Wie Teile und Geräte von Firma korrekt privat an andere Firma verkaufen?

11. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Karsten40
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Wie Teile und Geräte von Firma korrekt privat an andere Firma verkaufen?

Hallo liebe Leser,
meine Firma schmeisst defekte oder alte Geräte oder Platinen in den Elektroschrott zum Entsorgen. Ich bin Elektroniker. Ab und zu ist auch mal ein "Schätzchen" dabei, wie zB. ein Messgerät, kleine Touchscreens oder Platinen, wo zB. nicht mehr erhältliche Arbeitsspeicher drauf sind usw. Im Laufe der Zeit habe ich einiges gesammelt und einen Ausfuhrschein meiner Firma ausstellen lassen, wo die Teile darauf grob aufgelistet sind (also anstatt Maiboard Hersteller XY, Typ Z steht da nur 5x PC Mainboards), so dass ich die Sachen offiziell und legal nach Hause mitgenommen habe. Manches konnte ich in der Zwischenzeit reparieren bzw. war noch ok, nur halt alt und die Sachen waren für mein Hobby gedacht.
Es ergab sich zufällig, dass eine Firma in der Schweiz all die Teile suchte, die ich habe und mir einen guten Preis bieten würde, wo ich nicht nein sagen kann (>5000 Eu). Denen würde ich jetzt gerne das als Einmalaktion verkaufen.
Wir möchten das beidseitig alles richtig und offiziell machen, auch deswegen, falls mal eine Kontrolle bei dieser Firma kommt (zB. woher sie die Teile hat), dass man sieht, dass die nicht geklaute Sachen von einem Privatmann gekauft haben.

Wie gehe ich in dieser Sache korrekt vor?

Wir haben es vor so abzuwickeln, dass wir uns an der Grenze auf Deutscher Seite treffen und ich übergebe denen alles dort. Spart Transportkosten. Dann unterschreibe ich deren Quittung, wo meine Adresse draufsteht sowie all die Sachen, wie sie auf dem Ausfuhrschein meiner Firma stehen. Dann bekomme ich das Geld (entweder Bar oder als Überweisung) und die fahren dann an der Grenze zum Zoll, um das alles offiziell zu verzollen, damit es dort eingeführt werden kann. Falls Barzahlung zahle ich das Geld 1:1 auf mein Konto ein und gebe diesen Betrag dann im Folgejahr in meiner Lohnsteuererklärung als "Sonstige Einnahmen" an.

Ist das alles von der Abwicklung so richtig?
Muss ich denen eine Kopie vom Ausfuhrschein meiner Firma auch noch mitgeben?
Soll ich ggf. der Steuerfahndung bescheid geben, dass ich das im Folgejahr in der Steuererklärung angeben werde?
Wird meine Firma da ggf. von irgendjemand noch kontaktiert, obwohl sie nichts damit zu tun hat?

Schon mal vielen Dank für die Antworten im Voraus.

Gruss

Karsten

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Da gehen bei mir die Glocken an, die Alarmglocken.....

Sicher, dass Du an der Grenze keinen über den Latz gezogen bekommst und die Teile einfach weg sind?
Gibt es die Schweizer Firma wirklich (Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) geprüft?)?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Karsten40
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat:
Gibt es die Schweizer Firma wirklich (Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) geprüft?)?


Aber 1000% ! Seriöser geht es nicht. Ist ein Unternehmen seit Jahren auf dem Markt. Ich kenne den zweiten Chef dieser Firma seit 2004, wo er noch woanders beschäftigt war, bevor er dorthin wechselte. Und dessen Firma hat definitiv eine UID dort. Mit unbekannten oder windigen Firmen würde ich mich auf sowas nie einlassen, aus Angst, dass ich am Ende irgendwelchen Ärger bekomme. Und genau darum soll das ja alles ohne Gemauschel, also seriös für beide Seiten ablaufen, das wir beide keinen Ärger irgendwann mit irgendwem bekommen. Die brauchen Teile, welche ich zufällig habe. War ursprünglich von mir nie geplant, dass ich was aus meinem Fundus weggebe.

-- Editiert von Karsten40 am 11.04.2017 15:51

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Karsten40):
so dass ich die Sachen offiziell und legal nach Hause mitgenommen habe

Das bezweifele ich.
Wenn ich mir das "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten" und das "Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz" so anschaue, war das eher weniger legal.



Zitat (von Karsten40):
Manches konnte ich in der Zwischenzeit reparieren

Und man hat die entsprechende Zulassung und auch all die notwendigen Prüfungen nach der Reparatur durchgeführt?



