Hallo!
Ich habe ein Bescheid von Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Sachsen bekommen und ich stimme mit es nicht zu. In dem Bescheid steht es, dass ich ein Widerspruch zu den Bescheid an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Sachsen reichen soll wenn ich mit der Bescheid nicht zustimme. Ich weiss schon, dass die Schule würde mein Widerspruch ablehnen. Meine Frage ist: kann ich gleichzeitig mit den Widerspruch an die Schule eine Berufung zu dem Bescheid an die Ministerium des Innern schicken?
Ich danke sehr für Ihre hilfe.
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-- Editiert von Moderator am 09.11.2014 01:39
-- Thema wurde verschoben am 09.11.2014 01:39
Widerspruch und Berufung gleichzeitig?
8. November 2014
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Frage vom 8. November 2014 | 21:39
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerspruch und Berufung gleichzeitig?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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#1
Antwort vom 10. November 2014 | 20:40
Von
Status: Unbeschreiblich (32852 Beiträge, 17255x hilfreich)
Nein, können Sie nicht. Eine Berufung ist ein Rechtsmittel gegen ein Urteil
- ich kann hier weit und breit kein Urteil erkennen.
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