Hallo zusammen,vor einiger Ziet ist mein Vater, zu dem ich seit Jahren keinen Kontakt hatte, verstorben. Ich erhielt daraufhin ein Schreiben, in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich im Testament nicht berücksichtigt wurde aber Anspruch auf den Pflichtteil habe.Wie gehe ich nun weiter vor?Ich weiß ich muss meinen Anspruch bei den Erben geltend machen. Kann ich dazu einfach einen formlosen Brief schreiben oder muss das ein Anwalt machen.Da ich nicht weiß, ob mein Vater ein Vermögen hatte oder Schulden hatte, würde ich gerne erst klären wieviel ich erbe. Dazu kann ich doch ein Nachlassverzeichnis anfordern? Oder muss ich zuerst den Anspruch geltend machen?Was ist wenn die Erben mir nicht antworten?Vielen dank schon mal für Eure Antworten!!!
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>Wie bekomme ich Pflichtteil?
Es gibt keinen Anwaltszwang für die Pflichtteilsforderung. Das kannst Du auch selbst machen, wenn Du Dir das zutraust. Ob man hier einen Anwalt einschalten sollte, hängt nicht zuletzt auch davon ab, wie kooperativ die Erben sind.Das Nachlassverzeichnis kann man doch im gleichen Schreiben geltend machen, mit dem auf der Pflichtteilsanspruch geltend gemacht wird.
Wenn Du bereits vom AG angeschrieben wurdest, weiß der Erbe/ wissen die Erben wahrscheinlich von Dir.Falls Du in der Nähe wohnst, könntest Du sie anschreiben, auf Deine familiäre Stellung hinweisen und um Kontaktaufnahme bitten. Dann kannst Du immer noch entscheiden, ob Du einen Anwalt hinzuziehen willst. Und vergiss nicht, an einen evtl. Pflichtteilsergänzungsanspruch zu denken.Und wie auch immer Du Dich aufstellst, aber Du wirst nicht Erbe. Du kannst auch nichts von den Dingen Deines Vaters erben. Der Pflichtteil bemisst sich immer nur in Geld.Aber mal was zum Nachdenken: Warum in aller Welt sollte Dein Vater ein Testament machen, jemanden als Erbe einsetzen, wenn es nichts zu erben gäbe?Und woher weiß denn das AG von Dir, wenn Du im Testament nicht erwähnt wirst?Vielleicht lohnt sich auch ein geschulter Blick aufs Testament?
#Aber mal was zum Nachdenken: Warum in aller Welt sollte Dein Vater ein Testament machen, jemanden als Erbe einsetzen, wenn es nichts zu erben gäbe?# Weshalb auch nicht? Wenn ich nicht wollte, dass meine gesetzlichen Erben nicht mal eine Briefmarke von mir erben, erstelle ich ein Testament.Es könnte auch sein, dass das Testament älteren Datums ist, als (noch) Vermögen vorhanden war.#Und woher weiß denn das AG von Dir, wenn Du im Testament nicht erwähnt wirst?# Der TE hat nicht geschrieben, dass er/sie im Testament nicht erwähnt wird, sondern nicht berücksichtigt .
@internationale solidaritaet Wo steht, dass ein Erbschein beantragt wurde? Dem Sachverhalt zu entnehmen ist, dass das Testament eröffnet und die gesetzlichen Erben davon unterrichtet wurden.