Zitat (von Karsten40):
und die fahren dann an der Grenze zum Zoll, um das alles offiziell zu verzollen, damit es dort eingeführt werden kann.

Bin mal gepannt wie tolerant der Schweizer Zoll da ist, wenn die Elekrtroschrott importieren wollen, den sie von einen Privatmann auf dem Parkplatz gegen Bares getauscht haben.



Zitat (von Karsten40):
Wir möchten das beidseitig alles richtig und offiziell machen,

Dann sollte man das ganz legal exportieren unter Einbindung des deutschen Zoll: https://www.zoll.de/DE/Unternehmen/Warenverkehr/Ausfuhr-in-einen-Nicht-EU-Staat/ausfuhr-in-einen-nicht-eu-staat_node.html



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Karsten40
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Herr Rohwer,
vielen Dank für Ihre detaillierte Antwort, die mir am hilfreichsten war. Ich möchte dazu ein paar Anmerkungen und Ergänzungen schreiben:

Zitat:
Ob das den einschlägigen Vorschriften für die Entsorgung von Elektro/Elektronik"schrott" entspricht, wage ich zu bezweifeln. Aber das ist ein Problem des Unternehmens, das seinen Elektro/Elektronikschrott auf diese Weise "entsorgt".


Wir haben Gitterboxen wo die Sachen reinkommen und gesammelt werden. Wenn die voll sind kommt eine Fachfirma, die alles mit nimmt und fachgerecht entsorgt.

Zitat:
Wer sollte mit welchem Recht das Unternehmen kontrollieren, woher es diese Teile hat?


Na jaaa, es könnte sich ja theoretisch um Diebesgut handeln. Wenn es sich nur um ein paar hundert Euro drehen würde wäre das keine grosse Sache, aber hier geht es um > 5000 Eu. Ich kann mir darum vorstellen dass man bei solchen Summen genauer hinschaut, ob das alles mit rechten Dingen zugegangen ist, also keine geklaute Ware ist.

Zitat:
Auf Schweizer Seite interessiert das allein das schweizerischer Finanzamt - dann nämlich, wenn das Schweizer Unternehmen den Kaufpreis steuerlich als Betriebsausgaben geltend machen will.


So war das gedacht, dass der Kaufpreis als Betriebsausgabe geltend gemacht wird. Wie ich sagte, wir wollen alles offiziell und legal machen.

Zitat:
Da wird man dann eine Rechnung oder Quittung verlangen.


Auch das hatte ich ja in meinem Beitrag vom Ablauf gesagt, haben wir vor so zu machen.

Zitat:
Wenn ich davon ausgehe, daß sich das schweizerische Steuerrecht im Prinzipiellen nicht vom deutschen unterscheidet, dann ist es grundsätzlich kein Problem, daß ein Unternehmen Dnge von einem Privatmenschen kauft und das steuerlich geltend macht.


Na das hört sich doch schon mal gut an. Damit wäre die steuerliche Seite geklärt.

Zitat:
??? Ein "Ausfuhrschein" wird doch für eine Ausfuhr benötigt, oder? Das Unternehmen führt aber nicht aus. Es schenkt seinem Mitarbeiter etwas.


Wir sind ein größeres Unternehmen mit einem Pförtner am Eingang. Den Aufuhrschein braucht man/er darum, dass er sieht, dass man was aus dem Gelände offiziell rausnehmen darf. Die Bezeichnung bezieht sich rein auf eine interne Regelung, als auch für mich als Nachweis, dass ich die Sachen offiziell mit nach Hause nehmen durfte und nicht heimlich geklaut habe.

Zitat:
Wenn das Unternehmen sagt "Das ist Schrott!" - dann darf es den nicht seinem Mitarbeiter schenken, sondern muss ihn ordnungsgemäß entsorgen, das geht nur über ein Entsorgungsunternehmen, mit Nachweis.
Wenn das Unternehmen aber sagt "Nee - ist ja gar kein Schrott, ist ein Wirtschaftsgut!"... dann braucht es zwar keine Entsorgung, aber dann gibt es Probleme mit dem Finanzamt, weil das Unternehmen nicht einfach Wirtschaftsgüter an seine Angestellten verschenken kann, ohne daß das sowohl beim Unternehmen als auch beim Angestellten steuerliche Folgen hat. Das ist schließlich eine geldwerte Zuwendung beim Angestellten, die der versteuern muss, und beim Unternehmen muss das in geeigneter Weise ausgebucht werden.


