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Wie Sie Beratungshilfe bekommen

27.6.2000 | Service - Kosten, Gebühren, Versicherungen | 54252 Aufrufe
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Beratungshilfe

Zunächst sollten Sie Ihr Amtsgericht aufsuchen und dem dort zuständigen Rechtspfleger Ihr Problem schildern. Dazu müssen Sie Ihre Vermögenslage offen legen. Möglicherweise kann Ihnen der Rechtspfleger selbst weiterhelfen und Ihnen die gewünschten Informationen darlegen. Kann er selbst das nicht, stellt er Ihnen einen Berechtigungsschein aus, mit dem Sie einen Anwalt Ihrer Wahl aufsuchen können.

Die zweite Möglichkeit ist der direkte Gang zum Rechtsanwalt. Dieser kann dann nachträglich den Antrag auf Bewilligung der Beratungshilfe stellen.

Wichtig: Im Antragsformular sind neben persönlichen Angaben und Angaben zu den Vermögensverhältnissen auch Lohnbescheinigungen und Steuerbescheide vorzulegen.


Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Beratungshilfe
Seite 2: Wer Beratungshilfe bekommt
Seite 3: Was die Beratungshilfe umfasst
Seite 4: Wie Sie Beratungshilfe bekommen
Seite 5: Die Kosten der Beratungshilfe
Seite 6: Die Ausnahmen Bremen, Hamburg und Berlin

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