Wie Kosten für Dienstleistung aus Ausland einkommensmindernd berücksichtigen?

16. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
absoluter_laie
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 24x hilfreich)
Wie Kosten für Dienstleistung aus Ausland einkommensmindernd berücksichtigen?

Hallo,

ich bin selbständiger Yogalehrer. Für meine Marketing-Aktivitäten möchte ich nun mit einem Mediengestalter zusammenarbeiten, der mir bei der Videobearbeitung hilft.

Kann mir vielleicht jemand sagen wie es sich gestaltet mit dem Kostenabzug bei der Einkommensabrechnung wenn der Dienstleister im Ausland sitzt? Welche Voraussetzungen müssten erfüllt sein, dass diese Kosten einkommensdmindernd angesetzt werden können?

Vielen Dank!

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11 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Wobei es sich bei Ihrem Umsatz zwar einkommens-, aber nicht steuermindernd auswirken wird. Oder hat sich der Umsatz seit dem letzten Posting so stark erhöht?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
absoluter_laie
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 24x hilfreich)

Ok danke!

Und was ist mit der Steuernummer bzw. Umsatzsteueridentifikationsnummer, die ja eine Rechnung benötigt? Sind diese international gültig? Sprich kann das deutsche Finanzamt etwas mit einer indonesischen Steuernummer anfangen?

@Muemmel: Nur eine Frage der Zeit :-)

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#4
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2376 Beiträge, 632x hilfreich)

Eine UStID-Nr gibt es nur und braucht man nur innerhalb der EU! Indonesien gehört meines Wissens nach nicht zur EU!

Je nachdem was der Indonesier tatsächlich macht, liegt wahrscheinlich ein Fall des §13b UStG vor.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#5
 Von 
absoluter_laie
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 24x hilfreich)

Ok danke! Kannst du mir sagen wie es sich dann mit nicht-EU Ländern verhält bzgl. Rechnungsstellung?

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#6
 Von 
Charlie@098
Status:
Schüler
(441 Beiträge, 264x hilfreich)

Es ist sinnvoller in Indonesien zu fragen, wie dort die Rechnungen ausgestellt werden.

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#7
 Von 
absoluter_laie
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 24x hilfreich)

Gibt es denn keine Anforderungen vom deutschen Finanzamt?

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#8
 Von 
Charlie@098
Status:
Schüler
(441 Beiträge, 264x hilfreich)

Sie meinen, dass das deutsche Finanzamt dem indonesischen Unternehmer vorschreiben kann, wie er seine Rechnung ausstellen muss? Dafür gibt es indonesischen Finanzamt und die indonesischen Steuergesetzen. Die Rechnung darf in keinem Fall die deutsche Umsatzsteuer aufweisen.

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#9
 Von 
absoluter_laie
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 24x hilfreich)

Nein, ich meine Anforderungen hinsichtlich dem was ich dem Finanzamt vorlegen muss, damit die Kosten so berücksichtigt werden können.

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#10
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2376 Beiträge, 632x hilfreich)

Zitat (von absoluter_laie):
Nein, ich meine Anforderungen hinsichtlich dem was ich dem Finanzamt vorlegen muss, damit die Kosten so berücksichtigt werden können.
Wurde bereits gesagt!
Zitat (von Eugenie):
wie bei einem inländischen auch: Rechnung, Zahlung...
E.

Dabei können natürlich trotzdem §87 AO (Amtssprache), §93 Abs.2 AO (erhöhte Mitwirkungspflicht) und eventuell §13b UStG (reverse-charge-Verfahren) eine Rolle spielen!

taxpert

Signatur:

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The Beatles, Taxman

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#11
 Von 
absoluter_laie
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 24x hilfreich)

D.h. es wird eine Rechnung verlangt, aber es gibt keine besonderen Anforderungen, die diese Rechnung erfüllen muss wie es bei einer deutschen Rechnung der Fall ist (Steuernummer, etc.)?

-- Editiert von absoluter_laie am 17.11.2016 12:30

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