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Wie Lange...das Urteil wiedersprächen/anzufechten?

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Wie Lange...das Urteil wiedersprächen/anzufechten?

Wie viel Zeit hat man um gegen das Urteil zu widersprächen/anzufechten ?????

Wie ist hier überhaupt die Gesetzeslage ???
Kann man es überhaupt machen, oder tritt es sofort in Kraft.

Habe in Familiensache Aufenthaltsrecht und Gesundheitsfürsorge verloren.
Das Urteil wurde Verkündet am 08.01.2010

Weißt Einer ob man da noch was machen kann????

Danke in voraus !!!!!!!!

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von stitsch123 am 31.01.2010 23:14
Status: Stift (41 Beiträge)
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>Wie Lange...das Urteil wiedersprächen/anzufechten?
Hallo !

Bin sprachloss,
so viele Antworten habe ich gar nicht erwartet !!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Nein . Jetzt im ernst .
50 Aufrufe und keine Antwort.
das gibt,s doch gar nicht.
ich denke es ist doch nicht Schwer das zu sagen.
Wie lange ???? Monat ?? Zwei Monaten ??? Eine oder Zwei Wochen ????

Sehr geehrten Rechtsanwälte ,
Sie wissen es doch bestimmt,
man kann doch Einem auch mal helfen ohne Geld zu verlangen.
das ist wirklich nicht schwer.
so muss ich nicht unbedingt zum RA. rennen.

Danke für die Antwort -

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von stitsch123 am 02.02.2010 15:25
Status: Stift (41 Beiträge)
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>Wie Lange...das Urteil wiedersprächen/anzufechten?
quote:
ich denke es ist doch nicht Schwer das zu sagen.


Offenbar fällt es ja sogar dir selbst schwer, den Sachverhalt verständlich darzustellen. Du hättest gerne verraten können, welche Instanz es war etc.

Grundsätzlich kann gegen ein Urteil innert einem Monat Berufung eingelegt werden, §571 ZPO, solange das Gericht die Berufung nicht nicht zugelassen hat (ja, die zwei "nicht" sind richtig
).
Das muß ab Landgericht ein Anwalt machen.

Das müßte aber mit dem Urteil auch als Rechtshilfebelehrung gekommen sein.

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von Jennifer_A am 02.02.2010 17:28
Status: Unsterblich (994 Beiträge)
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>Wie Lange...das Urteil wiedersprächen/anzufechten?
--- editiert vom Admin


von guest-12314.06.2010 10:35:19 am 02.02.2010 18:58
Status: Philosoph (633 Beiträge)
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>Wie Lange...das Urteil wiedersprächen/anzufechten?
quote:
Grundsätzlich kann gegen ein Urteil innert einem Monat Berufung eingelegt werden, §571 ZPO, solange das Gericht die Berufung nicht nicht zugelassen hat (ja, die zwei "nicht" sind richtig ).
Das muß ab Landgericht ein Anwalt machen.


Diese Frist beginnt erst mit der Zustellung der ausführlichen Urteilsbegründung, spätestens 5 Monate nach Verkündung des Urteils.

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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "


von MitEtwasErfahrung am 02.02.2010 18:59
Status: Unsterblich (1362 Beiträge)
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>Wie Lange...das Urteil wiedersprächen/anzufechten?
Danke für Ihre Antworten,
es hat mir sehr geholfen.

Inzwischen habe ich ein Widerspruch geschrieben worauf mir der Richter geantwortet hat ;

„In Familiensache ......../.......
ist gegen die Entscheidung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht die befristete Beschwerde zulässig, die binnen eines Monats beim Oberlandesgericht in Celle einzulegen ist. Die Akten habe ich auf Ihren Widerspruch vom 23.01.2010 an das Oberlandesgericht in Celle gesandt.„


Hiermit ist ja alles klar, dass nichts klar ist !!!!!!
Gilt mein Widerspruch jetzt auch beim Oberlandesgericht ? Oder soll man neuen machen.
Aber da muss es ein Anwalt machen.
Ab wann fängt denn jetzt das Monatsfrist, doch ab erhalt des Urteils. Oder ab 23.01.2010 ?

Wie es aussieht brauche ich doch ein Anwalt.
Kennt Einer ein guten !!! ????
Der auch was erreichen will,
und nicht, nur ein Antrag stellen, auf Niederlage warten und von der Staatskasse Geld kassieren.
( Alle gute Anwälte füllen sich dabei nicht angesprochen, hier ist kein Ort zum Austragung, ist nur meine Erfahrung die ich so nicht mehr erleben will. )

Also,
Wer ein Anwalt im Raum Hannover empfehlen kann ??

Zum Vorgang;

In fast zwei jährigem Verhandlung trotz vielen Briefen und Beweisen über miserable Wohn und Erziehungssituation hat das Gericht dem Jugendamt geglaubt der sich für das Kind eingesetzt hat.
Aber nur Wörtlich, die Situation blieb fast unverändert.
Um die Situation zu ändern hat mein Anwalt ein Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht gestellt,
das vom Gericht abgewiesen war. Ganz nebenbei wurde auch die Gesundheitsfürsorge allein auf Mutter übertragen.

Es geht mir letztendlich nicht um Aufenthalt, sondern um die Wohn und Erziehung Situation die ab jetzt vermutlich noch miserable sein wird.
Doch weil das JA. seine Familienhilfeproekt, der gar nicht funktioniert, verteidigt, wird es nicht einfach sein dagegen anzukämmpfen. Obwohl Misslage des Kindes ersichtlich ist.

