Hallo zusammen,
es gibt einen Streit zwischen einem Händler und einer Kundin. Die Kundin hat geklagt. Der Händler hat mit dem gegnerischen Anwalt Kontakt aufgenommen und möchte sich einigen. Die gegnerische Seite ist nicht abgeneigt, schreibt aber, dass dazu der Händler die Klage anerkennen muss. Man könne sie nicht mehr zurückziehen, weil sie schon anhängig ist.
Der Händler fragt sich nun ob das so richtig ist. Wenn er doch die Klage anerkennt, dann hat doch der Gegner quasi gewonnen. Warum sollte er sich im Anschluss noch einigen. Oder versteht der Händler hier etwas falsch.
Wie läuft sowas normalerweise ab? Kann mir das jemand erklären?
Der Händler möchte den Gerichtstermin auf jeden Fall vermeiden. Er fürchtet das Risiko. Die gegnerische Seite ist soweit auch bereit sich zu einigen.
vg
-- Editiert von Moderator am 23.01.2017 12:56
-- Thema wurde verschoben am 23.01.2017 12:56
Wie einigt man sich, wenn schon ein Verfahrenstermin ansteht?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Hallo,
eine Einigung setzt Einigungsbereitschaft auf beiden Seiten voraus.
Da die Kundin bereits Klage eingereicht hat, wird sie vermutlich zur Einigung nur bereit sein, wenn ihr Anspruch voll erfüllt wird und die bereits angefallenen Kosten (Gericht und RA) vom Händler erstattet werden.
Wie es abläuft.
1) man einigt sich (am besten schriftlich wg. Nachweis)
2) Händler erfüllt die Forderung aus dem Einigungsvertrag
3) Kläger erklärt die Klage als erledigt, es kommt zu keiner Verhandlung.
Der Händler kann aber auch die "Klage" bis zur ersten verhandlung anerkennen. Dass begrenzt die Kosten.
Berry
Wenn die Klage bereits eingereicht/anhängig ist, dann sind dem Kläger schon Kosten entstanden.
Bei einem für den Kläger positiven Urteil würden die Kosten dem Beklagten angelastet.
ZitatMan könne sie nicht mehr zurückziehen, weil sie schon anhängig ist. :
Der Kläger könnte seine Klage durchaus zurückziehen, aber dann bleibt er auf den Kosten sitzen.
Verständlicherweise will er das nicht.
Deswegen umfasst die Erzielung einer außergerichtlichen Einigung zur Klagezurückziehung i.d.R. auch eine entsprechende Kostenübernahme durch den Beklagten.
http://www.iww.de/pak/archiv/prozesstaktik-so-setzen-sie-das-anerkenntnis-in-der-rechtsverteidigung-richtig-ein-f30020
ZitatWenn er doch die Klage anerkennt, dann hat doch der Gegner quasi gewonnen. Warum sollte er sich im Anschluss noch einigen. :
Ein Anerkenntnis durch den Beklagten ist etwas anderes als eine außergerichtliche Einigung - auch mit unterschiedlichen Kosten.
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Vielen Dank für die Antwort,
wenn der Händler die Klage anerkennt, ist das eine Art Schuldbekenntnis? Oder wie kann man sich das vorstellen?
Wie soll die angedachte Einigung denn aussehen? Es macht keinen Sinn, ein Anerkenntnis abzugeben, wenn man nur bereit ist einen Teil zu zahlen. Im Übrigen ist eigentlich Mittel der Wahl in einem Gerichtsverfahren bei Einigung der Vergleich.
Zitat:wenn der Händler die Klage anerkennt, ist das eine Art Schuldbekenntnis? Oder wie kann man sich das vorstellen?
Der Kläger hat doch in seiner Klage einen Antrag gestellt:
Beispiel: Den Beklagten zu verurteilen, einen Betrag XX € an den Kläger zu zahlen.
Wenn der Beklagte diesen Anspruch anerkennt und dieses dem Gericht mitteilt, gibt es dann ein Anerkenntnisurteil in dem steht was der Kläger beantragt hat:
wie z.B.
1.) Der Beklagte wird verurteil an den Kläger XX € zu zahlen.
2.) Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt
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