Du liebe Zeit, ist das kompliziert... So langsam verliere ich die Lust an der Sache. Da will man jemand offiziell helfen und wird spätestens hier ausgebremst. Dass der Käufer sowie ich als Verkäufer das alles vollständig und offiziell steuertechnisch angeben wollen habe ich hoffentlich deutlich gesagt. Es geht uns überhaupt nicht um irgendwelche Hinterziehungen. Ich habe Geräte, welche diese Firma gut gebrauchen und ich denen damit weiterhelfen kann. Und da wir uns schon Jahre kennen wissen wir beide, woran wir beim anderen dran sind. Also dass die wissen, dass ich denen keine kaputte Ware gebe, und die wissen, woher die Sachen legal kommen. Meine Firma hat kein Interesse daran das selber zu verkaufen, ist denen zu viel Arbeit und Umstand. Es liegt in der Gitterbox - entweder nehme ich es raus oder das Entsorgungsunternehmen holt es ab. Wird eh weggeschmissen. Wer sich das holt ist denen egal. Weg kommt es doch so oder so. Lediglich ein dauerhafter Handel ist unerwünscht. Da ich das aber das erste und einzigste Mal machen würde handelt es sich hier um eine einmalige Einzelsache.

Ich denke dass ich heute oder morgen einen Anruf beim Finanzamt machen werde, um da nachzuhaken. Wenn sich das letzte Zitat von Ihnen bestätigt lass ich es sein. Das wird mir dann zu doof, wenn man freiwillig alles finanzielle vollständig bei der Steuer angeben will, aber man dennoch mit Entsorgungsnachweis oder geldwerte Zuwendung konfrontiert wird.



-- Editiert von Karsten40 am 12.04.2017 07:59

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

die Problematik bezüglich Elektroschrott sehe ich etwas anders als die meisten Poster vor mit.

Es spielt doch gar keine Rolle, ob es irgendwann einmal Schrott war (oder sein wird), dieser Zustand kann sich durchaus ändern, und zwar auch wieder zurück (z.B. wenn bei einem defekten PC nur einzelne Bauteile betroffen sind - der Rest kann und darf natürlich wieder benutzt oder verkauft werden).
Klar, das muss wirklich der Fall sein, nicht nur zum Schein, aber ein Nachweis dafür dürfte hier leicht zu erbringen sein (der Käufer nutzt die Platinen ja sicher genau dafür wofür sie mal hergestellt wurden).

Auch deutet der Preis nicht auf den reinen Materialwert hin würde ich sagen (sonst müssten es ja hunderte Kilo sein). Und zu guter Letzt ist die Schweiz auch eher kein Exportland für Müll und speziell Elektroschrott (im Gegensatz zu so manchen Staaten in Westafrika), ergo: wem sollte da was auffallen, insbesondere in Deutschland? (für die Grenze und den Zoll ist ja schon der Käufer verantwortlich)

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Es spielt doch gar keine Rolle, ob es irgendwann einmal Schrott war

Doch, die vorgenannten Gesetze sind wohl unter der Prämisse "einmal Schrott, immer Schrott" zu lesen/interpretieren.



Zitat (von reckoner):
dieser Zustand kann sich durchaus ändern, und zwar auch wieder zurück (z.B. wenn bei einem defekten PC nur einzelne Bauteile betroffen sind - der Rest kann und darf natürlich wieder benutzt oder verkauft werden).

Der PC wird ja nicht duch den Defekt eines austauschbaren Modules zum Schrott. Nur das defekte Modul wird zum Schrott.



Bei uns in der Gemeinde ist es z.B. so, das alles was zur Entsorgung rausgestellt wird zu diesem Zeitpunkt in das Eigentum der Gemeinde übergeht.
Hat schon einigen "Sammlern" eine böse Überraschung beschert...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Doch, die vorgenannten Gesetze sind wohl unter der Prämisse "einmal Schrott, immer Schrott" zu lesen/interpretieren.
Sehe ich nicht so, und zwar grundsätzlich.
Die Intention des ganzen Gesetzes ist doch, Ressourcen zu sparen und Müll zu vermeiden, indem die Rohstoffe wiederverwendet werden (nennt sich Recycling). Und da ist die direkte Wiederverwendung der jeweiligen Gegenstände ja praktisch der Königsweg.
Aber selbst wenn, die Platinen wurden ja noch nicht dem - offiziellen - Schrott zugeführt, eine betriebsintern aufgestellte Elektroschrott-Gitterbox genügt da sicher nicht.