Um euch es einfacher zu machen könnt ihr abstimmen-

Stimme mit A . Lass es sein , wirst du sowieso nichts erreichen .
Stimme mit B . Probier es weiter.
Stimme mit C. Probier es im einem Jahr wider , wo man es sehen wird.


Danke für Ihre Beteiligung!!!



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von stitsch123 am 07.02.2010 15:23
Status: Stift (41 Beiträge)
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>Wie Lange...das Urteil wiedersprächen/anzufechten?
#Sehr geehrten Rechtsanwälte ,
Sie wissen es doch bestimmt, man kann doch Einem auch mal helfen ohne Geld zu verlangen.#
Sehr geehrter TE,
wie kommst du darauf, dass hier nur RA'e schreiben. Dies ist ein öffentliches Forum in dem jeder Laie seine Meinung schreiben kann.

#Wie es aussieht brauche ich doch ein Anwalt.
Kennt Einer ein guten !!! ????
Der auch was erreichen will,#
Solche Auskünfte gibt es hier nicht.



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" "


von cruncc1 am 07.02.2010 16:48
Status: Unsterblich (2473 Beiträge)
Userwertung:  2,2  (von 212 User(n) bewertet)
 
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>Wie Lange...das Urteil wiedersprächen/anzufechten?
Ba !!!
Bist du aber schlau !!!!!!
Hast du mir aber was neues beigebracht .
wocher weißt du denn das alles ???
Du hast ja bestimmt erst gestern die Welt für sich entdeckt !

Genau solche Beiträge von solchen TE, dann noch 1000fach braucht kein Mensch, ich besonders nicht.


-Vlens gibt,s hier nicht ! ! !
-Was?
-Was?
-Was?
-Vlens gib,s hier nicht .

dann Tshüß

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von stitsch123 am 08.02.2010 23:54
Status: Stift (41 Beiträge)
Userwertung:  1,6  (von 7 User(n) bewertet)
 
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>Wie Lange...das Urteil wiedersprächen/anzufechten?
Also ich finde, Cruncc hat hier ganz normal geantwortet. Was erwartest Du denn ?

Du schilderst bruchstückhaft in einem nicht leicht verständlichen Deutsch Deine Situation, die keiner anhand der Angaben so recht nachvollziehen kann.

Du erwartest perfekte Rechtsberatung, die Dir kein Forum bieten kann und auch nicht soll, denn ein Forum ist ein Meinungsaustausch.

Und das sind mir dann die richtigen: Vorher jammern und betteln und wenns dann nicht nach der eigenen Nase läuft, auf alles schimpfen bzw. persönlich werden.

SOLCHE Threadersteller (damit Du auch weisst, was das Wort TE bedeutet und es nicht für Cruncc verwendest, der Dir lediglich geantwortet hat) sollten sich ganz ganz schnell wieder unter ihresgleichen tummeln.

Das ist nur meine Meinung.

Gruss

N.

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von Poicephalus am 09.02.2010 08:43
Status: Senior (197 Beiträge)
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>Wie Lange...das Urteil wiedersprächen/anzufechten?
--- editiert vom Admin


von guest-12314.06.2010 10:35:19 am 09.02.2010 09:12
Status: Philosoph (633 Beiträge)
Userwertung:  4,0  (von 97 User(n) bewertet)
 
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>Wie Lange...das Urteil wiedersprächen/anzufechten?
Ach Leute !
Wieso glaubt Ihr , dass ich was erwarte.
es sollte ja eine Meinung austausch sein.
Ich wollte es einfach mit jemanden besprächen, teilen, meinung dazu hören.
Nicht mehr.
und was kriegt man.
ein schlauer Spruch, den wirklich kein Mensch braucht.

sehe ich denn so aus als bräuchte ich eine Einweisung.

Vielleicht gesprächs bedarf !!!
Aber nicht sowas.

Das ich nur 16 Beiträge habe heißt doch gar nicht.
ich schreib vielleicht nicht so viel.
brauche nicht. warum soll ich hier so ein Müll schreiben, den gar keiner braucht
bin aber hier seit Monaten am lesen,
und weiß was hier loss ist.

Dass hier es nicht besonders freundlich zu geht ist mir schon lange eingefallen.
aber warum?
Und das sind heufig die, die mit 1000 Beiträgen, die hier so ein Ton eingeben.
-Hast du kein Bock die Threade zu verstehen, dann lass es doch sein.
bevor du anfängt anderen runter zu machen.

Was soll das denn zum Beispiel sein und heißen ;

"""SOLCHE Threadersteller (damit Du auch weisst, was das Wort TE bedeutet und es nicht für Cruncc verwendest, der Dir lediglich geantwortet hat) sollten sich ganz ganz schnell wieder unter ihresgleichen tummeln.""""

Sehr Nett.

Ausserdem man kann nicht allem recht machen, einer schreibt -" du könntest es ruhig deutlich schieldern ".
Andere nennt es Threade.

Darum Bitte ich euch .
Bevor ihr Müll schreibt, .........
lasst es lieber ganz sein.

Das ist meine Meinung .


P.S
Ich habe schon alles erledigt.
Euer Rat brauche ich nicht mehr.
Danke an Alle .




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von stitsch123 am 10.02.2010 00:01
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