>Wie Lange...das Urteil wiedersprächen/anzufechten?
Danke für Ihre Antworten,
es hat mir sehr geholfen.
Inzwischen habe ich ein Widerspruch geschrieben worauf mir der Richter geantwortet hat ;
„In Familiensache ......../.......
ist gegen die Entscheidung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht die befristete Beschwerde zulässig, die binnen eines Monats beim Oberlandesgericht in Celle einzulegen ist. Die Akten habe ich auf Ihren Widerspruch vom 23.01.2010 an das Oberlandesgericht in Celle gesandt.„
Hiermit ist ja alles klar, dass nichts klar ist !!!!!!
Gilt mein Widerspruch jetzt auch beim Oberlandesgericht ? Oder soll man neuen machen.
Aber da muss es ein Anwalt machen.
Ab wann fängt denn jetzt das Monatsfrist, doch ab erhalt des Urteils. Oder ab 23.01.2010 ?
Wie es aussieht brauche ich doch ein Anwalt.
Kennt Einer ein guten !!! ????
Der auch was erreichen will,
und nicht, nur ein Antrag stellen, auf Niederlage warten und von der Staatskasse Geld kassieren.
( Alle gute Anwälte füllen sich dabei nicht angesprochen, hier ist kein Ort zum Austragung, ist nur meine Erfahrung die ich so nicht mehr erleben will. )
Also,
Wer ein Anwalt im Raum Hannover empfehlen kann ??
Zum Vorgang;
In fast zwei jährigem Verhandlung trotz vielen Briefen und Beweisen über miserable Wohn und Erziehungssituation hat das Gericht dem Jugendamt geglaubt der sich für das Kind eingesetzt hat.
Aber nur Wörtlich, die Situation blieb fast unverändert.
Um die Situation zu ändern hat mein Anwalt ein Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht gestellt,
das vom Gericht abgewiesen war. Ganz nebenbei wurde auch die Gesundheitsfürsorge allein auf Mutter übertragen.
Es geht mir letztendlich nicht um Aufenthalt, sondern um die Wohn und Erziehung Situation die ab jetzt vermutlich noch miserable sein wird.
Doch weil das JA. seine Familienhilfeproekt, der gar nicht funktioniert, verteidigt, wird es nicht einfach sein dagegen anzukämmpfen. Obwohl Misslage des Kindes ersichtlich ist.
Um euch es einfacher zu machen könnt ihr abstimmen-
Stimme mit A . Lass es sein , wirst du sowieso nichts erreichen .
Stimme mit B . Probier es weiter.
Stimme mit C. Probier es im einem Jahr wider , wo man es sehen wird.
Danke für Ihre Beteiligung!!!
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von stitsch123 am 07.02.2010 15:23
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