In unserem Recyclinghof darf man sich übrigens auch mal Teile aus diesen Boxen mitnehmen (kleine Mengen natürlich, etwa irgendein Kabel), das stört da niemanden. Aber gut, ganz legal im Sinne der Verordnung ist das vielleicht nicht mehr, Recyclinghof ist aber auch etwas anderes als eine betriebsinterne Box.

Zitat:
Der PC wird ja nicht duch den Defekt eines austauschbaren Modules zum Schrott. Nur das defekte Modul wird zum Schrott.
Praktisch ist es aber so, dass schon bei einer defekten Grafikkarte der ganze PC in die Tonne kommt.

Der PC war auch nur ein Beispiel. Nimm' alternativ den Verwerter der ein Auto annimmt (mit Verwertungsnachweis). Natürlich darf der das Auto dann trotzdem ausschlachten und Teile die noch OK sind reparieren/aufhübschen und verkaufen. Erst was am Ende unbrauchbar übrig bleibt muss er ordnungsgemäß sortieren (Eisen, Elektronik, Glas, Kunststoffe, Reifen, Öle u.s.w.) und entsorgen.

Meines Wissens ist bei Autos auch genau definiert wann sie Schrott sind (keine HU-Fähigkeit bei wirtschaftlichem Kapitaleinsatz).
Und da sind wir schon beim Punkt: Sobald ein (Elektronik)Bauteil auf dem Markt* mehr bringt als die reinen Rohstoffe ist dieses Teil imho kein Schrott (mehr).

*natürlich nicht auf irgendeinem illegalen Müllmarkt (aber darum geht es hier ja gar nicht)

==================================================

Zitat:
Bei uns in der Gemeinde ist es z.B. so, das alles was zur Entsorgung rausgestellt wird zu diesem Zeitpunkt in das Eigentum der Gemeinde übergeht.
Bei uns auch (jedenfalls denkt die Gemeinde das).
Rechtlich ist sie da aber auf dem Holzweg, das Eigentum geht erst über wenn es der alte Eigentümer ausdrücklich will; und dieser Ausdruck muss nicht unbedingt mit dem Rausstellen einhergehen.

Zitat:
Hat schon einigen "Sammlern" eine böse Überraschung beschert...
Wenn das mal Gegenstände von mir betreffen sollte, dann hätte da jemand eine Anzeige am Hals (mindestens falsche Verdächtigung, womöglich sogar etwas in Richtung Diebstahl oder Unterschlagung).

Aber mit dem TS hat das Sperrmüll-Thema ja gar nichts zu tun, er hat die Platinen schließlich legal erworben (vergessen wir mal, dass der Handel unerwünscht ist - das ist aber eh' ein Problem rein zwischen Arbeitgeber und TS).

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Doch, die vorgenannten Gesetze sind wohl unter der Prämisse "einmal Schrott, immer Schrott" zu lesen/interpretieren.


Nein, dafür gibt es ausdrücklich den § 5 KrWG , genannt Ende der Abfalleigenschaft

Und genau hier ist zu Unterscheiden, defekte Geräte müssen noch lange kein Abfall sein, auch defekt Platinen etc. müssen keineswegs Abfall sein, wenn man dort z.B. nur einen Kondensator oder Widerstand neu einlöten muss um es wieder funktionsfähig zu bekommen.
Das sind defekte Geräte, aber kein Abfall und nur um den geht es.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Nimm' alternativ den Verwerter der ein Auto annimmt

Wir reden hier von Elektroteilen, bei Autos sind die (seltsamerweise) nicht so hinterher.



Zitat (von reckoner):
eine betriebsintern aufgestellte Elektroschrott-Gitterbox genügt da sicher nicht.

Kommt darauf an, wer die aufgestellt hat.



Zitat (von spatenklopper):
wenn man dort z.B. nur einen Kondensator oder Widerstand neu einlöten muss um es wieder funktionsfähig zu bekommen.

Und dann muss man den ganzen Prüfkram (CE, EMV, VDE, ) machen, weil das Teil nicht mehr den vorherigen Zustand entspricht...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Karsten40
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo alle zusammen,
entschuldigen Sie bitte daß ich erst jetzt antworte. Mir ist vor über 2 Wochen quasi über Nacht was zugestoßen, so daß ich krankheitsbedingt nicht in der Lage war bis jetzt zu reagieren.
Zuerst einmal vielen Dank für die Beiträge und die Diskussion. Ich möchte zuerst noch auf eine Sache vom bisher geschriebenen eingehen, da es sein kann, daß irgendwann jemand anders auch so eine Sache vorhat, so daß er von all dem hier profitieren kann.

