Widerspruchsbescheid Deutsche Flugsicherung Zuständigkeit?

16. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
PiranhaHatHunger
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)
Widerspruchsbescheid Deutsche Flugsicherung Zuständigkeit?

Hallo zusammen,

ich schreibe gerade meinen ersten Widerspruchsbescheid und habe Probleme damit die richtige Norm bzgl. der Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerspruch zu finden. § 73 I S. 2 Nr. 1 iVm ... ??? Es geht dabei um die Erhebung von Kosten (Gebührenbescheid) Die DFS ist ja eine bundeseigene Verwaltung und in der Form einer GmbH organisiert und nachgeordnete Behörde des BMVBS.
Aber das BMVBS wird sich ja wohl kaum für Widerspruchsbescheide zuständig sein.

Blicke da nicht so wirklich durch.
Hat jemand einen Tipp für mich??

Vielen Dank im Voraus!!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

Widerspruch kannst du nur gegen einen Verwaltungsakt einlegen.

Wenn ein Verwaltungsakt gegen dich ergangen ist, steht in der Rechtsbehlfsbelehrung auch, wo du den Widerspruch hinschicken musst.

Steht dort keine Angabe über die Widerspruchsstelle hast du 1 Jahr Zeit deinen Widerspruch zu verfassen.

In diesem einen Jahr solltest du nach Verwaltungsverfahrensgesetz § 25 "Auskunft und Beratung" auch von einer Behörde den richtigen Adressaten genannt bekommen haben.

Eine Anmerkung noch:
Wenn du Gesetze oder Paragraphenketten aufführen willst, bitte immer das entsprechende Gesetz dahinter schreiben. Es gibt viele Gesetze mit § 73 ;)

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

außerdem kannst du den widerspruch immer auch bei der behörde einlegen, die den VA erlassen hat. Diese bekommt ihn im Zuge des Abhilfeverfahrens sowieso nochmal auf den tisch.

1x Hilfreiche Antwort

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