Wie Copyright an IDEE für neue Erfindung sichern?

20. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Elke2004
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie Copyright an IDEE für neue Erfindung sichern?

Hallo,

ich würde gerne wissen, wie ich mir das Copyright an einer _Idee_ sichern kann.

Genauer: Ich habe eine ganz neue und innovative Idee für eine ganz spezielle Lampe, aber bisher besteht die Idee nur auf dem Papier und ich werde nicht in der Lage sein, das Produkt selbstständig zu konstruieren.
Als Patent möchte ich die Sache nicht anmelden, da mir das zu teuer ist.

Ich habe jetzt ein Exposé mit meiner Idee an verschiedene Lampenhersteller geschickt mit der Hoffnung, dass jemand das Produkt konstuiert und vertreibt.
Ich möchte weder reich noch berühmt mit dieser Idee werden, ;-) aber ich möchte auch nicht, dass sie mir jemand 'klaut', d.h. ich möchte schon als Urheber erwähnt werden und bei der evtl. Produktion ein Wörtchen mitzureden haben...
(Natürlich habe ich auf das Exposé geschreiben "Copyright by MeinName". Aber man sagte mir, damit sei nur der Text, nicht aber die Idee geschützt.)

Was muss ich machen??

Vielen Dank für Antworten - MfG - Elke W.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Admin100
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 34x hilfreich)

Ich hätte wenigsten diese Idee per Einschreiben an meinen Anwalt geschickt. Dann können Sie wenigstens nachweisen, wann die Idee spätestens von Ihnen stammt.

Gibt es mal Stress haben Sie wenigstens einen kleinen Schutz.

Wobei dieses auch strittig ist. Denn es gibt höchstens ein Gebrauchsmusterschutz bem Patentamt.

Stellt also jemand die Lampe in anderer Farbe etc. her haben Sie schon Pech...

mfg

Andreas

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Maverich
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 131x hilfreich)

Urherrecht (engl. Copyright) gibt es nur auf eine kreative Leistung. Das wäre bei einer Lampe die Form, evtl. auch die ein Bild o. Ä. auf dem Lampenschirm. Urheberrecht bekommt man automatisch oder gar nicht.

Für eine technische Erfingung gibt ist nur ein Patent oder Gebrauchsmuster möglich.
Weitere Infos im Thema "Erfindung gemacht" in dieser Rubrik oder bei www.dpma.de

>>Ich hätte wenigsten diese Idee per Einschreiben an meinen Anwalt geschickt. Dann können Sie wenigstens nachweisen, wann die Idee spätestens von Ihnen stammt.
Gibt es mal Stress haben Sie wenigstens einen kleinen Schutz. <<
Was bitte für ein Schutz soll das sein?

>>Stellt also jemand die Lampe in anderer Farbe etc. her haben Sie schon Pech...<<
Sollte das Urheberrecht zum Tragen kommen:
Das halte ich für ein Gerücht.

Bei einem Gebrauchsmuter / Patent: Wer so dämlich ist, eine Farbe anzugeben, ist selber schuldig.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Maverich
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 131x hilfreich)

>>Das wäre bei einer Lampe die Form, evtl. auch die ein Bild o. Ä. auf dem Lampenschirm.<<

Nicht das es da Missverständisse gibt. Wie gesagt gilt das Urheberrecht nur bei einer kreativen Leistung. - Es muss sich um eine kreative - außergewohliche Form handeln.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
gentle_knight
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 64x hilfreich)

Hallo!

Was das Copyright als solches angeht ist vielleicht noch zu erwähnen dass es dieses, in dieser Form, bei uns gar nicht gibt. Der Begriff Copyright in Verbindung mit dem "C" wird zwar tagtäglich und überall verwendet, speziell im Bereich von Grafik und Design, ist aber eine eigenständige Eintragung in einem (soweit ich weiß) ausschliesslich US Amerikanischen Register.

Das Urheberrecht als solches, wie wir es kennen und auslegen, bedarf erst einmal keiner Eintragung, denn Urheber bin ich automatisch mit Zeitpunkt meiner "Erfindung". Erst wenn diese Erfindung technischer Natur und gewerblich verwertbar ist (und insbesondere neu und problemlöserischer Natur obendrein) lohnt eine Anmeldung, entweder als Patent oder als sog. Gebrauchsmuster (letzteres ist der kleine Bruder vom Patent, günstiger, aber auch nicht ganz so rechtssicher, da keine Prüfung erfolgt).

Bzgl. der Farbe:
Diese ist sowohl im Patent als auch im Gebrauchsmuster belanglos. Der Schutz umfasst die generelle Lösung einer Problematik mittels einer neuen Technik, nicht deren Aussehen. Dem Patent ist also die Farbe der Lampe egal, auch Grösse und Gewicht spielen keine Rolle. Einzig die dahinter steckende Technik wird geschützt, dies deckt also Reproduktionen gleichen Artikels in anderer Ausführung zu 100% ab, in der Regel. Wichtig ist dass die Einzelkomponenten und ihr Zusammenspiel für das Endprodukt ausreichend beschrieben sind. Somit wäre die gleiche Technik auch bei einem anderen Produkt bspw. geschützt.

Ähm...soweit ich weiß jedenfalls. Ich gebe auch nur wieder was ich mir in den letzten Tagen aus Eigeninteresse selbst zusammengelesen habe.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
Diese ist sowohl im Patent als auch im Gebrauchsmuster belanglos.


Außer man gibt die Farbe im Patent explizit an:

"Claim 1. A green end-user device hooked up to a distributed network..."

;)

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1x Hilfreiche Antwort

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