Zitat:
Zitat (von reckoner):
eine betriebsintern aufgestellte Elektroschrott-Gitterbox genügt da sicher nicht.

Kommt darauf an, wer die aufgestellt hat.


Die Gitterboxen sind von meinem Betrieb und gehören ihm auch. Wenn der Elektroschrott abgeholt wird bekommen wir von der Abholfirma leere Gitterboxen zurück oder sie werden nach Entleerung wieder zurückgebracht. Ist so ähnlich wie bei den Europaletten: Da es allgemeine Standard-Paletten sind tauscht man sie aus. Oder bei leeren Gasflaschen zum Schutzgasschweißen. Ist die Flasche leer bekommt man eine gefüllte Austauschflasche in genau gleicher Größe zurück. Und so ist das bei den Gitterboxen. Es sind Standardboxen, die es überall gibt. Somit, denke ich, sollte es deutlich klar sein, daß erst nach dem Rausfahren aus dem Firmengelände der Elektroschrott in den Besitz der Abholfirma übergeht, und nicht vorher. Ansonsten ist zum Thema Elektroschrott schon genug geschrieben worden, wie man ihn zu sehen hat. Einen großen Dank dafür an alle Schreiber, denn so manches wusste ich davon auch noch nicht. Wieder was dazugelernt.

In der Zwischenzeit habe ich meinen Kontakt zum Finanzamt spielen lassen. Derjenige hat zusätzlich auch noch seine Kollegen befragt. Um es vorweg zu sagen: Diese Antwort, die ich gleich schreibe, ist nicht rechtsverbindlich, aber wie ich vorgehen sollte in meiner Sache, am besten, so daß es für alle am Ende keine oder kaum Schwierigkeiten geben wird.
Hier die Antwort, wie ich sie bekam, von mir ein wenig nachbearbeitet für dieses Forum:

Es gibt keine 100%-Antwort wie man alles richtig macht. Aber es gibt viele Antworten, die auf unseren Fall nicht zutreffen und nur eine Richtung, die fast alles andere ausschließt bzw. es so korrekt wie möglich machen würde.
Der Ausgangspunkt ist, daß ich die Sachen (offiziell) mitgenommen habe, mit der Absicht daraus was zu basteln oder auszuschlachten. Das trifft ebenfalls zu, wenn ich auf Elektronikflohmärkten mir Sachen für diesen Zweck gekauft hätte. Desweiteren hatte ich nie die Absicht diese Dinge zu verkaufen oder ein Gewerbe damit zu machen. Und alles wurde vor einem Jahr oder länger zugelegt. Wären die Sachen vor weniger als 12 Monaten gekauft oder zugelegt worden und hätte ich beim Verkauf mehr eingenommen als ausgegeben, müsste diese Einnahmen unter "Sonstige Einnahmen" in der Steuererklärung angeben und es würde voll versteuert. Da ich die Sachen aber vor mehr als 12 Monaten mir zugelegt habe trifft das nicht zu und ich muss nichts in der Steuererklärung angeben. Ist so, wie wenn man sein Auto nach mehr als 12 Monaten an jemanden verkauft, egal wie hoch dann der Verkaufspreis ist, solange das nicht regelmäßig oder zu oft passiert. Es muss quasi erkennbar sein, daß man das nur alle paar Jahre macht, sonst hat es keinen privaten Charakter.

In meinem Fall ergab es sich, daß wir als "alte Freunde", wenn man das so nennen mag, seit Jahren in Kontakt sind, ich mal was von den Sachen in einer meiner Mails erwähnte und diese Firma nun zufällig diese Sachen jetzt alle sehr gut gebrauchen kann. Auch das zeigt, daß nie an ein Handel gedacht wurde. Klar kann man solche Aussagen im Nachhinein nur schwer beweisen, aber so oder so trifft in jedem Fall die Tatsache mit den > 12 Monaten davor zu.
Ich habe zwar offizielle Ausfuhrscheine meiner Firma wo das Datum draufsteht und ich so das einfach nachweisen kann. Aber wenn ich zB. 2015 oder 2014 was bei Elektronikflohmärkten an einem Stand gekauft hätte, gäbe es gar kein Beleg. Was wäre dann? Am Ende des Beitrags dazu mehr, falls all das nicht anerkannt würde.
Dazu kommt außerdem noch das Alter der Teile selbst. Zu Sicherheit solle ich ein paar Bilder machen bei der Übergabe, daß man sieht, um welche Teile es sich handelt. Anhand der Aufnahmen kann man dann sehen, daß es sich nicht um aktuelle (Neu)Geräte handelt.

