Widerspruch und Berufung gleichzeitig?

8. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
Azgeth
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerspruch und Berufung gleichzeitig?

Hallo!

Ich habe ein Bescheid von Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Sachsen bekommen und ich stimme mit es nicht zu. In dem Bescheid steht es, dass ich ein Widerspruch zu den Bescheid an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Sachsen reichen soll wenn ich mit der Bescheid nicht zustimme. Ich weiss schon, dass die Schule würde mein Widerspruch ablehnen. Meine Frage ist: kann ich gleichzeitig mit den Widerspruch an die Schule eine Berufung zu dem Bescheid an die Ministerium des Innern schicken?
Ich danke sehr für Ihre hilfe.

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-- Editiert von Moderator am 09.11.2014 01:39

-- Thema wurde verschoben am 09.11.2014 01:39

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Nein, können Sie nicht. Eine Berufung ist ein Rechtsmittel gegen ein Urteil - ich kann hier weit und breit kein Urteil erkennen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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