>Wie bekomme ich bei Kreditkartenbetrug mein geld wieder?
Dummheit oder System ?
Immerhin ist VISA ein Sparkassenunternehmen u.a.
Bei Kreditkarten kauft die Händlerbank (der Acquirer) dem Händler seine Forderung gegenüber dem Kunden ab und behält dafür einen Teil des Umsatzbetrags (das sogenannte Disagio) als Provision ein. Die Höhe des Disagio (typischerweise zwischen 2 und 4% vom Umsatz) richtet sich nach solchen Faktoren wie Vertragslaufzeit, Umsatzhöhe, Abrechnungsintervall, elektronische oder papierhafte Abrechnung und der Branche. Mit Ausnahme bestimmter Transaktionen (Karteninhaber nicht anwesend) ist hier mit dem Verkauf der Forderung auch eine Zahlungsgarantie verbunden.
Je nach Händlervertrag bleibt dann u.U. letztendlich die Bank auf dem Schaden sitzen .
Bestehen Sie nachdrücklich auf Rückbuchung des Betrags(Charge -Back-Antrag) - verweigert sich die Bank weiterhin wänden Sie sich direkt an VISA ,Mastercard etc.
Die Bank ist dazu verpflichtet , da der Händler mangels Autorisation durch Sie PIN ,Unterschrift o.Ä. keinen rechtsverbindlichen Zahlungsnachweis hat - auch dürften Lieferadresse und Namen abweichen .
Sie können sich auch noch einmal den Händler ansprechen und ihn darauf hinweisen , daß durch Ihren Charge-Back-Antrag sich seine interne Quote beim Kartenunternehmen verschlechtert und er somit u.U. auf Dauer Gefahr läuft seinen Händlervertrag gekündigt zu bekommen. Dies umgeht er .wenn er direkt an Sie auszahlt .
Wenn die Kreditkarte gestohlen worden ist, dann haftet der Karteninhaber bis zur Kartensperrung bis max. €50,- und danach ist man von der Haftung befreit. Wenn eine missbräuchliche Nutzung angegeben wird, dann muss der Kartenbesitzer schriftlich eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Danach wird die Karte gesperrt und der Betrag dem Kartenbesitzer gutgeschrieben. Diese Kundenfreundlichkeit ist aus Usersicht zu begrüßen, eröffnet aber Missbrauchspotentiale durch den Karteninhaber zu lasten des Webmasters. Der Webmaster bekommt den ursprünglichen Betrag, zuzüglich externer Gebühren (Chargebackgebühren) wiederum in Rechnung gestellt. Gleichzeitig verschlechtert sich die Chargebackquote, was ab einer bestimmten Höhe zur Kündigung von Verträgen führen kann.
Für den Webmaster ist es deshalb empfehlenswert, eine entsprechende Serviceseite anzubieten, um eine Gutschrift (Refund) selber vorzunehmen. Dadurch fallen dann keinerlei Chargebackgebühren an und die Quote verschlechtert sich nicht.
Eine Rückbelastung ist vorzunehmen ,wenn der Karteninhaber eine Stornierung der belastung auf seinem Karten konto verlangt oder dieZahlung verweigert und der Karteninhaber innerhalb von sechs Monaten nach Belastung an Ihn oder nach dem Zeitpunkt ,zu dem die Leistung gegenüber dem Karteninhaber erbracht werden sollte , schriftlich erklärt :
a) dass weder er noch eone von Ihm bevollmächtigte Person die Weisung zur Bezahlung unter Belastung seines Kartenkontos erteilt hat oder
b) dass die Leistung überhaupt nicht oder nicht an die vereinbarte Lieferadresse oder nicht zur vereinbarten Zeit erbracht wurde ; bei einer Dienstleistung deswegen , weil dasVertragsunternehmen die Leistung nicht erbringen wollte oder konnte , oder
c) dass die Leistung nicht einer zum Zeitpunkt des Erwerbs vorliegenden schriftlichen Beschreibung entsprach und der Karteninhaber die Ware an das Vertragsunternehmen zurückgesandt oder die Dienstleistung gekündigt hat oder
d) dass eine Lieferung in mangelhafter oder beschädigter Form eingetroffen ist .
Aus den Händlerbedingungen von www.pago.de.
für Vertragsbedingungen für Mastercard / Visa Kreditkartenakzeptanz im Fernabsatz v. 25.07.03
von psst am 08.10.2004 15:10
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