Desweiteren:
Am Besten ist es einen Kaufvertrag zu machen, so wie bei ebay "von Privat an Privat" oder "von Privat an Firma", denn bei den Worten "Rechnung" oder "Quittung" kann man eher wieder den Verdacht bekommen, dass ich einen gewerblichen Verkauf mache, was in meinem Fall ja nicht zutrifft, da es auch eine Einmalsache ist, die nie wieder danach vorkommen wird.
Ich werde einen formlosen Kaufvertrag machen (Hiermit bestätigen wir als Firma folgende Sachen von Hr. xxx abgekauft zu haben usw) mit den entsprechenden Adressen, den aufgeführten Artikeln mit Stückzahlen, den Übergabeort (an welcher Grenze wir das gemacht haben) und dass ich keine Garantie übernehme. Und, wie gesagt, mache ich zusätzlich noch ein paar Bilder über die Sachen, nur für mich, falls doch mal vom Zoll Nachfragen kommen sollten, was aber eher sehr unwarscheinlich ist.
Wie gesagt, zu versteuern habe ich von den Einnahmen nichts, da ich das Material a) vor mehr als 12 Monaten mir zugelegt habe und b) es sich um einen Privatverkauf handelt (an wem auch immer). Auch hier wieder der Verweis an das gleich folgende, falls das mit den > 12 Monaten nicht bei einer Nachprüfung geglaubt würde.

Der Betrag wird idealerweise auf mein Konto überwiesen. Bei Barzahlung werde ich 1:1 den Betrag auf mein Konto einzahlen, so daß es bei einer Nachprüfung offensichtlich ist, daß ich nichts verheimlichen wollte und alles nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe und ich es nicht besser wusste. Im allerschlimmsten Fall kann im Nachhinein, sollt es überhaupt zu einer Nachprüfung je kommen, nur eine Steuernachzahlung dieser Einnahme kommen, aber keine Anzeige wegen Verdachts auf Betrugs oder Steuerhinterziehung, da ich alles zu offensichtlich machte. Denn wer betrügen will würde nie auf die Idee kommen sich das Geld überweisen zu lassen oder so eine Summe auf sein Konto einzuzahlen, geschweige so einen Aufwand mit Kaufvertrag und Dokumentation sich machen.

So jedenfalls wurde mir seitens meines Finanzamtfritzen geraten und alles hört sich für mich schlüssig und gut an. Und beide Parteien haben keine Probleme mit irgendwas. Die haben was offizielles in der Hand für die Zollabwicklung und ich, woher ich das Geld habe und woher die Sachen kamen. Und genau so werde ich das jetzt machen.

Damit schließe ich von meiner Seite dieses Thema und hoffe, daß all diese Informationen anderen Lesern weiterhelfen, die in eine ähnliche Lage kommen.

Karsten

-- Editiert von Karsten40 am 23.04.2017 20:32

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Karsten40):
Somit, denke ich, sollte es deutlich klar sein, daß erst nach dem Rausfahren aus dem Firmengelände der Elektroschrott in den Besitz der Abholfirma übergeht, und nicht vorher.

Es geht hier aber nicht um Besitz, sondern um Eigentum.
Und da sind die vertraglichen Details und die Gesetze relevant und keine "Kistentauschinterpretation".



Zitat (von Karsten40):
falls doch mal vom Zoll Nachfragen kommen sollten, was aber eher sehr unwarscheinlich ist.

Ich sehe da eine Wahrscheinlichkeit von 30%.
Da man das allerdings in Deutschland verkauft und nicht selbst ausführt, wäre der Käufer für die korrekte Zollabwicklung verantwortlich.



Zitat (von Karsten40):
Am Besten ist es einen Kaufvertrag zu machen, so wie bei ebay "von Privat an Privat" oder "von Privat an Firma", denn bei den Worten "Rechnung" oder "Quittung" kann man eher wieder den Verdacht bekommen, dass ich einen gewerblichen Verkauf mache,

Sofern dort drin alles genannt wird was in eine "Rechnung" oder "Quittung" am Pflichtangaben reingehört, ist es auch eine "Rechnung" oder "Quittung". Die nennung der Worte ist nicht motwendig.
Die meisten schriftlichen Kaufverträge sie ich bisher sah, erfüllen diese Funktion.



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