass darin als Hausnummer für ein Handgelenk ein Wert von 10 % steht. kannst du bei unfallbedingter Vollschädigung mit 10% der Versicherungssumme für Invalidität rechnen.

Wirkt sich jedoch nicht nur der Unfall auf die Vollschädigung aus, weil es auch andere Erkrankungen gibt, du erwähnst selbst zystische und arthrosische Veränderungen, wird im allgemeinen ein angemessener Abschlag auf den Wert der Gliedertaxe angenommen.

Die 10% sind ein rein fiktiver Wert um es zu verdeutlichen. Entscheident ist was in deinem Vertrag geregelt ist.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

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