>Wie bekomme ich meinen Mitbewohner raus?
Zahlt Dein Mitbewohner nun einen Mietanteil oder nicht?
Falls er Miete an Dich zahlt, hat er einen Untermietvertrag mit Dir.
Du kannst ihm dann ohne Grund mit 6-Monatsfrist kündigen gem.
§ 573 a II BGB.
Im Kündigungsschreiben musst Du angeben, dass Du die
Kündigung auf diesen §§ stützt.
Außerordentliche
Kündigung nur bei vertragswidrigem Verhalten (i. d. R. nach vorheriger Abmahnung).
Wenn er nicht auszieht, bleibt Dir nur die Räumungsklage, egal ob er einen Mietvertrag hat oder nicht.
-- Editiert am 11.03.2010 00:19
von Eluis am 11.03.2010 00:13
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