Widerspruch wird als verspätet zurückgewiesen (Fondsgebundene Rentenversicherung)

18. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
brolafff
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 14x hilfreich)
Widerspruch wird als verspätet zurückgewiesen (Fondsgebundene Rentenversicherung)

Hallo,

ich habe im Juli eine Fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen, laut deren AGBs beginnt die Widerrufsfrist mit dem Erhalt der Unterlagen.
Die Unterlagen habe ich am 15.08.2016 erhalten (vielleicht waren diese schon früher im Briefkasten, ich war aber im Sommerurlaub).
Am 07.09.2016 habe ich per Mail den Vertrag widerrufen und um schriftliche Bestätigung gebeten (an die angegebene Mail Adresse in den Unterlagen, an welche ein Widerruf zu richten ist). Am 27.09.2016 hatte ich noch keine Antwort vorliegen und habe einen "Reminder" per Mail geschickt wo ich die erste Mail mit angefügt hatte für den Zusammenhang.
Am 14.10.2016 habe ich dann einen Brief von der Versicherung erhalten, mit folgenden Inhalt:
-
Sehr geehrter Herr X,

Ihren Widerspruch müssen wir als verspätet zurückweisen.

Die Widerspruchsfrist nach § 8 Versicherungsvertragsgesetz ist 30 Tage nach Zugang der Vertragsunterlagen abgelaufen.
Bestandteile der Ihnen zugesandten Vertragsunterlagen waren auch die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherinformationen.

Spätestens bei Erhalt des Versicherungsscheines mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen haben Sie sämtliche nach dem Versicherungsvertragsgesetz und dem Versicherungsaufsichtsgesetz erforderlichen Vertragsunterlagen und Informationen erhalten.

Wir sehen daher keine Veranlassung, Ihren Vertrag rückwirkend ab Beginn aufzuheben.

Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen Ihren Entschluß noch einmal zu überdenken und den Versicherungsvertrag in unveränderter Form weiterzuführen.

Freundlich grüßt Sie

Person Y Person Z

-
Noch folgendes steht in deren Schreiben "Ihre Nachricht vom: 13.09.2016", verschickt habe ich die Mail aber am 07.09.2016.
Und was vielleicht auch noch eine Rolle spielt, der Beginn der Fondsgebundenen Rentenversicherung war der 01.10.2016.

Ich vermute, dass die Versicherung mir jetzt den Vertrag irgendwie aufdrängen will, weil wenn ich den Vertrag außerhalb der Widerrufsfrist beende entstehen für mich kosten in unbekannter Höhe.

Wie gehe ich hier am besten weiter vor?

Danke für die Unterstützung/Hilfe.

-- Editier von brolafff am 18.10.2016 14:53

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17023 Beiträge, 5898x hilfreich)

Zitat (von brolafff):
....ich war aber im Sommerurlaub
Das ist dein Problem. Die Unterlagen gelten als zugestellt sobald sie in deinem Wirkbereich angelangt sind. Der Briefkasten ist dein Wirkbereich. Du hast am 07.09 Widerrufen. Kannst du überhaupt nachweisen, dass du am 07.09 gekündigt hast? Kannst du also nachweisen, dass die Mail am 07.09 bereits bei der Versicherung eingegangen ist und nicht erst, durch irgendwelche Umstände, am 13.09? Die Post müsste also am 07.08 bei dir im Briefkasten gelandet sein, damit der 07.09 bereits zu spät gewesen sein solle. Ein Indiz wann der Brief da gewesen sein könnte wäre das Datum des Poststempels.



-- Editiert von micbu am 18.10.2016 15:24

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#2
 Von 
brolafff
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 14x hilfreich)

Ist die Versicherung hier in der Beweislast und muss beweisen, dass ich die Unterlagen vorher erhalten habe?
Oder bin ich in der Beweislast und muss beweisen wann ich die erhalten habe?
Ob die vorher da waren, also im Briefkasten während meines Urlaubs, kann ich nicht nachvollziehen, am 15.08.2016 habe ich diese jedenfalls aus dem Briefkasten genommen.

Edit: Habe glaube ich meine Antwort schon selbst gefunden "Der Nachweis über den Zugang der Unterlagen nach Satz 1 obliegt dem Versicherer."
Ich denke somit setzt ich erst einmal ein Schreiben auf wo und bitte hier um einen Nachweis.

-- Editiert von brolafff am 18.10.2016 15:34

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von brolafff):
Die Unterlagen habe ich am 15.08.2016 erhalten

Irrelevant, der Zugang ist entscheidend.


Ich würde per Einschreiben antworten, das man mir doch bitte einen gerichtsfesten Beleg für den Zeitpunkt des Zugangs zusenden möge. Anderenfalls man von der Wirksamkeit des Widerrufs ausginge und das denn auch gerne gerichtlich entscheiden liese.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17023 Beiträge, 5898x hilfreich)

Zitat (von brolafff):
Oder bin ich in der Beweislast und muss beweisen wann ich die erhalten habe?
Du bist in der Beweislast, denn du behauptest ja, dass dein Widerruf fristgerecht erfolgt ist. Pauschal: Immer derjenige der etwas behauptet muss es beweisen.

Zitat (von brolafff):
Ob die vorher da waren, also im Briefkasten während meines Urlaubs, kann ich nicht nachvollziehen, am 15.08.2016 habe ich diese jedenfalls aus dem Briefkasten genommen.
Dein Urlaub ist ganz alleine dein Problem! Was steht als Datum auf dem Begleitschreiben zu den Unterlagen? Welches Datum hat der Poststempel?

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#5
 Von 
brolafff
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 14x hilfreich)

Ich habe heut ein Schreiben erhalten, wo mir geschrieben wird, dass das Anliegen länger dauert zu beantworten und es wird um Geduld gebeten.
Interessant finde ich das Datum auf dem Schreiben (27.10.2016) im Briefkasten konnte ich dies erst heute vorfinden.
Ein Poststempel hat dieses Schreiben nicht, die Daten für die Post sind direkt auf der ersten Seite über der Anschrift angedruckt (und zwar: DV 11 0,70 Deutsche Post "und ein QR Code").

Sollte ich auf so ein Schreiben etwas Antworten oder einfach abwarten?

Meiner Meinung nach zieht sich der Fall extrem in die Länge.
Weil wenn ich meinen Widerruf nicht durchsetzen kann, würde ich natürlich kündigen wollen bzw. beitragsfrei setzen (dazu muss ich mir nochmal genau das Kleingedruckte durchlesen).
Was sich aber wahrscheinlich dann bis in das Jahr 2017 noch hinzieht.
Nebenbei wird natürlich der entsprechende Betrag von meinem Konto abgebucht (sollte ich den zurückbuchen?).

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