Wie einigt man sich, wenn schon ein Verfahrenstermin ansteht?

23. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Kruszynka80
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 22x hilfreich)
Wie einigt man sich, wenn schon ein Verfahrenstermin ansteht?

Hallo zusammen,
es gibt einen Streit zwischen einem Händler und einer Kundin. Die Kundin hat geklagt. Der Händler hat mit dem gegnerischen Anwalt Kontakt aufgenommen und möchte sich einigen. Die gegnerische Seite ist nicht abgeneigt, schreibt aber, dass dazu der Händler die Klage anerkennen muss. Man könne sie nicht mehr zurückziehen, weil sie schon anhängig ist.

Der Händler fragt sich nun ob das so richtig ist. Wenn er doch die Klage anerkennt, dann hat doch der Gegner quasi gewonnen. Warum sollte er sich im Anschluss noch einigen. Oder versteht der Händler hier etwas falsch.

Wie läuft sowas normalerweise ab? Kann mir das jemand erklären?
Der Händler möchte den Gerichtstermin auf jeden Fall vermeiden. Er fürchtet das Risiko. Die gegnerische Seite ist soweit auch bereit sich zu einigen.

vg


-- Editiert von Moderator am 23.01.2017 12:56

-- Thema wurde verschoben am 23.01.2017 12:56

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo,

eine Einigung setzt Einigungsbereitschaft auf beiden Seiten voraus.

Da die Kundin bereits Klage eingereicht hat, wird sie vermutlich zur Einigung nur bereit sein, wenn ihr Anspruch voll erfüllt wird und die bereits angefallenen Kosten (Gericht und RA) vom Händler erstattet werden.

Wie es abläuft.
1) man einigt sich (am besten schriftlich wg. Nachweis)
2) Händler erfüllt die Forderung aus dem Einigungsvertrag
3) Kläger erklärt die Klage als erledigt, es kommt zu keiner Verhandlung.

Der Händler kann aber auch die "Klage" bis zur ersten verhandlung anerkennen. Dass begrenzt die Kosten.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Wenn die Klage bereits eingereicht/anhängig ist, dann sind dem Kläger schon Kosten entstanden.
Bei einem für den Kläger positiven Urteil würden die Kosten dem Beklagten angelastet.

Zitat (von Kruszynka80):
Man könne sie nicht mehr zurückziehen, weil sie schon anhängig ist.

Der Kläger könnte seine Klage durchaus zurückziehen, aber dann bleibt er auf den Kosten sitzen.
Verständlicherweise will er das nicht.
Deswegen umfasst die Erzielung einer außergerichtlichen Einigung zur Klagezurückziehung i.d.R. auch eine entsprechende Kostenübernahme durch den Beklagten.

http://www.iww.de/pak/archiv/prozesstaktik-so-setzen-sie-das-anerkenntnis-in-der-rechtsverteidigung-richtig-ein-f30020
Zitat (von Kruszynka80):
Wenn er doch die Klage anerkennt, dann hat doch der Gegner quasi gewonnen. Warum sollte er sich im Anschluss noch einigen.

Ein Anerkenntnis durch den Beklagten ist etwas anderes als eine außergerichtliche Einigung - auch mit unterschiedlichen Kosten.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kruszynka80
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 22x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort,
wenn der Händler die Klage anerkennt, ist das eine Art Schuldbekenntnis? Oder wie kann man sich das vorstellen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wie soll die angedachte Einigung denn aussehen? Es macht keinen Sinn, ein Anerkenntnis abzugeben, wenn man nur bereit ist einen Teil zu zahlen. Im Übrigen ist eigentlich Mittel der Wahl in einem Gerichtsverfahren bei Einigung der Vergleich.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6440 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
wenn der Händler die Klage anerkennt, ist das eine Art Schuldbekenntnis? Oder wie kann man sich das vorstellen?



Der Kläger hat doch in seiner Klage einen Antrag gestellt:
Beispiel: Den Beklagten zu verurteilen, einen Betrag XX € an den Kläger zu zahlen.
Wenn der Beklagte diesen Anspruch anerkennt und dieses dem Gericht mitteilt, gibt es dann ein Anerkenntnisurteil in dem steht was der Kläger beantragt hat:
wie z.B.
1.) Der Beklagte wird verurteil an den Kläger XX € zu zahlen.
2.) Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.315 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen