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Wie am besten als Privatverkäufer bei eBay absichern?

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Wie am besten als Privatverkäufer bei eBay absichern?

Hallo,

hab schon einige Dinge bei eBay als Privatverkauf verkauft.

Wie kann ich mich am besten dagegen absichern, damit ich nicht wie ein Händler, Garantie auf die Ware geben muss?

Gruss
Oliver


von popel am 29.04.2003 12:13
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Wie am besten als Privatverkäufer bei eBay absichern?
Am Besten legst Du Dir eine "mich"-Seite zu oder schreibst jedesmal in Deine Artikel mit rein, dass Du die Gewährleistung auf Sachmängel ausschließt.

Somit bist Du auf der sicheren Seite. D.h. aber nicht, dass Du als seriöser VK nicht doch auf Mägelbeschwerden eingehen solltest.
Ich habe auf meiner mich-Seite auch die Gewährleistung ausgeschlossen. Hat ein Käufer jedoch berechtigte Beschwerden komme ich ihm auf jedem Fall entgegen und erstatte auch den Kaufpreis zurück.

Mit ist viel wichtiger, dass der Käufer nicht nach Monaten ankommt und sagt der Artikel sei defekt und ich stehe ja 2 Jahre lang in der Gewährleistung.


von sabi70 am 29.04.2003 12:29
Status: Philosoph (676 Beiträge)
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>Wie am besten als Privatverkäufer bei eBay absichern?
Danke für deine Antwort,

reicht es wenn man wie du "Da ich ein Privatanbieter bin kann ich keinerlei Garantien geben. Ich schließe hiermit die Gewährleistung auf Sachmängel oder ähnliches komplett aus. Im Regelfall handelt es sich um Artikel die gebraucht sind und für die keine Garantien mehr übernommen werden können." reinschreibt, oder sollte man es etwas genauer schreiben?

Gibt es vielleicht einen vordefinierten "Vetrag / Klausel"?

Gruss
Oliver


von popel am 29.04.2003 14:32
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Wie am besten als Privatverkäufer bei eBay absichern?
Hallo,

das reicht so vollkommen aus.




von sabi70 am 29.04.2003 14:46
Status: Philosoph (676 Beiträge)
Userwertung:  5,0  (von 1 User(n) bewertet)
 
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>Wie am besten als Privatverkäufer bei eBay absichern?
Hallo,

ich benutze folgende Klausel, und habe die schon bei vielen gesehen:

ACHTUNG:
Beachten Sie bitte die folgenden Verkaufsbedingungen: Bitte stellen Sie ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes. * Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft, dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten.

* Das Versandrisiko geht (sofern nicht als Paket versendet) zu Lasten des Käufers
* Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.

Erläuterung: Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren vor. Dies mag für einen Händler tragbar oder angebracht sein, jedoch keinesfalls für einen privaten Verkäufer. Denn die Folgen aus dieser Bestimmung stehen in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Ver/Kaufpreis. Noch einiges zur Klarheit: Der Bieter akzeptiert mit seinem Gebot, das es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden das er kein Widerrufsrecht gemäss dem Fernabsatzgesetz genießt


von Sinje am 29.04.2003 14:46
Status: Philosoph (536 Beiträge)
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>Wie am besten als Privatverkäufer bei eBay absichern?
Danke Sinje und sabi70,

werde mir da Teile rauskopieren, und meinen Auktionen hinten dran hängen.

Gruss
Oliver


von popel am 29.04.2003 14:50
Status: Frischling (4 Beiträge)
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